Ich habe Freude mit der Hausverwaltung.
Vor kurzem hatten wir morgens eine Wasserlache (2qm) im Bad. Für mich nicht erkennbar woher. Habe dann den Hausmeister telefonisch informiert. Der rief 5min später zurück und meinte, dass er da eh nichts machen kann, es daher auch nicht sehen muss und eine Fachfirma vorbeischickt. Die kam dann ~5std. Später (90min Anfahrt). Fachmann konnte nichts finden hat aber 1std im Bad verbracht. Das Problem kam auch nie wieder.
Letzte Woche kriege ich eine Rechnung (5 Werktage Zahlungsfrist) von der hausverwaltung mit der anschließenden Begründung: kleinreparaturklausel greift nicht, da Betrag zu hoch aber die Beauftragung war ja gar nicht notwendig. Ich hätte am Telefon ja gesagt, Wasser fließt im Bad auf den Boden. (Daran kann ich mich nicht erinnern, habe in jedem Fall die 2qm erwähnt und gesagt, dass es gut wäre wenn sich jemand das mal anschauen könnte)
Dass ich aber nun die Rechnung 1:1 bekomme ist ein Witz. Wenn es der Hausmeister wirklich eilig gehabt hätte, wäre die Firma oder eine andere wohl früher gekommen.
Wie auch immer. Ich habe nicht vor die Rechnung zu Bezahlen, nehme die Hausverwaltung aber als kompromisslos wahr. Daher habe ich die Rechnung nun an den Vermieter geschickt mit dem Hinweis das bitte zu lösen. (Inkl. Brief: habe Mängel berichtet, muss als Mieter informieren, ihr Hausmeister hat beauftragt usw.) Was wird passieren? Ich gehe davon aus, dass der Vermieter das an die Hausverwaltung weitergibt und die mich nächste Woche abmahnt.
Hat jemand eine Idee wie ich das vernünftig löse? Das ist jetzt kein großer Betrag, für mich sieht das aber so aus, dass der Hausmeister einfach kein Bock hatte vorbeizukommen und ich seine Trägheit nun bezahlen soll. Tue ich mich schwer mit. Habe aber auch keine Lust, dass hier in ein paar Wochen der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht. Danke für Eure Gedanken.