Beiträge von dermickey

    Danke für deine Antwort. Sorry wegen Directupload, habe auf die schnelle nichts anderes auftun können und habe mich daran gedacht einen zweiten Post zu machen.

    Die letzten 3 Zeilen sind wie folgt:

    Die Wohnung wird komplett renoviert übergeben und ist bei Auszug fachmännisch, frisch renoviert zu übergeben.

    Guten morgen,

    ich habe nun den Mietvertrag vorliegen, folgendes möchte ich euch gerne noch fragen bzw. nur gern wissen ob alles so i.O. ist.

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    - hat dieser (handschriftliche) Zusatz Konsequenzen?

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    - ich denke hier ist wohl alles i.O. (Aufgrund der Fernwärme fällt der Schornsteinfeger raus)

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    - von diesen Schlüsseln habe ich wenig Ahnung

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    - Macht man das so?

    - Ich denke das wird i.O. sein

    - Hier geht es mir besonders um den letzten Satz. Kann man hier noch einen Zusatz einfügen
    das man nur renoviert übergeben muss wenn es nötig ist?

    >-----<

    Die 1.000,00€ von denen er mal sprach fallen weg, d.h. wir bezahlen nichts bei Einzug in die renovierte Wohnung.

    Gestern sagte er etwas davon das er uns nicht zwingen könne bei Auszug einen Profi zum renovieren zu bezahlen, auch wenn's im Mietvertrag steht. Was sagt ihr Profis?

    Edit: Eine Uhr zum ablesen des Verbrauchs der Fußbodenheizung wird bis zu unserem Einzug noch installiert, er hat scheinbar kalte Füße bekommen und möchte eine Verbrauchsabhängige Abrechnung der Heizung!

    Vielen Dank!

    Guten morgen,
    ich hoffe es wird nun etwas übersichtlicher,

    Fußbodenheizung ebenfalls über Strom (dann würde ich die ganze Wohnung definitiv noch mal überdenken)? D.h. die 200 € sind ohne Warmwasser und Heizkosten? Dann fände die Nebenkosten recht hoch angesetzt, je nachdem, was das Haus sonst noch so hat. Aufzug wohl eher nicht? Hausmeister?

    Hausmeister, Treppenhausreinigung und eben Müll, Winterdienst usw., kein Aufzug!

    Wenn es eine Strom-Fußbodenheizung ist, habt ihr absolut keine "Flatrate" und den größten Teil der Betriebskosten zahlt direkt an den Stromversorger.

    hierzu folgendes von Immoscout:

    Heizungsart Fußbodenheizung
    Wesentliche Energieträger Erdwärme

    Dazu kann ich mehr sagen wenn ich sehe was im Vertrag steht.

    "Ich muss genau sehen was in dem Vertrag steht und wie die Fußbodenheizung läuft. Bei wesentlicher Energieträger steht Erdwärme, dass wird wohl dann die Heizung sein, oder?"
    - Dürfte hinkommen. Ob's ausreichend und rechtssicher ist, kann ich nicht beurteilen.

    Hierzu würde ich mich dann mit dem was im Vertrag steht zurückmelden.

    "Die Information von oben war fehlerhaft.. Es sind 129€ Nebenkosten angesetzt. Das liesst sich ja dann schon anders. Wir wären hier jetzt “warm“ bei 14€/m²."
    Interessant wäre jedoch, in welcher Höhe die NK sich tatsächlich belaufen...

    Auch dazu melde ich mich zurück, jenachdem was es mit der Fußbodenheizung aufsich hat. Es war wie gesagt die Rede von "warm" 14€/m², wenn ich das hoch rechne und die Kaltmiete abziehe komme ich auf die 129€.

    Ja, Hausmeister, Treppenhausreinigung und eben Müll, Winterdienst usw.

    Ich muss genau sehen was in dem Vertrag steht und wie die Fußbodenheizung läuft. Bei wesentlicher Energieträger steht Erdwärme, dass wird wohl dann die Heizung sein, oder?

    Die Information von oben war fehlerhaft.. Es sind 129€ Nebenkosten angesetzt. Das liesst sich ja dann schon anders. Wir wären hier jetzt “warm“ bei 14€/m².

    Sorry, wie schon gesagt ich bin mittlerweile etwas daneben...

    Nein, der Mietvertrag ist noch nicht unterschrieben. Wir hatten uns vorher bereits darüber unterhalten und uns eigentlich (für mich halt wiedermal zu gutgläubig) darauf geeinigt das wir bei Einzug soweit renovieren wie wir es für nötig halten und dann bei Auszug besenrein übergeben würden.
    Jetzt muss ich darauf achten was bei unserem Treffen diese Woche in dem Mietvertrag steht.

    Wenn es sich hierbei um eine Individualvereinbarung handelt, könnte das rechtens sein.

    Selbst wenn dies formularmäßig (also im Mietvertrag) vereinbart wird, könnte das rechtens sein, da ich keinen Verstoß gegen den § 307 BGB feststelle.
    Ihr bekommt eine renovierte Wohnung, obwohl dies gar nicht vereinbart war und zahlt später bei Auszug 1.000 €. Hier muss dann aber vereinbart werden, dass Ihr bei Auszug die Wohnung nur besenrein verlasst, da sonst eine unangemessene Benachteiligung nach § 307 BGB vorliegen würde.

    - ok, darauf würde ich mich einlassen.


    Der Mieter bekommt wider erwarten eine renovierte Wohnung (wenn er das möchte?) und zahlt hierfür einen Kostenanteil bei Auszug.

    - Möchte der Mieter nicht, ist aber nun zu spät, da der Maler bereits beauftragt wurde.

    Wie groß ist denn die Wohnung? Grundsätzlich sollte man von ca. 2,50 €/m²/Monat ausgehen. Plausibel wäre es also, wenn Eure Wohnung mindestens 80 m² groß wäre.

    Ansonsten dürfen zumindest die Heiz- und Warmwasserkosten gemäß Heizkostenverordnung nicht "fix" abgerechnet werden. Hier muss nach Verbrauch abgerechnet werden.

    Selbiges gilt für Kaltwasser, aber nur dann, wenn innerhalb der Wohnung Wasseruhren vorhanden sind.

    - Die Wohnung ist 86m² groß

    - Warmwasser läuft über Durchlauferhitzer

    - Keine Wasseruhren für Kaltwasser in der Wohnung vorhanden

    - Fußbodenheizung (auch ohne "Uhr" oder irgendwas zum ablesen)

    Danke für die schnelle Antwort.

    Im Umkehrschluss bedeutet das wenn ich mich auf die 1.000,00€ einlasse und dies auch schriftlich festhalte, das ich gleichzeitig im Mietvertrag festhalte das die Wohnung beim Auszug "besenrein" übergeben wird.

    Dann beiße ich für die 1.000,00€ in den sauren Apfel, habe aber nichts mehr bei Auszug zu befürchten, korrekt?

    Es ist wirklich eine bescheidene Situation wenn man soweit ist solche Überlegungen treffen zu müssen....

    edit:

    Ich habe noch eine Frage,

    - die Nebenkosten möchte er "FIX" abrechnen. Diese Kosten von 200€/2 Personen/Monat kommen mir ganz plausibel vor. Ich habe allerdings schon etwas recherchiert und rausgelesen das dies nur rechtens ist wenn man in einem 2 Familienhaus mit dem Vermieter wohnt. Im Objekt um das es hier geht wohnen 6 Parteien, inkl. Vermieter.

    Setze ich mich in die Nesseln wenn ich das unterschreibe? Oder kann ich das gutgläubig machen und quasi die "Flatrate" nutzen?

    Vielen Dank.

    Hallo zusammen,

    wir stehen kurz vor dem letzten Treffen mit unserem potenziellen neuen Vermieter.

    Beim letzten Telefonat sprach er davon die Wohnung von einem Maler für 2.000,00€ komplett streichen zu lassen. (Davon war vorher nicht die Rede...) und wir 1.000,00€ bei Auszug bezahlen sollen.

    Ist dieses Vorgehen so rechtens?
    Welche Klausel sollte in dem Vertrag stehen damit wir im Notfall "nur" die 1.000,00€ bezahlen,
    aber NICHT mehr renovieren müssen bei Auszug?
    Kann man in solchen Fällen auch auf eine anteilige Lösung (bspw. monatlich 20€ mehr Miete)
    als Vorschlag anbringen? Dann wären je nach Mietdauer natürlich die 1.000,00€ nicht erreicht.

    Ich entschuldige mich für die vielen Fragen, aber aufgrund einer ablaufenden Kündigungsfrist (Eigenbedarf) in der jetzigen Wohnung geht's drunter und drüber momentan.

    Vielen Dank vorab.

    Grüße

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