Mit "Verarsche" meine ich daß er mir vier Wochen vor meinem Auszug hätte sagen können, daß ich streichen soll, genau wie er den Holzboden bemängelte, dessen Entfernung er verlangte, was ich ja auch tat. Und im Übergabeprotokoll waren auch keine Mängel gelistet. Die Wohnung hatte ich unrenoviert übernommen (sogar mit gelben Wänden von der Vormieterin, die zudem völlig verdreckt waren, weshalb ich sie überstrichen habe). 2013 hat der BGH jedoch entschieden, daß Wände in "neutralen" Farben hinterlassen werden sollen, bzw., daß dies der Vermieter verlangen darf. Hat er aber nicht verlangt noch beanstandet, noch im Übergabeprotokoll als Mangel vermerkt. Darum geht es mir - ob er jetzt im Nachhinein einfach die Kaution einbehalten darf, obwohl ausreichend Zeit gewesen wäre (4 Wochen) mir zu sagen, daß ich streichen soll, und keine Mängel im Übergabeprotokoll aufgeführt sind.
Beiträge von Landfee
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Ja das stimmt, aber eine Frist die über das MV hinausgeht wäre auch nicht notwendig gewesen, da er die Wohnung 4 Wochen vor meinem Auszug besichtigt hat, und es Zeit genug war, mir zu sagen daß ich streichen soll, was ich auch getan hätte. Genauso wie ich den Holzboden entfernte, den er entfernt haben wollte. Bei der Gelegenheit hätte er mir doch sagen sollen, daß ich streichen soll? Nicht mal im Übergabeprotokoll wurden die Wände als "Mangel" gelistet; es wurden überhaupt keine Mängel gelistet, sondern mit dem Vermerk "Übergabe unrenoviert laut Vertrag".
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Danke. Ich wollte Meinungen hören da ich mir keinen Anwalt leisten kann, geschweige denn ein Prozess. Bin mir nicht sicher, was ich jetzt mache. Mein ehemaliger Vermieter ist Millionär und ich hätte mir denken sollen daß so eine Verarsche kommt...
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Dachte ich auch, bis dieser Hammer kam. Danke für die Antwort, ich muss mir überlegen, was ich mache. Recht haben und Recht bekommen ist ja hierzulande zweierlei, und ich kann's mir nicht leisten, einen Prozess zu verlieren.
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Ja, klar. Der Vermieter (bzw. seine Vertreterin) hat es unterschrieben.
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Danke, das dachte ich auch und hätte es auf jeden Fall gemacht wenn er es beanstandet hätte.
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Hallo! Die Sachlage ist folgendermaßen: ich zog am 14.03.2017 aus meiner Mietwohnung aus. Vorher hatte sich der Vermieter die Wohnung angeschaut und nur bemängelt daß ich einen Holzboden gelegt hatte, und bat mich diesen zu entfernen (was ich auch tat). Im Übergabeprotokoll wurden keine Mängel gelistet, und der Zusatz geschrieben, "unrenoviert übergeben laut Vertrag". Ich habe damals auch die Wohnung unrenoviert bezogen.
Nun behält der Vermieter meine Kaution ein weil die Wände nicht in "neutralen" Farben gestrichen waren, und er eine Firma damit beauftragt hatte. Hätte er mir nicht die Chance geben müssen, selbst zu streichen? Hätte er es bei der Besichtigung (4 Wochen vor meinem Auszug) nicht erwähnen müssen? Und ist seine Forderung gerechtfertigt, wenn im Übergabeprotokoll keine Mängel festgehalten wurden?
Für einen kurzen Rat wäre ich dankbar!

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