Hallo!
Vielen Dank für eure Antworten!
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Hallo zusammen!
Bei uns hatte zum 01.01.2015 der Hausbesitzer gewechselt, die Abrechnung für 2015 hatten wir von der vom Vermieter beauftragten Hausverwaltung im Juni 2016 erhalten. Am 01.01.17 hat die Hausverwaltung gewechselt und für das Jahr 2016 haben wir noch keine Jahresabrechnung bekommen. Nach Rücksprache mit dem neuen Hausverwalter teilte dieser uns mit, dass er für das Jahr 2016 nicht zuständig wäre, die alte Hausverwaltung müsse die Abrechnung noch erledigen und diese hätte Zeit bis zum 31.12.2017, was uns schon bekannt war. Wir haben die Pflicht eine NK-Vorauszahlung zu leisten, nun fragen wir uns, welche Rechte wir haben, wenn uns die zustehende Abrechnung für 2016 am 01.01.18 immer noch nicht vorliegt?!
Können wir die NK-Vorauszahlungen dann so lange einbehalten, bis uns die Jahresabrechnung für 2016 vorliegt. Wir wissen, dass die neue Hausverwaltung nichts dafür kann, dass wir diese noch nicht haben, aber zumindest der Hausbesitzer ist doch zuständig, dafür zu sorgen, dass wir unsere NK-Abrechnung bekommen!
Viele Grüße
Anja
Hallo Berny, danke für die Info. Bestätigt das, was ich mir überlegt hatte. Und sorry für das "ohne Gruss"! Weiß nicht, wo mein "Hallo" über dem Text hingekommen ist.
Wir hatten unserem Vermieter einige Zeit vor Ostern gemeldet, dass sich das Fenster im Kinderzimmer nicht mehr öffnen lässt. Als ich etwa eine Woche vor Ostern das Badezimmerfenster putzen wollte, ist mir das Fenster entgegen geflogen, da die obere Halterung beim Öffnen einfach abgebrochen ist. Da natürlich Samstagmittag war (wann geht denn sonst etwas kaputt) und die zuständige Firma die erforderlichen Ersatzteile nicht da hatte, wurde das Fenster in den Rahmen gedrückt und verschlossen. Nach Ostern erfolgte dann die "Reparatur" (hält auf Klapp unten links nicht richtig) und das Fenster im Kinderzimmer sollte "...in ein zwei Wochen..." repariert werden. Das wäre ungefähr Ende April gewesen, doch wir warten noch heute auf den Mitarbeiter der Fensterfirma. Es ist kein Lüften des Zimmers möglich, da es sich ja nicht öffnen lässt. Wir sind wirklich sehr geduldig und es kann ja auch mal etwas dazwischen kommen, aber mittlerweile sind wir mehr als wütend. Was sollen wir tun, haben schon die Hausverwaltung darauf angesprochen, die sich "...darum kümmern..." wollte. Wir warten jedoch immer noch... ![]()
Danke, natürlich haben wir bereits eine Privathaftpflichtversicherung!
Unsere neue Hausverwaltung möchte von uns wissen, ob wir eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Müssen wir hierüber Auskunft geben?
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