Beiträge von karla 75

    Hallo,

    folgendes ist meine Situation:
    Mietbeginn 01.04.2014, monatliche Vorrauszahlung NK 200 Euro
    Die erste und bislang einzige Abrechnung der NK (ca. 200 Euro Nachforderung) erfolgte am 10.05.2017! Zeitraum der Abrechnung: 01.06.2014 bis 31.05.2015!

    Folgender Hintergrund:
    Zeitgleich mit meinem Mietbeginn und Wohnungsbezug wechselte der Eigentümer. D.h. eine Wohnungsgesellschaft und deren Bestand waren von einer anderen übernommen worden, mit "allen Rechten und Pflichten", wie man mir schriftlich mitteilte.

    Ich werde jetzt Widerspruch gegen die NK-Abrechnung einlegen. Aus meiner Sicht dürfen die ersten beiden Monate (April und Mai 2014) bei der Berechnung nicht weggelassen werden. Ich würde auch gerne auf eine Abrechnung von höchstens 12 Monaten bestehen, da keine Verlängerung des Zeitraumes vereinbart worden war. Somit müsste die folgende Abrechnung über den Zeitraum 01.04.2015 bis 31.03.2016 erfolgen. Das würde doch bedeuten, dass ich eventuelle Nachzahlungen auch nicht mehr leisten müsste?

    Kurz zum Verständnis. Es geht mir nicht vorrangig darum, mich um Zahlungen zu drücken. Allerdings habe ich mehrmals ab Ende 2015 nach einer NK-Abrechnung gefragt und wurde telefonisch oder per Standard-Email hingehalten. Hintergrund des Verzuges sollen wohl Probleme oder Unregelmäßigkeiten mit einer vorherigen Hausverwaltung gewesen sein, wie ich aber erst erheblich später und eher beiläufig erfuhr.


    Für einige Einschätzungen eurerseits wäre ich dankbar,

    Karla 75

    Hallo,

    ich wohne seit dem 01.04.2014 in meiner Wohnung und zahle regelmäßig einen Abschlag auf die Nebenkosten.
    Bereits zum 01.06.2014 erfolgte ein Eigentümerwechsel von der einen zu einer anderen Gesellschaft. Mir wurde mitgeteilt, dass der neue Vermieter mit allen Rechten und Pflichten in den Mietvertrag eintritt, eventuelle Über- oder Unterzahlungen sollten bis Ende Juni 2014 an die neue Gesellschaft übermittelt und danach auch mir mitgeteilt werden.

    Danach passierte nichts. Irgendwann (Ende 2015 -Anfang 2016) fragte ich telefonisch und per Email nach, in welchem Zeitraum meine Nebenkosten abgerechnet würden und wurde vertröstet bzw. hingehalten. Hintergrund sind wohl Unregelmäßigkeiten bzw. Probleme, die durch eine (nun ehemalige) Hausverwaltung entstanden sind, welche mir aber zu keinem Zeitpunkt offen kommuniziert worden sind. Am 10.05.2017 wurde mir nun eine Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 01.06.2014 bis 31.05.2015 zugesandt, verbunden mit einer moderaten Nachforderung in Höhe eines Monatsabschlages.


    Nun meine Frage, ob ich meine Lage richtig einschätze:

    1.
    Die Nebenkostenabrechnung ist verspätet, die Nachforderung ist verjährt und ich brauche diese nicht zahlen.

    2.
    Der Zeitraum der Abrechnung ist nicht korrekt. Der alte Eigentümer hatte den Zeitraum 01.04.14 bis 31.05.14 nicht abgerechnet. Die erstellte Abrechnung beginnt erst nach dem Eigentumswechsel für den Zeitraum von 12 Monaten. Also wurden sowohl die Nebenkosten, als auch meine Vorauszahlung für den Zeitraum von zwei Monaten nicht berücksichtigt, obwohl der neue Vermieter mit "allen Rechten und Pflichten" in den Mietvertrag eingetreten ist.

    Ich wäre dankbar für Rückmeldungen zu meiner Sache,

    Danke und Gruß
    karla 75

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