Es war lediglich ein Bauzaun im Erdgeschoss vorhanden. Von Bauarbeiten im Erdgeschoss auf plötzliche Arbeiten am Ganzen Gebäude inkl. Gerüst zu schließen finde ich ein wenig schwierig.
Was ist mit den Angaben auf dieser Homepage:
https://www.promietrecht.de/Blog/Vermieter…ieren-E2907.htm
Wenn in einer Wohnung asbesthaltige Baumaterialien verwendet wurden:
Ich zitiere:
"- Der Vermieter muss den Mieter immer darüber informieren, wenn ihm dieser Umstand bekannt ist.
- Die schnelle Information des Mieters ist auch erforderlich, wenn der Vermieter erst während eines bestehenden Mietverhältnisses (später) über die Verwendung asbesthaltiger Baumaterialien in der Wohnung erfährt. "
Die Vermieterin hat mir solche Informationen definitiv nicht mitgeteilt. Welche Möglichkeiten bestehen den Vertrag aufgrund dessen anzufechten?
Bei Asbestentfernungsarbeiten werden auch bei sachgerechter Anwendung sicherlich kleine Mengen des Staubes in die Luft freigesetzt. Da ich bereits eine gesundheitliche Vorgeschichte/Vorbelastung mit Asbest habe, die mir zudem ärztlich bescheinigt vorliegt, stelle ich mir die Frage, ob ich den Vertrag aufgrund von Irrtum nach §119 BGB anfechten kann.
Wäre mir der Umstand der unmittelbar im Anschluss meines Vertrages stattfindenden Asbestsarnierung bekannt gewesen, hätte ich den Vertrag aufgrund meiner Vorgeschichte niemals unterzeichnet.
Auch ist mir aufgrund der Aussagen auf der Homepage "ProMietrecht.de" nicht ganz klar, ob überhaupt eine Offenbarungspflicht für den Vermieter bei Asbest oder bei derartigen Baumaßnahmen vorliegt und ob der Vermieter nur auf Nachfrage korrekt antworten muss, oder ob er auch selbst aktiv werden muss und dieses Thema ansprechen muss. Besteht hier ggf. eine Möglichkeit der Anfechtung aufgrund von arglistiger Täuschung oder gibt es andere Möglichkeiten?
Als ich den Vermieter bzw. die Freundin des Vermieters am Wochenende am Abend angerufen hatte, hatte ich sie, bevor ich die Frage zum Asbest gestellt habe, auch gefragt wie lange die Baumaßnahmen dauern und was mit dem Wasserhahn, an dem die Waschmaschine angeschlossen ist nicht stimmt. Der Wasserhahn ist mit einem Zewa präpariert und als ich ihn versucht habe aufzudrehen um die Waschmaschine zu benutzen, spritzte plötzlich nach oben (aus dem Drehgriff/Schraubgriff) Wasser heraus. Ich drehte den Wasserhahn sofort wieder zu bzw. versuchte dies, jedoch bewegte sich der Drehgriff/Schraubgriff plötzlich ruckartig nach rechts. Ich bewegte den Wasserhahn daher im Anschluss gar nicht mehr, da ich nicht wusste in welchem Zustand er sich befand und ich die Befürchtung hegte, dass beim Weiteren zu oder aufdrehen, dauerhaft, nicht zu stoppendes Wasser aus der Leitung fließt.
Die Freundin des Vermieters teilte mir am Wochenende mit, dass Sie über die Dauer der Baumaßnahmen noch nichts sagen könne, da Sie den Brief der Hausverwaltung nicht gelesen habe, darüber hinaus teilte Sie mir mit, dass Sie auch zum Wasserhahn nichts sagen könne. Sie würde dies jedoch beides mit ihrem Freund bzw. dem Eigentümer/Vermieter besprechen.
Heute hat mich die Freundin des Vermieters nun zurückgerufen und wir haben einen Termin für Morgen vereinbart im Rahmen dessen sie sich zusammen den Wasserhahn anschauen möchte, uns das Schreiben zur Dauer des Gerüsts übergeben möchten und uns darüber hinaus das Übergabeprotokoll übergeben möchten.
Ich hege nun folgende Befürchtungen:
- Wenn ich bis Morgen untätig bleibe verfällt ggf. die Möglichkeit der "unverzüglichen Anfechtung" aufgrund von Irrtum. Oder liege ich hier falsch? Soweit ich verstanden habe räumt der Gesetzgeber dem Anfechtenden zwar ein, dass er Zeit hat sich anwaltlichen Rat einzuholen, jedoch habe ich ein ungutes Gefühl aufgrund der Tatsache, dass wir am Wochenende zum ersten mal telefoniert habe und ich darüber (das Asbest etc.) in Kenntnis gesetzt wurde und nun durch das zweite Telefonat die "unverzüglichkeit" verfällt. Ich war gestern bereits bei einer Anwältin, welche jedoch nur darauf spezialisiert gewesen zu sein scheint, Vermieterinteressen zu vertreten, ich fühlte mich in keinster Weise gut beraten. Ich habe daher heute die beiden Anwälte kontaktiert, welche die Seite "ProMietrecht.de" mitaufgebaut haben. Leider haben beide jedoch erst Morgen Zeit für ein Gespräch. Muss ich mir Sorgen machen, wenn ich noch bis Morgen die weiteren Beratungsgespräche mit anderen Anwälten abwarte, bevor ich tätig werde oder verfällt dadurch die "Unverzüglichkeit?".
Meine weiteren Befürchtungen sind die folgenden:
- Der Vermieter und seine Freundin, versuchen den beschädigten Wasserhahn mir als Mieter anzulasten. Sie teilte mir hierzu bereits am Telefon mit, dass sie davon ausgeht dass der Wasserhahn überdreht wurde.
- Sie haben weitere Anmerkungen in das Übergabeprotokoll mit aufgenommen, welche von unserer Seite nicht unterschrieben wurden. Zwar ist im Vertrag vermerkt, dass das Übergabeprotokoll von jeder Vertragspartei an das Vertragsexemplar angeheftet wird. Jedoch hat sie uns das Übergabeprotokoll nicht ausgehändigt, da Sie erst noch die Bilder über den Wohnungszustand mit anghängen und eine Kopie anfertigen wollte. (Ich bin mir mittlerweile darüber im Klaren, dass dies reichlich naiv von Seiten meiner Freundin und mir war)
Bestandteil des Vertrages ist ebenfalls, dass der Vermieter eine Hausratversicherung abgeschlossen haben muss. Der Hausratversicherung muss aber in der Regel gemeldet werden wenn Bauarbeiten mit Gerüst stattfinden und wie lange diese dauern, da diese das Einbruchrisiko, etc. erhöhen. Ich konnte dies, also auch der Hausratversicherung nicht rechtzeitig melden, da mir die Baumaßnahmen nicht mitgeteilt wurden. (Ich muss dazu gestehen, dass ich die Hausratversicherung aber auch erst heute Nacht abgeschlossen habe und Sie erst ab Morgen gültig sein wird).
Wie steht ihr zu den aufgeführten Punkten? Ich wäre über jeden weiteren Ratschlag dankbar!
Von der zusätzlichen anwaltlichen Beratung bzw. zweiten Meinung Morgen erhoffe ich mir einiges, da die Anwälte, ja selbst an den Angaben auf dieser Homepage mitgewirkt haben.
Mfg,
Bolatius