Beiträge von Odracci

    Hallo,

    da ich bald aus meiner 3er-WG ausziehe, habe ich mich gefragt, unter welchen Bedingungen das möglich ist. Hierfür habe ich folgende Passagen im Mietvertrag gefunden, die mir wichtig erscheinen:

    1. Abschnitt Mietdauer: „Das Mietverhältnis kann von jeder Seite mit der gesetzlichen Frist gekündigt werden. Die schriftliche Kündigung muss der anderen Seite bis zum dritten Werktag eines Monats zugehen.“

    Klingt für mich so, als könnte ich bei rechtzeitiger Kündigung (3 Monate vorher) problemlos ausziehen.

    2. Abschnitt Personenmehrheit als Mieter: „Mehrere Mieter haften für alle Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis als Gesamtschuldner […]. Bei Auszug eines von mehreren Mietern bleibt seine vertragliche Verpflichtung unberührt. Eine vorzeitige Entlassung aus der vertraglichen Verpflichtung kommt nur in Betracht, wenn der Vermieter damit einverstanden ist. Der Vermieter ist in der Regel damit einverstanden, wenn keine Mietschulden bestehen und die auf dem Merkblatt zur Zimmerübergabe festgelegte Vorgehensweise eingehalten wird.“

    Gilt dieser Abschnitt nur bei vorzeitigem Auszug, also ohne Einhaltung der 3-Monats-Frist?
    Wer ist denn dann für die Suche nach einem Nachmieter verantwortlich (ich, meine Mitbewohner, der Vermieter)? Ich will natürlich nach meinem Auszug keine Miete mehr zahlen müssen, möchte aber auch nicht, dass meine Mitbewohner dann zu zweit die Gesamtmiete aufbringen müssten.

    Vielen Danke für jede Auskunft!

    Hallo,

    ich wohne derzeit in einer 3er-WG und möchte ausziehen. Nun wüsste ich gerne, unter welchen Bedingungen das möglich ist. Im Mietvertrag habe ich zwei Passagen gefunden, die mir hierfür wichtig erscheinen:

    1. Abschnitt Mietdauer:
    "Das Mietverhältnis kann von jeder Seite mit der gesetzlichen Frist gekündigt werden. Die schriftliche Kündigung muss der anderen Seite bis zum dritten Werktag eines Monats zugehen."

    Klingt für mich als könnte ich bei rechtzeitiger Kündigung (3 Monate vorher) problemlos ausziehen.

    2. Abschnitt Personenmehrheit als Mieter:
    "Bei Auszug eines von mehreren Mietern bleibt seine vertragliche Verpflichtung unberührt. Eine vorzeitige Entlassung aus der vertraglichen Verpflichtung kommt nur in Betracht, wenn der Vermieter damit einverstanden ist. Der Vermieter ist in der Regel damit einverstanden, wenn keine Mietschulden bestehen und die auf dem Merkblatt zur Zimmerübernahme festgelegte Vorgehensweise eingehalten wird."

    Verstehe ich es richtig, dass ich den zweiten Abschnitt nur beachten muss, wenn ich vorzeitig - sprich ohne Einhaltung der 3-Monats-Frist - ausziehen will?

    Zudem frage ich mich, wer für die Suche nach einem Nachmieter verantwortlich ist (ich, meine Mitbewohner, der Vermieter)? Will natürlich weder selbst nach meinem Auszug weiter zahlen müssen noch will ich, dass meine Mitbewohner die Gesamtmiete dann zu zweit zahlen müssen.

    Vielen Dank für jede Auskunft!

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