Beiträge von Rey82

    Ich brauch doch nicht jede Position anzugeben wenn die Gegenseite vllt mitliest. Der Schaden der vorgerechnet wird entspricht 29 Monatsmieten plus Handwerker plus Anwalt plus irgendwelchen Verwaltungs Dreck.

    Mein Anwalt hat beim Vergleich ziemlich genau unter der Hälfte angesetzt!

    Ach und die Kosten für den Gutachter Heizung hab ich vergessen bei der Erstaufstellung

    Ich brauch doch nicht jede Position anzugeben wenn die Gegenseite vllt mitliest. Der Schaden der vorgerechnet wird entspricht 29 Monatsmieten plus Handwerker plus Anwalt plus irgendwelchen Verwaltungs Dreck.

    Mein Anwalt hat beim Vergleich ziemlich genau unter der Hälfte angesetzt!

    Auch dieser Beitrag sehr ungenau. So kann man Dir kaum brauchbaren Rat geben. Unterm Strich zahlst Du für den Vergleich das 10fache wie für den Handwerker. Welche Summe wäre das denn?. Ich nehme an Du wolltest etwas anderes mitteilen, denn es ergibt so wenig Sinn, zudem besteht natürlich die Möglichkeit, dass Du bei ungenauen, falschen Angaben einen eben auch falschen Ratschlag bekommst. Also ruhig Blut und so genau/detailiert wie möglich vortragen.

    Für den Vergleich zahle ich knappe 20000 Euro. Die Gegnerseite hat einen Kündigungsschaden von 30000 vorgerechnet plus Handwerker (2000) plus Anwalt plus einbehaltene Miete. Zu genau sollte der Beitrag auch nicht sein.

    [quote='1']Rey82,
    ich habe Dir ausreichend verständlich geschildert, welche Art von Troll- oder Fake-Postings hier ab und zu landen.
    Wenn Du allerdings fünf- oder noch mehrmals (fast) hintereinander nur mit Einzelsätzen postest, kann man das schon als Trollen bezeichnen. Um sowas zu vermeiden, solltest Du Dir mehr Mühe geben und Fragen umfassender beantworten.
    Übrigens schliesse ich mich @ Banane an.
    Wen interessiert heute noch, was Du Dir alles hättest leisten können... Die Karre ist nun mal definitiv im Dreck.[/QUOTE

    Entschuldigung deswegen, war etwas außer mir.

    Bei soviel unberechtigter Eigenmacht würde ich meinem Mieter auch kündigen. Ob hier die fristlose Kündigung schon greift? Da müsste man wissen wie weit sich der Mieter mit der Mietzahlung im Rückstand befindet, oder ist es -wie beschrieben- vorerst der Versuch die Miete einzubehalten, also versucht oder bereits Miete einbehalten?

    Der Vermieter hat gewartet bis ich die zweite Miete einbehalten habe und dann sofort die Kündigung. Unterm Strich zahl ich für den Vergleich das 10fache wie für den Handwerker. So spar ich mir die Prozesskosten und darf noch 6 Monate drin bleiben.

    Hallo,

    das leidige Problem mit den Mietervereinen, die poltern los ohne darauf Rücksicht zu nehmen, welche Folgen das für einen Mieter haben kann, doch sehe ich hier, durchaus in den Raum gestellt, folgenden Hinweis:

    https://www.promietrecht.de/Mangel/Mangelb…sicht-E1129.htm

    Der Mieter ist zu einer Ersatzvornahme berechtigt, wenn er die Kriterien dazu eingehalten hat.

    In genanntem Fall kann jetzt aber der Mieter die Verbesserung der Mietsache nachdem er die Handwerkerrechnung beglichen hat, gegen die Forderung des Vermieters setzen, in jedem Fall ist ab diesem Zeitpunkt der Gang zu einem Fachjuristen unabdingbar!

    Auch wenn die finanziellen Mittel nicht zur Verfügung stehen, kann man über den Anwalt Prozesskostenhilfe beantragen lassen, hier ist bereits Eile geboten.

    Gruß
    BHShuber

    Danke für den sehr kompetenten Hinweis ihrerseits. Der Fachanwalt den ich jetzt eingeschaltet habe möchte einen Vergleich anbieten. Ich bezahle die Hälfte der Handwerkerrechnung plus Summe X als Kündigungsschaden und akzeptiere die Kündigung. Für das Geld hätte ich mir den besten Anwalt doppelt und dreifach leisten können. Der Verein hat alles nur noch schlimmer gemacht.

    Rey82:

    "Aufgrund mietrückstand zwei Monatsmieten,"
    - Halte ich für rechtmässig.

    "der Bestellung eines Handwerkers ohne Rücksprache..."
    - Du hast Fremden Eingriff in Vermietereigentum gewährt...

    "Hört sich so an als wäre es ausweglos."
    - richtig.

    "der Handwerker hat alles aufgeschrieben was er nur konnte was er nur konnte weil es ja eh der Vermieter bezahlt."
    - Irrtum.

    "Jetzt bestellt der Vermieter einen Gutachter um dies zu prüfen."
    - Würde ich auch machen.

    Er verklagt mich zusätzlich auf Mietausfallschaden weil der Zeitmietvertrag noch zwei Jahre gelaufen wäre. Das habe ich jetzt erst gelesen und verstanden.

    Aufgrund mietrückstand zwei Monatsmieten, der Bestellung eines Handwerkers ohne Rücksprache...


    Hört sich so an als wäre es ausweglos. der Handwerker hat alles aufgeschrieben was er nur konnte was er nur konnte weil es ja eh der Vermieter bezahlt. Jetzt bestellt der Vermieter einen Gutachter um dies zu prüfen.

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