Hallo,
das leidige Problem mit den Mietervereinen, die poltern los ohne darauf Rücksicht zu nehmen, welche Folgen das für einen Mieter haben kann, doch sehe ich hier, durchaus in den Raum gestellt, folgenden Hinweis:
https://www.promietrecht.de/Mangel/Mangelb…sicht-E1129.htm
Der Mieter ist zu einer Ersatzvornahme berechtigt, wenn er die Kriterien dazu eingehalten hat.
In genanntem Fall kann jetzt aber der Mieter die Verbesserung der Mietsache nachdem er die Handwerkerrechnung beglichen hat, gegen die Forderung des Vermieters setzen, in jedem Fall ist ab diesem Zeitpunkt der Gang zu einem Fachjuristen unabdingbar!
Auch wenn die finanziellen Mittel nicht zur Verfügung stehen, kann man über den Anwalt Prozesskostenhilfe beantragen lassen, hier ist bereits Eile geboten.
Gruß
BHShuber
Danke für den sehr kompetenten Hinweis ihrerseits. Der Fachanwalt den ich jetzt eingeschaltet habe möchte einen Vergleich anbieten. Ich bezahle die Hälfte der Handwerkerrechnung plus Summe X als Kündigungsschaden und akzeptiere die Kündigung. Für das Geld hätte ich mir den besten Anwalt doppelt und dreifach leisten können. Der Verein hat alles nur noch schlimmer gemacht.