ZitatDiese Aussage ist rein subjektiv.
Der VM kann dem M nur die Kosten weiterreichen, die ihm tatsächlich im Abrechnungszeitraum entstanden sind UND im MV vereinbart wurden. Dabei hat er das Wirtschaftlichkeitsgebot, die Betriebskosten- und Heizkostenverordnung zu beachten.
Im Mietvertrag ist ja lediglich dieser Abschlag vereinbart, dass wir da etwas höher ansetzen müssen war ja schon klar, da die Kosten bei Vormieterin mit einer Person anstatt zwei wie jetzt gepasst haben sollen. Weiterhin ist sonst nichts spezifisches zu den Nebenkosten im MV aufgeführt.
ZitatIn einem 2FH in dem Mieter und Vermieter gemeinsam wohnen darf der Vermieter die Heiz- und Warmwasserkosten rein nach der Wohnfläche umlegen. Was und wie die Versorger abrechnen, ist völlig wurscht.
Sind nicht alle Wohnungen mit entsprechenden Zwischenzählern ausgestattet darf, besser gesagt muß, der Vermieter, falls vertraglich nicht anders vereinbart, die Kosten nach Wohnfläche umlegen.
Die Wohnung hat ja einen eigenen Wärmemengenzähler, es gibt an der Heizung zwei Wärmemengenzähler, einen für unsere Wohnung und einen für den Vermieter, das wird m.M.n schon ordentlich gemessen. Aber ich verstehe nicht, wie man das funktionieren soll, dass man willkürlich die Kosten für warmes Wasser und Gas festlegt.
Effektiv sind die dem VM entstanden Kosten ja viel niedriger als die mir berechneten. Natürlich durch die damaligen Anschaffungskosten von Solartherme etc. hatte er hohe einmalige Kosten, aber selbst wenn man gesamtes Warmwasser über Gas erheizt worden wäre und nicht über die Solartherme, dann würde das ja keine 12+ € pro qm kosten, wenn Kaltwasser unter 12€ liegt. Das gleiche ist es ja beim Posten Wärme, der Kamin etc. speist auch Wärme in die Heizung ein, der Gaspreis des VM liegt aber bei unter 4 Cent, selbst wenn meine gesamte Wärme über Gas kommen würde und nicht auch über den Kamin, dann kann ich doch keine 12 Cent pro kW/h zahlen oder liege ich da jetzt auch so falsch?