Beiträge von chubz

    Zitat

    Diese Aussage ist rein subjektiv.
    Der VM kann dem M nur die Kosten weiterreichen, die ihm tatsächlich im Abrechnungszeitraum entstanden sind UND im MV vereinbart wurden. Dabei hat er das Wirtschaftlichkeitsgebot, die Betriebskosten- und Heizkostenverordnung zu beachten.

    Im Mietvertrag ist ja lediglich dieser Abschlag vereinbart, dass wir da etwas höher ansetzen müssen war ja schon klar, da die Kosten bei Vormieterin mit einer Person anstatt zwei wie jetzt gepasst haben sollen. Weiterhin ist sonst nichts spezifisches zu den Nebenkosten im MV aufgeführt.

    Zitat

    In einem 2FH in dem Mieter und Vermieter gemeinsam wohnen darf der Vermieter die Heiz- und Warmwasserkosten rein nach der Wohnfläche umlegen. Was und wie die Versorger abrechnen, ist völlig wurscht.

    Sind nicht alle Wohnungen mit entsprechenden Zwischenzählern ausgestattet darf, besser gesagt muß, der Vermieter, falls vertraglich nicht anders vereinbart, die Kosten nach Wohnfläche umlegen.

    Die Wohnung hat ja einen eigenen Wärmemengenzähler, es gibt an der Heizung zwei Wärmemengenzähler, einen für unsere Wohnung und einen für den Vermieter, das wird m.M.n schon ordentlich gemessen. Aber ich verstehe nicht, wie man das funktionieren soll, dass man willkürlich die Kosten für warmes Wasser und Gas festlegt.

    Effektiv sind die dem VM entstanden Kosten ja viel niedriger als die mir berechneten. Natürlich durch die damaligen Anschaffungskosten von Solartherme etc. hatte er hohe einmalige Kosten, aber selbst wenn man gesamtes Warmwasser über Gas erheizt worden wäre und nicht über die Solartherme, dann würde das ja keine 12+ € pro qm kosten, wenn Kaltwasser unter 12€ liegt. Das gleiche ist es ja beim Posten Wärme, der Kamin etc. speist auch Wärme in die Heizung ein, der Gaspreis des VM liegt aber bei unter 4 Cent, selbst wenn meine gesamte Wärme über Gas kommen würde und nicht auch über den Kamin, dann kann ich doch keine 12 Cent pro kW/h zahlen oder liege ich da jetzt auch so falsch?

    Danke erstmal für die schnelle Antwort :)

    Es ist natürlich richtig, dass da noch Betriebsnebenkosten hinzukommen, werden diese aber auf den Preis pro m² aufgerechnet? Das würde ja bedeuten, dass man bei einem höheren Verbrauch automatisch auch mehr Nebenkosten zahlen würde.

    Zitat

    echtlich aber völlig korrekt wenn nach Verbrauch nicht abgerechnet werden kann.

    Ich weiß nicht, ob ich das ganz richtig formuliert habe. Im Heizungsraum des Vermieters hängt ein eigener Warmwasserzähler der Heizung, das Teil ist aber wohl nicht von der Stadt, sondern gehört einfach zur Heizung. Man kann dort den Warmwasserverbrauch in m³ ablesen.

    Das Grundproblem ist aber auch nicht unbedingt, dass ich den Verbrauch anzweifle, aber die veranschlagten Wert pro m³ Wärme bzw Gas sind einfach viel zu hoch.

    Zitat

    Für welche Wohnfläche?

    100m²

    Zitat

    Den Haushaltsstrom ist zahlst Du auch an den Vermieter?

    Ja sämtliche Nebenkosten gehen direkt an den Vermieter.

    Hallo,

    ich bin neu hier im Forum und eröffne meinen ersten Beitrag leider direkt mit einer Frage, habe aber mit der Suche nichts passendes gefunden.


    Ich wohne in einem zwei Parteien Haus zusammen mit dem Vermieter. Das Haus ist mit einer Solartherme ausgestattet und auch der Kamin des Vermieters speist Wärme ins System ein.

    Ich habe aktuell, auf meine Nachfrage, eine vorab Übersicht der bisher angefallenen NK erhalten und hier tauchen nun mehrere Fragen auf.

    Bei der Berechnung sind sofort die hohen Kosten für Warmwasser und auch für Gas aufgefallen.

    Der Gasarbeitspreis liegt beim 2,5 fachen von dem was das Auskunftsportal der örtlichen Stadtwerke als Bruttoarbeitspreis ausweist. Der Vermieter bekommt durch sein Gewerbe vergünstigste Gaspreise, die er natürlich nicht 1:1 an mich weiter reichen muss, es kann aber doch nicht korrekt sein, dass ich mehr als den für meinen Verbrauch ausgewiesenen "brutto Normalwert" zahlen muss oder? Den aktuell veranschlagten Arbeitspreis konnte ich auf der Seite der Stadtwerke auch ausfindig machen, es ist der Arbeitspreis den man bei Fernwärme bezahlen würde, hier aber steht eine Heizung im Keller.

    Der zweite Punkt ist das Warmwasser, es ist wohl ein separater Wärmemengenzähler für unsere Wohnung angebracht und so wird lt. Vermieter der Verbrauch des Warmwassers berechnet. Aber auch beim Warmwasser wird der Preis für Fernwarmwasser berechnet, was ja schon einmal nicht korrekt sein kann, es handelt sich um mehr als 12€ pro qm Warmwasser. Lt. Vermieter sei er ja Energielieferant und der Fernwarmwasser Preis sei richtig, weil seine Anlage ja dort einspeist.

    Jetzt kommt aber natürlich die Frage auf, wie man die Kosten für Warmwasser, mit z.B. dem vorgegebenen Gaspreis der Stadtwerke ausrechnen könnte. Es wird auf der Vorabrechnung nur Warmwasser x qm angegeben und ein Preis, das ganze erscheint mir ein wenig merkwürdig.

    Am liebsten wäre mir, wenn man einfach direkt mit den Stadtwerken abrechnet, das wäre sicherlich einfach, dürfte aber wahrscheinlich nicht so einfach funktionieren.

    Im Mietvertrag steht, dass die Nebenkosten (Betriebskosten, Heizung, Warm-/Kaltwasser und Strom) 130€ betragen. Mit der aktuellen Rechnung würde ich definitiv sehr sehr weit davon entfernt sein.

    Beste Grüße

    Tim

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