Beiträge von karapet95

    Der Vermieter will mir aufjedenfall eins auswischen, weil er nicht so schnell einen Nachmieter findet und deshalb meinen Tippfehler ausnutzt. Er hat ja zugegeben, dass er es verstanden hat. Er meint halt nur ich kann nicht zum 1. kündigen, weil das rechtlich nicht geht, aber rein rechtlich, wenn ich ordnungsgemäß kündige, ist es doch selbstverständlich, dass es zum ende des übernächsten Monats gültig ist..

    Guten Tag,

    ich hoffe man kann mir weiterhelfen. Folgendes Problem:

    Ich habe meine Wohnung fristgerecht gekündigt, der Vermieter hat die ordentliche Kündigung am 03.04 erhalten. Nun habe ich in der Kündigung geschrieben, dass wir den Mietvertrag ordnungsgemäß unter Einhaltung der 3 monatigen Kündigungsfrist zum 01.07. kündigen. Wie Sie wahrscheinlich alle daraus schließen können, ist mit dem 01.07 das Datum gemeint, an dem wir aus der Wohnung ausgezogen sind, die Wohnung wird von uns bis zum 30.06 bewohnt. Damit wäre die 3 monatige Frist eingehalten (April, Mai, Juni - im Juli wären wir raus). Nun hat mir mein Vermieter so geantwortet: "Sehr geehrter Herr ******, hiermit bestätigen wir den Erhalt ihrer Kündigung des Mietvertrages vom 01.04.2017 mit Zugang vom 03.04.17 durch persönliche Übergabe. Die Kündigung ist wirksam zum 31.07.2017, da Kündigungen gemäß Mietvertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gültig sind. "

    Ich würde nun gerne Wissen, wer im Recht ist. Ich weiß natürlich, dass Kündigungen zum Monatsende gültig sind, ich hatte beim Schreiben nur einen Denkfehler. Ich habe mich ein wenig eingelesen und etwas von Umdeutung der Kündigung aufgesammelt. Da man aus meiner Kündigung schließen kann, dass ich zum 30.06 Kündige und sowieso geschrieben habe "ordentliche Kündigung unter Einhaltung der 3 monatigen Kündigungsfrist". Mein Vermieter wusste also, was ich meine und hätte sich auch selbst ausrechnen können zu wann die Kündigung gültig ist.

    Ich bitte um Hilfe

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