Hallo Michael K,
"Wir sind im August 2015 aus unserer alten Wohnung ausgezogen. Nun ist es ja so das unser alter Vermieter bis zum 31.12.16 Zeit hatte die Nebenkostenabrechnung zu erstellen."
- Richtig, falls der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr war und er aufgrund höherer Gewalt
Was zählt in dem Fall denn zu höherer Gewalt? Unsere neue Adresse müsste er kennen. Er war damals hier und hat uns die Kaution (allerdings ohne Zinsen denn laut seiner aussage wären das nicht viel bei 1000€ und 3 jahren) in bar zurückgegeben.
Wie ist denn der Abrechnungszeitraum?
Ich meine der war immer ein Kalenderjahr. In den vorrangegangen Jahren haben wir die Abrechnung immer am Anfang des Jahres