Beiträge von Michael K

    Hallo Michael K,

    "Wir sind im August 2015 aus unserer alten Wohnung ausgezogen. Nun ist es ja so das unser alter Vermieter bis zum 31.12.16 Zeit hatte die Nebenkostenabrechnung zu erstellen."
    - Richtig, falls der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr war und er aufgrund höherer Gewalt

    Was zählt in dem Fall denn zu höherer Gewalt? Unsere neue Adresse müsste er kennen. Er war damals hier und hat uns die Kaution (allerdings ohne Zinsen denn laut seiner aussage wären das nicht viel bei 1000€ und 3 jahren) in bar zurückgegeben.


    Wie ist denn der Abrechnungszeitraum?

    Ich meine der war immer ein Kalenderjahr. In den vorrangegangen Jahren haben wir die Abrechnung immer am Anfang des Jahres

    Da ich auch ein paar fragen zu dem Thema habe schreibe ich das mal hier rein und eröffne nicht extra einen eigenen Thread.


    Wir sind im August 2015 aus unserer alten Wohnung ausgezogen. Nun ist es ja so das unser alter Vermieter bis zum 31.12.16 Zeit hatte die Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Allerdings haben wir noch keine bekommen.
    Habe im Internet gelesen das Forderungen seitens des alten Vermieters nichtig wären wenn wir jetzt noch eine bekommen da die Abrechnung zu spät wäre. Guthaben müsste er allerdings zahlen.
    Wie verhält es sich denn mit dem Umstand wenn ich den alten Vermieter auf die Nebenkostenabrechnung anspreche. Oder müssten wir dann eventuelle Forderungen bezahlen da wir ja auf die Abrechnung bestehen.
    Was mich noch interessiert ist ob der alter Vermieter Handwerkerkosten für Reperaturen, die er nach Schlüsselübergabe und Kautionsauszahlung getätigt hat in der Nebenkostenabrechnung auflisten darf.
    Vielen dank für eure antworten.

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