Beiträge von MMK

    Sorry für die späte Rückmeldung.

    Einhelliger Tenor scheint ja zu sein, dass man die Kosten des Eigentümers für die Provision die er der Hausverwaltung für einen neuen Mieter gezahlt hat, dem alten Mieter der vorher wegen Einmietungsbetrug fristlos gekündigt wurde NICHT in Rechnung stellen kann?

    Aber besagter Vormieter hat doch mit seinem Einmietungsbetrug und der damit einhergehenden fristlosen Kündigung diese erneuten Provisionskosten für den Eigentümer erst verursacht, oder?

    Hallo liebes Mietrecht-Forum,

    folgender Sachverhalt:
    - Mieter 1 mietet Wohnung an, Vermieter (in diesem Fall die Hausverwaltung) stellt dem Eigentümer dafür eine Provision in Rechnung
    - Vermieter/Eigentümer kündigt Mieter 1 fristlos, da Mietvertrag verletzt (Einmietungsbetrug)
    - Mieter kommt der fristlosen Kündigung nach und vermittelt der Hausverwaltung Mietinteressenten zur nahtlosen Weitervermietung
    - Hausverwaltung vermietet an neuen Mieter 2 und stellt dem Eigentümer dafür wie üblich eine Provision in Rechnung

    Kann der Eigentümer in diesem Fall die für Mieter 1 an die Hausverwaltung gezahlte Provision von Mieter 1 zurückfordern bzw. von der Kautionsrückzahlung? Falls ja, warum eigentlich? Mieter 1 hätte ja so oder so irgendwann fristgemäß kündigen können.

    Besten Dank!

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