Sorry für die späte Rückmeldung.
Einhelliger Tenor scheint ja zu sein, dass man die Kosten des Eigentümers für die Provision die er der Hausverwaltung für einen neuen Mieter gezahlt hat, dem alten Mieter der vorher wegen Einmietungsbetrug fristlos gekündigt wurde NICHT in Rechnung stellen kann?
Aber besagter Vormieter hat doch mit seinem Einmietungsbetrug und der damit einhergehenden fristlosen Kündigung diese erneuten Provisionskosten für den Eigentümer erst verursacht, oder?