Beiträge von Ina-Elena

    Hallo Ihr Lieben,

    vor knapp 2 Jahren wurde ein Badezimmer grundsaniert.
    Jetzt ist in der darunterliegenden Wohnung, im Badezimmer, die Decke (Altbau) heruntergestürzt; es sah aus, als ob eine Bombe eingeschlagen wäre.
    Ein eindeutiger Wasserschaden.

    Es wurde festgestellt, dass die Acryl-Duschwanne bei Belastung im hinteren Bereich etwas nachgibt und ein offener Spalt zu sehen ist. Die Silikon-Verfugung hat sich gelöst.

    Es gibt jetzt Diskussionen darüber, wer für den Schaden verantwortlich ist.

    1. Der Installateur, der die Sanitär-Arbeiten gemacht und natürlich auch die Duschwanne gesetzt hat.
    Dieser sagt, er habe damit nichts zu tun. Er hätte dem Fliesenleger gesagt, dass dieser im hinteren Bereich untermauern müsse, damit die Acryl-Duschwanne (die beweglich ist) fest sitzt. Auch hätte er die Verfugung nicht vorgenommen.

    2. Die Bewohnerin. Ihr ist vor längerer Zeit aufgefallen, dass sich die Silkon-Fugen gelöst haben. Vor 3 Monaten hätte sie diese ausgekratzt und neues Silkon aufgebracht. Die erneuerten Silikon-Fugen sind jedoch nicht fachmännisch aufgebracht worden. Offensichtlich war die Duschwanne nicht trocken, so dass sich diese Silikonfugen wieder gelöst haben.

    Meiner Meinung nach ist in erster Linie der Installateur dafür verantwortlich. Er hätte sich beim Anschluss der Duschwanne davon überzeugen müsen, dass diese fest sitzt.

    M.E. trägt die Bewohnerin eine „Teil-Schuld“. Sie hätte die schadhaften Silikon-Fugen/den offenen Spalt, sofort melden müssen und nicht viele Monate lang, trotz gelöster Silikon-Fugen, weiterduschen dürfen. Dass der Wasserschaden vielleicht auch nur entstanden ist, weil sie unfachmännisch neues Silkon aufgebracht hat, ist eine weitere Möglichkeit.

    Wenn die Bewohnerin jetzt den Schaden ihrer Versicherung meldet, kommt ein Sachverständiger. Da Versicherungen erfahrungsgemäß ungern zahlen, wird diese, die Schuld Ihrer Versicherungsnehmerin von sich weisen.

    Im Mietvertrag ist folgender Passus:
    "Jeden in und an der Mietsache entstehender Schaden hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für einen durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Schaden ist der Mieter ersatzpflichtig, soweit er den Mangel vorsätzlich verschwiegen oder grob fahrlässig nicht erkannt hat."

    Der Vermieter hat leider keine "Gebäudeversicherung", nur Haftpflicht-und Brandversicherung.

    Wie seht Ihr den Fall, auch „versicherungstechnisch“ ????

    Herzlichen Dank für Eure Antworten.

    Liebe Grüße
    Ina-Elena

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