Beiträge von Raketenpiet

    Hallo,
    mir wurde meine Wohnung durch meinen Vermieter wegen Eigenbedarf gekündigt. Nach vier Jahren Mietzeit hat er sich zu einer Kündigungsfrist von neun Monaten entschlossen. Das hat den Hintergrund da meiner Nachbarin nach 18 Jahren Mietzeit ebenfalls gekündigt wurde und hier wohl die neun Monate anzusetzen sind.
    Ich würde aber jetzt ganz gerne viel schneller aus der Wohnung raus sein. Schränkt die ausgesprochene Kündigung des Vermieters mein eigenes Recht auf Kündigung der Wohnung unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfist ein? Laut Kündigung des Vermieters müsste ich Ende November raus sein - würde am liebsten aber noch in diesem Monat kündigen und Ende Juni die Wohnung übergeben.
    Vielen Dank!
    Grüße
    Till

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