Beiträge von florini83

    Lass dir bitte einmal vom Vermieter erklären, was für eine Heizung bei dir für Wärme sorgt. Einmal schreibst du Etagenheizung, dann wieder, dass 3 Kessel im Keller für die Mieter da sind. Mal abgesehen davon, dass es unsinnig ist, solch einen Aufwand zu betreiben, weil ja 3 getrennte Heizungskreisläufe benötigt werden, liegt auch hier die Überwachung und Beauftragung für Wartung & Co. beim Vermieter. Da ändert auch nichts daran, dass man euch den Scharzen Peter im Mietvertrag untergejubelt hat.

    Auch wenn es unsinnig ist und ich es bislang auch noch nie so gesehen habe: In den Kellerräumen jeder Mietpartei befindet sich jeweils ein Heizkessel, mit dem anscheinend über einen separaten Heizkreislauf die eigene Wohnung beheizt wird.

    Was bedeutet das für unseren Fall? Wäre der Vermieter verantwortlich gewesen für die Wartung, auch wenn der Mietvertrag anders lautet? Und bei einer Gastherme nicht?
    So wie ich es verstanden habe, werden mindestens die Kosten der Wartung auf uns Mieter umgelegt. Die Wartung ist ja bloß "zu veranlassen" – wer das zu tun hat, steht im Mietvertrag nicht.

    Nö, Überlauf, bzw. Ausdehnungsgefäß befinden sich immer in der Nähe deiner Therme und nie irgendwo anders im Haus. Warum wohl nennt sich deine Heizung auch Etagenheizung?

    Die Heizung wird nicht über eine Gastherme betrieben, sondern im Keller steht pro Mietpartei jeweils ein ganz normaler Heizkessel; einen Überlauf oder ähnliches konnten wir und auch der Installateur dort nicht finden.

    ich meine, dass Ihr die Wartung aufgrund der mietvertraglichen Vereinbarung bezahlen müsst.

    Schade! Wir müssen also zahlen, weil wir für die Wartung der Heizung verantwortlich sind und das Wasser nachfüllen eine Handlung des Bereichs "Wartung" ist.

    Und daß der Vormieter die Wartung jahrelang versäumt hat und der Mangel anscheinend auf ihn zurückzuführen ist, hat keine Relevanz?

    Danke für die schnelle Antwort. Was ich aber nicht verstehe:
    1. Kann ich als Mieter nicht eine einwandfrei funktionierende Heizung voraussetzen?
    2. Hätte nicht der Vormieter durch seine im Mietvertrag anscheinend enthaltene Pflicht zur Wartung den einwandfreien Betrieb sicherstellen sollen? Er hat schließlich drei Jahre lang gar nicht gewartet... Er hätte ja im Mai 2016 das letzte Mal warten lassen müssen, wir sind ja dann erst im Mai 2017 dran...

    Wir möchten ungern auf den Kosten sitzenbleiben, da wir uns nicht verantwortlich fühlen.

    Hallo zusammen!

    Ich habe bereits diverse Foren durchstöbert, aber bislang leider keine hinreichende Antwort gefunden.

    Wir sind seit August Mieter in einem Mehrfamilienhaus. Unsere Heizung hat keine Entlüftungsventile. Als im Winter die Heizung nicht richtig warm wurde und wir sie nicht entlüften konnten, haben wir die Hausverwaltung um Klärung gebeten. Sie schickte einen Handwerker vorbei, der feststellte, dass sich in der Heizungsanlage nicht genug Wasser befand. Er hat dann welches nachgefüllt und einen Heizkörper, der dann immer noch nicht warm wurde, zwangsentlüftet.

    Jetzt möchte die Hausverwaltung, dass wir die entstandene Rechnung des Handwerkers in Höhe von ca. 75,- Euro als "Kleinreparatur"bezahlen. Im Mietvertrag ist die Klausel enthalten, daß "nach jeder Heizperiode – im Mai jedes Jahres – die Anlage durch einen Fachmann zu reinigen und zu warten [sei]. Die hierdurch entstandenen Kosten gehen zu Lasten des Mieters." Heißt diese Klausel, daß der Mieter eine Firma mit der Wartung beauftragen muß? Und wenn ja, wie ist dann der Sachverhalt zu bewerten, daß in den letzten drei Jahren keine Wartung an der Heizungsanlage vorgenommen wurde?

    Müssen wir die Rechnung bezahlen oder bleibt das Sache der Hausverwaltung?

    Viele Dank für Eure Antworten!

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