Ja hat er. Er weiß, dass es nicht mein Grund ist.
Beiträge von chr.mahr
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Kannst uns ja gelegentlich den Fortgang mitteilen.
Hallo!
Also ich bin insofern ein Stück weiter, dass mir mein Anwalt gesagt hat, dass nichts dagegen spricht sofern niemand behindert wird.
Ist auch Privatgrund, daher wohl unerheblich wie ein WoMo z.B. im Steuerrecht gesehen wird. Nun bleibt nur abwarten. -
Hallo,
optisch gibt es keine Beeinträchtigung - der Parkplatz ist seitlich zwischen
Hauswand & Garage. Wenn es jemanden behindert, dann nur uns selbst
Warten wir ab...
Danke!
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Nein - da steht nur PKW Stellplatz. Wenn es vom Gewicht her Probleme macht verstehe ich es ja - aber in diesem Fall möchte man es scheinbar einfach nicht. Es würde aber niemand behindern oder ähnlich. Mir stellt sich eben die Frage, ob wir rechtlich Chancen haben falls es beim Nein bleibt.
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Guten Abend Zusammen,
wir bewohnen ein Reihenhaus mit einem ausgewiesenem PKW Stellplatz.
Nun haben wir ein Wohnmobil gekauft (PKW Klasse, max. 3.5 To.) und unsere
Vermieterin gefragt ob der Stellplatz für das Gewicht ausgelegt ist. Leider
wusste Sie es nicht, hat aber Signalisiert, dass Sie es nicht will.Weiß jmd. wieviel so ein PKW Stellplatz - grundsätzlich - aushalten muss? Wie
ist die Rechtslage, kann die Vermieterin das überhaupt verbieten?Vielen Dank für jede Antwort.
Gruß
Christian Mahr
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