Danke für den Hinweis! Für Wiesbaden wären das dann 120 €. Leider also keine Option für mich.
Beiträge von beachdrifter
-
-
Habe hier mal ein Beispiel gefunden, wie eine solche Kündigung formuliert sein könnte:
http://www.gevestor.de/details/verwer…sen-713825.html
Davon ist meine Kündigung offensichtlich Lichtjahre entfernt. Da wird ja nicht mal dargelegt, was man überhaupt machen will. Irgendwas sanieren? Instandsetzen? Und ich muss dafür ausziehen? Also für mich sieht das mittlerweile auch so aus, als würde man einfach versuchen, die "dummen" Mieter einfach und kostengünstig loszuwerden, und mal zu schauen, wie das so klappt.
-
Ja...und die ist soweit ich weiß 20 Euro. Auf keinen Fall will jemand von Dir 200 Euro für eine Beratung.
Ich habe den Prospekt gerade nicht hier, aber ich habe da vor ein paar Wochen reingeschaut und war erschrocken, wie viel mich das kosten würde, und es ist mir auch nicht klar geworden, ob das Sinn macht. Ein Bekannter bei der Arbeit hat mir heute davon abgeraten, da dort nicht sorgfältig gearbeitet würde. Da werden Fristen versäumt, Schreiben vergessen abzusenden etc. Hörte sich für mich nicht gerade verlässlich an! Aber wie gesagt mein Hausmeister wiederum hat mir die empfohlen.
Ist schon irgendwie Mist das Ganze. Es gibt immer tausend verschiedene Meinungen und Ansichten und Urteile und am Ende weiß man gar nichts mehr.
Ich bin mir nur - nach allem was ich bisher gehört und gelesen habe - sicher, dass die Kündigung in der derzeitigen Form nicht wirksam ist, und außerdem meine Kündigungsfrist 9 Monate betragen muss. Das scheint mir gesichert.
-
Ja, aber Du hast doch geschrieben “die wollen erstmal 200 Euro bevor sie Dich beraten“ !? !? !?
Ja. Man muss neben der Jahresgebühr weitere Gebühren entrichten, z. B. die von Dir bereits erwähnte Anmeldegebühr.
-
Vielen Dank nochmal für die tollen Ausführungen an H Hamburg und Berny!
ZitatDie Gefahr einer begründeten Kündigung ist ja am ende sehr gering. Eine geplante Sanierung ist kein Kündigungsgrund und mit Eigenbedarf kann er jetzt nicht kommen, da dieser vorgeschoben wäre.
Und genau das verstehe ich nicht. Nach allem was ich bisher gelesen habe ist geplante Sanierung sehr wohl ein Kündigungsgrund (Verwertungskündigung), und das ist hier ein altes Haus mit vielen maroden Elementen, und man kann sicherlich mit genügend Sorgfalt eine solche Kündigung wirksam formulieren. Klar, die Anforderungen daran sind relativ hoch, aber mit Sachverstand sollte das locker machbar sein? Und dann habe ich den Salat, wenn ich meinen Vermieter dazu animiere.
Also nach allem was ich bisher gehört habe ist das wohl kleinste Risiko für mich, einfach gar nichts zu machen. Sieht das jemand anders?
-
Bist Du ein Gewerbetreibender oder eine juristische Person? Ansonsten sind es wohl 80 Euro zzgl einer einmaligen Anmeldegebühr.
Nein, die Jahresgebühr liegt jedoch laut Prospekt schon bei 100 €.
-
Wenn du allerdings zu deiner Beruhigung eine rechtssichere Meinung haben möchtest, könntest du dem Anwalt deines Vermieters screiben, dass du die Kündigung als unbegründet zurückweist und für den Fall, dass sie dich weiterhin unter Druck setzen einen REchtsanwalt hinzuziehen wirst. Die Kosten für diesen Anwalt würdest du dann vom Vermieter zurückfordern, da dieser dich zu diesem Schritt gezwungen hätte.
Interessant! Aber würde das nicht dazu führen, dass ich dann morgen eine begründete Kündigung im Briefkasten hätte? Wäre es nicht viel sinnvoller, den Vermieter auflaufen zu lassen?
Unter welchen Umständen kann man denn seinen Anwalt vom Vermieter bezahlen lassen? Kann ich das irgendwo nachlesen? Was ist die Grundlage dafür?
Der "nette" Syrer stand heute wieder in meiner Tür und hat mich gefragt, ob ich die Kündigung erhalten habe. Ich habe ihm gesagt, dass ich den Brief seines Anwalts bekommen hätte.
-
Allerdings hat der Hinweis mal ins BGB zu gucken, ihm die Augen geöffnet.
Habe ich bei meinem Vermieter auch so gesagt. Sein Anwalt hat mir trotzdem das oben zitierte Schreiben geschickt. Dass der Anwalt das nicht weiß ist wohl auszuschließen. Denn er hat aus meinem Mietvertrag zitiert (d. h. er hat ihn vor sich gehabt), und trotzdem zum 31.05.17 gekündigt. Gehe mal davon aus, das ist ein weiterer Versuch der Einschüchterung in der Hoffnung dass die Adressaten denken "Wenn es von einem Anwalt kommt wird es schon so stimmen."...
Was ist eigentlich vom Mieterschutzbund zu halten? Mein Hausmeister hat mir die empfohlen. Allerdings wollen die erst mal 200 €, bevor die mich beraten (Jahresgebühr u. a.).
-
... und ausserdem hat er wohl noch ein weiteres gewichtiges Argument: Ein Selfie mit Angela M. ...;)
Kannst Ihm ja anbieten, dass er Dir ein angemessenes finanzielles Angebot macht, Barauszahlung bevor Du ihm die Wohnungsschlüssel zurückgibst.
Das Problem ist natürlich, dass ich noch keine andere Wohnung habe, und selbst wenn ich eine finde, wird die deutlich schlechter sein (nicht mehr in der Innenstadt, höhere Miete, dann die Umzugskosten etc.).
Ich wüsste überhaupt nicht, was das für ein Angebot sein müsste. Habe dazu null Erfahrungswerte, was da angemessen sein würde. Und ist sowas überhaupt eine gängige Lösung? Oder war das mehr als Scherz gemeint?
-
Vielen Dank auch an H Hamburg für die Einschätzung!
Ich habe versucht mich da einzulesen... der falsche Termin wird wohl als unschädlich angesehen, er ist zwar falsch, aber das allein macht die Kündigung wohl nicht unwirksam (stattdessen gilt die richtige Frist). Ist das so?
Es wäre nur wichtig, dass die Begründung tatsächlich unzureichend ist. Und das wäre ja wohl ein Ding wenn man einfach sagen könnte, "Wir sanieren, daher sind sie gekündigt", und fertig, alle müssen ausziehen.
-
Entweder hat der Anwalt keine Ahnung von Mietrecht, macht einen auf Dummenfang oder sein Mandant hat ihn falsch Informiert.
Ansonsten hätte er wissen müssen das die Kündigungsfrist ab 8 Jahre Wohndauer für den Vermieter 9 Monate beträgt, falls vertraglich nicht länger vereinbart.
Sollte man meinen. Ich hatte vor einigen Wochen ein kurzes Gespräch mit dem neuen Eigentümer (ein Syrer) zwischen Tür und Angel, und dieser hat richtig Druck gemacht, was von "Krieg" gefaselt und behauptet, sowas wie über die 3 Monate gehende Kündigungsfrist gäbe es gar nicht mehr, das wäre in den letzten Jahren geändert worden. Hat mich direkt im ersten Gespräch mehrfach belogen und versucht, unter Druck zu setzen.
Wenn da nicht mehr steht halte die ich die Begründung für unzureichend, sprich die Kündigung unwirksam.
Das ist definitiv die komplette Begründung, wortwörtlich. Mehr steht da nicht.
Deinen Mietvertrag solltest Du auch noch mal genauer lesen. Manche Vermieter schließen dort, wohl aus Unwissenheit, fast jede Art der ordentlichen Kündigung aus.
Dort wird auf die "zwingenden Vorschriften des BGB" für die ordentliche Kündigung verwiesen. Dies ist ja wohl eine ordentliche Kündigung, nur eben mit der Begründung "Sanierung"?.
So am Rande, einen neuen Mietvertrag mit dem neuen Eigentümer hast Du hoffentlich nicht abgeschlossen?
Nein, da besteht ja auch überhaupt kein Interesse dran. Die wollen hier schnellstmöglich alle raus haben, zwei Parteien sind schon raus (einmal Eigenbedarf, einmal ein Pärchen was im Mietrückstand war und sowieso raus wollte... denen wurde dann der Mietrückstand erlassen), dem Rest wurde mit dem Wortlaut oben gekündigt.
Danke für den Tipp mit der Rechtsberatung, ich hoffe dass ich dafür qualifiziert bin. Einen Anwalt kann ich mir definitiv nicht leisten. Es reicht kaum für die Busfahrkarte.
-
Ah, ich meinte eher dass man es als Mieter hier nicht mehr aushalten könnte, wenn die alles um mich herum sanieren/renovieren etc.!
-
Hallo beachdrifter,
"Was würdet ihr jetzt an meiner Stelle tun?"
- Nichts. Die Kdg ist unwirksam; Du brauchst Dich noch nicht einmal zu rühren.Hi Berny, dann gehen die jedoch davon aus dass ich bis 31.05. raus bin und fangen baldmöglichst mit der Sanierung an? Praktisch gesehen kann ich dann hier kaum noch wohnen?
-
Hallo erstmal!
Habe gerade die Kündigung meines Vermieters (Haus wurde gerade verkauft und übereignet) erhalten.
Die sieht wie folgt aus:
Zitat"Namens und mit Vollmacht unserer Mandantschaft kündigen wir das mit ihnen bestehende Mietverhältnis fristgemäß zum 31.05.2017. Einer stillschweigende (sic) Verlängerung des Mietverhältnisses über diesen Zeitpunkt hinaus wird bereits jetzt widersprochen.
Unsere Mandantschaft, dies ist ihnen bekannt, muss umfangreiche Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten im Anwesen [XXX Wiesbaden] vornehmen.
Diese Sanierungsarbeiten können nicht ohne eine Kündigung des Mietverhältnisses mit Ihnen durchgeführt werden."
Zunächst einmal:
Ich wohne in der Wohnung seit über zehn Jahren. Nach meinem Verständnis muss daher die Kündigungsfrist mindestens 9 Monate betragen. Eine Kündigung zum 31.05.2017 kann somit nicht fristgemäß sein. Was sollte ich jetzt sinnvollerweise tun, um meine Interessen zu wahren?
Außerdem: So wie ich es verstehe ist der Kündigungsgrund "Sanierung" nicht weiter ausgeführt. Ist das überhaupt eine wirksame Kündigung?
Was würdet ihr jetzt an meiner Stelle tun? Gibt es evtl. Stellen für eine kostenlose Beratung? Nach langer Arbeitslosigkeit (erst seit ein paar Monaten wieder tätig) habe ich keinerlei finanzielle Reserven.
Bin für jede Hilfe sehr dankbar!
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!