ja, es ist hier schon etwas merkwürdig:
man kann ohne Nennung von Nachmietern innerhalb von 3 Monaten kündigen, und
bei Nennung von (abgelehnten) Nachmietern muss man ja offenbar auch noch 3 Monate Miete zahlen.
Den einzigen Sinn sehe ich hier in der Chance für den Mieter, einen Nachmieter zu finden, der früher die Miete übernehmen will, und der auch vom Vermieter akzeptiert wird. Das ist bei uns ja auch nicht ausgeschlossen, und dann sind alle glücklich ![]()
Beiträge von ChristianME
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Vielen Dank an alle Kommentatoren/innen !!!
Zur Erläuterung des Sachverhalts:
(1)
Ich habe die Wohnung gemietet, und auch mein Vermieter kann meine Untermieter ablehnen.
Daher hatte ich die Formulierung "wenn der Hauptmieter oder der Vermieter sich weigern, [...]" in den Untermietvertrag aufgenommen.
(2)
Es gibt im Untermietvertrag auch eine Klausel zur Kündigung ohne Stellen von Nachmietern, dort ist die Frist unstrittig 3 Monate.
Dann hätte mein Untermieter zwar schon Ende Januar kündigen müssen, aber für mich ist es akzeptiert, dass er längstens bis zum 30.4 Miete zahlen muss, egal was nun mit Nachmietern weiter passiert.
(3)
Wir prüfen ja seine Nachmieter-Vorschläge unvoreingenommen, aber eine WG muss menschlich passen - daher kann es gut sein, dass wir die 3 Kandidaten ablehnen, und ich sehe es nicht, dass er dann von heute auf morgen keine Miete mehr zahlen müsste - außer natürlich wenn heute der 30.4. wäre. -
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Hallo,
ich bin Hauptmieter einer Wohnung und habe 3 Untermieter (Studenten-WG, in der auch meine Tochter wohnt).
Ein Untermieter hat Anfang Februar gekündigt, hat aber bis heute keine Nachmieter vorgeschlagen. Er und sein Anwalt behaupten nun, er könne jederzeit 3 Nachmieter vorschlagen, und müsse dann ab Zeitpunkt der vorgeschlagenen Mietvertragsübernahme keine Miete mehr zahlen, auch wenn ich die Kandidaten ablehne. Vermutlich wird er uns heute, am 28.2. drei Kandidaten benennen, die zum 1.3. einziehen würden. Nach meiner Internet-Recherche muss er mir aber eine angemessene Überlegungsfrist einräumen, die aus meiner Sicht auch klar im Untermietvertrag benannt ist: bis zum 30.4. Wer hat Recht?
Liebe Grüße
ChristianME
Hier der Text aus dem Untermietvertrag>>>>>>
Der Untermieter ist berechtigt, den Untermietvertrag vorzeitig unter Einhaltung der gesetzlichen Frist - das ist am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats - zu kündigen, wenn er dem Hauptmieter mindestens drei wirtschaftliche und persönlich zuverlässige und, soweit erforderlich, zum Bezug der Wohnung berechtigte Ersatzuntermieter vorschlägt, die bereit sind, in den Untermietvertrag für den Rest der Mietdauer einzutreten. Dies gilt auch, wenn der Hauptmieter oder der Vermieter sich weigern, die benannten Ersatzmieter in den Untermietvertrag eintreten zu lassen.
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