Beiträge von hudlbergaJoe

    @ anitari
    - Grund ist, weil der Vermieter die Räume nach Ablauf der Mietzeit durch folgende Maßnahmen so wesentlich instand setzen will, dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden:
    Instandsetzung der Kalt- und Warmwasserleitungen
    - Es ist kein Studentenwohnheim, sondern gehört dem Vermieter (es war mal ein Familienhaus).

    @ H Hamburg
    - Was ist der Unterschied zwischen Untermiete und Gebrauchsüberlassung?
    - So weit ich gelesen habe, kann er die Erlaubnis zur Untervermietung doch nur verweigern bei Überbelegung oder besonderen Gründen gegen die Person des Untermieters. Wenn der Vermieter die angefragte Untervermietung ohne ausreichenden Grund ablehnt, habe ich ein Sonderkündigungsrecht oder?
    Heißt das ich hab eine Möglichkeit frühzeitig aus dem Vertrag rauszukommen?

    @ Berny
    2ter Punkt von @ H Hamburg

    Vielen Dank an euch alle!

    Hallo Gemeinde,

    ich hoffe ihr könnt mir in folgendem Fall Tipps geben wie ich weiter vorgehe.
    Ich bin Student mit einen auf ein Jahr befristeten Mietvertrag für ein WG-Zimmer welcher bis 15. Oktober 2017 läuft.
    Ab März bin ich aufgrund eines Praktikums in einer anderen Stadt und würde mein Zimmer gerne untervermieten.
    Das habe ich dem Vermieter Ende Januar mitgeteilt. Er sagte er wolle sich in der darauffolgenden Woche mit mir darüber unterhalten und ich soll ihn anfang der Woche anrufen. Ich habe ihn die ganze Woche nicht erreichen können.
    Noch eine Woche später habe ich ihn dann am Festnetz "erwischt" und er verwies auf eine Erkältung die ihn momentan ans Bett fesselt und ich solle mir doch Zeit lassen und mich so ca. in zwei Wochen wieder melden. Daraufhin kam es zur Diskussion und er meinte zum Schluss dass ich ihn in Wallung bringe. Dann hat er aufgelegt :mad:

    Ich habe schon potentielle Untermieter gefunden, welche ab März bis September einziehen würden.
    Mein Plan ist jetzt, den Vermieter schriftlich um Erlaubnis zur Untervermietung zu bitten.
    Allerdings befürchte ich, dass mein Vermieter überhaupt nicht darauf reagiert.
    Soll ich in dem Schreiben erwähnen, dass wenn ich innerhalb von 2 Wochen (wie lange?) keine Reaktion erhalte, davon ausgehe, dass...
    Möglichkeit 1: er mir zustimmt und ich den Untermietvertrag abschließen kann
    Möglichkeit 2: er mir nicht zustimmt und ich den Vertrag mit Kündigungsfrist von 3 Monaten kündige.
    ?

    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe

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