Beiträge von Nenaja

    Trollig, was Du fragst. Was ist die prinzipielle Feststellung? Dass die Mieter ausziehen müssen, weil eine angemessene wirtschaftliche Verwertung des Objekts, sprich Luxussanierung und Neuvermietung, dem Gericht anhand seitenlanger Architektenpläne, Baugenehmigungen und Kostenvoranschläge dargelegt, ansonsten nicht möglich ist. Es wird innerhalb eines Jahres keine Sanierung angefangen, die doch so bitter nötig war, um mit dem Objekt langfristig Gewinn zu machen. So what? Ist es vielleicht auch gestattet, eine Wohnung 1 Jahr leerstehen zu lassen, aus der man Mieter wegen Eigenbedarfs herausgeklagt hat?

    Mehr wollte ich nicht wissen. Wenn Du mir nicht glaubst, kann ich das nicht ändern. Ich werde mich hier nicht länger erklären mit ja und oder wie.

    Hallo HH,

    nein, nicht "vielen Dank für Dein Misstrauen", ich habe Verständnis. So blümchenhaft haben wir auch angefangen. Mieterfreundliche Rechtsprechung, absurde Begründung für die Kündigung, Anwalt sagt, alles gut, das kriegt der Vermieter nicht durch. Als Tiger gestartet und als Bettvortleger gelandet. Und es scheint so absurd weiterzulaufen. Nach einer Verwertungskündigung das Objekt ein Jahr lang leerstehen zu lassen hat keine Konsequenzen.

    Gruß

    Nenaja

    Liebe Foris,

    vielen Dank für die Antworten.
    Nein, verkaufen will unser Ex-Vermieter nicht. Es ist wohl eher reine Machtausübung. In der Nachbarschhaft eines seiner Anwesen war ein vernachlässigtes Mietobjekt (leider von meinem Mann und mir bewohnt) für wenig Geld zu haben und er schlug zu. Wir haben ihm sogar ein Kaufangebot über Wert und weit über dem Kaufpreis gemacht, den er bezahlt hat, aber vergebens.

    Tja, unser Anwalt hat uns geraten, von der Sache Abstand zu gewinnen. Er hätte selber niemals gedacht, dass diese Kündigung durchkommt. Es sprach zu viel dagegen, dass es sich um angemessene wirtschaftliche Verwertung handelt. Das sahen die Gerichte anders, bzw. ein Richter, den ich nie gesehen habe und der einem Gutachten über die Wirtschaftlichkeit nicht gefolgt ist. Was soll man da sagen, außer, dass Mieterrechte im Zweifel nichts wert sind. Ich würde heute niemandem mehr raten, die Miete zu senken, um eine Instandhaltung der Wohnung durchzusetzen. Es kann kommen wie bei uns. Das Haus wird verkauft und die mangelnde Instandhaltung begründet eine umfangreiche Sanierung, welcher die Mieter im Weg stehen, die sich angeblich sowieso weigern, ordentlich Miete zu zahlen. So sieht es aus.

    Ich möchte nichts unternehmen, wenn ich diesem Hausbesitzer beweisen muss, dass seine Gründe vorgeschoben waren. Das, was wir erlebt haben, reicht mir, um zu wissen, auf welcher Seite die Gerichte stehen. Nur wenn ein Straftatbestand vorliegen würde, beispielsweise Betrug, würde ich den Hausbesitzer bei der Staatsanwaltschaft anzeigen. Ob das dann im Papierkorb verschwindet, kann auch keiner sagen, aber zivilrechtlich werde ich nach fünf zermürbenden Jahren nichts mehr unternehmen.

    Viele Grüße

    Nenaja

    Liebes Forum,

    ich hoffe, jetzt klappt es mit den neuen Thread. Also hier noch einmal meine Frage.

    Mein Mann und ich mussten aufgrund einer "Verwertungskündigung" unser gemietetes Objekt verlassen. Der Vermieter konnte auch in zweiter Instanz ein Gericht überzeugen, dass es keine andere Möglichkeit der wirtschaftlichen Verwertung gibt, als uns Mieter zu kündigen und das Haus sehr aufwändig zu sanieren. Es sollten zwei "Komfort-Wohneinheiten" entstehen.
    Nach nun etwas mehr als einem Jahr liegt unser ehemaliges Zuhause noch immer verlassen da. Es ist nichts passiert, das Grundstück verwildert.
    Meine Frage: Wie lange darf sich ein Vermieter Zeit lassen, seine angekündigte Sanierung durchzuführen? Gibt es dafür überhaupt einen Zeitrahmen?
    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar, denn ich finde im www leider gar nichts zu diesem Thema.

    Viele Grüße

    Nenaja

    Hallo Forum,

    leider finde ich mich hier nicht so gut zurecht und müsste wahrscheinlich meine Frage woanders stellen. Ich versuche es aber doch jetzt hier und bitte gleich im voraus um Entschuldigung, wenn das hier deplatziert ist.

    Also, mein Name ist Nenaja und ich wühle mich durchs Internet zum Thema Verwertungskündigung. Leider finde ich zwar viel zu dem Thema, aber nicht, wie lange ein Hausbesitzer Zeit hat, nach einer Verwertungskündigung die angekündigte Sanierung durchzuführen. Mein Mann und ich sind vor einem guten Jahr aus einem Objekt ausgezogen, das angeblich umfangreich saniert werden sollte. Bisher steht das Objekt leer, das Grundstück ist ungepflegt. Dabei war das umfangreiche Sanierungskonzept zur Erstellung zweier "Komfortwohnungen" Grundlage für das Landgericht, auch in zweiter Instanz der Kündigung stattzugeben.

    Kann mir jemand etwas dazu sagen? Vielen Dankk und freundliche Grüße

    Nenaja

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