ZitatAlso keine tabellarische Aufstellung der Kosten?
Wenn dem so ist mußt Du, denn Du bist Vertragspartner des Vermieters, ihn auffordern korrekte Abrechnungen zu erstellen, nicht das Jobcenter.
Was genau ist eigentlich zu Betriebs-/Nebenkosten vereinbart?
Monatliche Vorauszahlungen oder eine Pauschale?
Und nein, ich glaube es war keine tabellarische Aufstellung. Müsste ich aber nochmal nachschauen.
Vorauszahlung oder Pauschal bin ich mir jetzt eigentlich garnicht sicher.
Ich geh mal davon aus dass es monatliche Vorauszahlungen sind.
Nachzahlen musste ich letztes Jahr aufjedenfall und da wurde mir etwas von einem Betrag abgezogen. Und aus dem Rest ergab sich dann die Nachzahlung.
Also es tut mir leid wenn die Angaben so ungenau sind, aber das ist meine erste Wohnung und ich habe eigentlich absolut keine Ahnung von den ganzen Einzelheiten ![]()
Aber was ist denn eigentlich der Unterschied, wenn ich nach einer erstmaligen Abrechnung frage oder nach einer Kopie einer schon vorhandenen Abrechnung. Da es ja fragen darüber gab und ich den Unterschied nicht ganz verstehe.