Beiträge von Oso520


    Du schreibst die Erben, diese werden automatisch wenn das Erbe nicht ausgeschlagen wird, zu einer Erbengemeinschaft unerheblich dessen, was der Erblasser verfügt hat, wäre diese Erbengemeinschaft zu allererst einmal auseinander zu setzen bei einem Verkauf der Immobilie.

    Ist das bereits geschehen?

    Das erschließt mir noch nicht ganz, es gibt zwei Erben die das Erbe bereits angetreten haben und sich einig sind das Haus zu verkaufen.


    Aktuell bestehen zwei Wohnungen im Haus, ich möchte daraus eine Wohneinheit machen weil die untere Wohnung einzeln für uns zu klein ist und wir Nachwuchs erwarten, deshalb die Kündigung wegen Eigenbedarf.

    Hallo,

    ich möchte gerne ein Haus kaufen in dem im Moment noch eine Mieterin wohnt. Die Besitzerin ist gestorben und die Erben möchten nun das 2 Familienhaus verkaufen.
    Ich möchte der Mieterin wegen Eigenbedarf kündigen, wir erwarten Nachwuchs und die untere Wohnung alleine ist zu klein für 3 Personen.

    Die Mieterin wohnt seit 50 Jahren in dem Haus, es besteht aber erst seit 08/2015 ein schriftlicher Mietvertrag.

    Wie lang ist die Kündigungsfrist ? Gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei Eigentümerwechsel ?
    Wann kann ich der Mieterin kündigen, sobald der Vertrag unterschrieben ist oder erst wenn ich im Grundbuch stehe?

    Desweiteren hat die verstorbene in ihrem Testament den Wunsch geäußert dass die obere Wohnung für die Mieterin erhalten bleiben soll, so lange Sie möchte.
    Ergibt sich daraus ein Rechtsanspruch oder ist es nur ein Wunsch?

    Danke

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