Du schreibst die Erben, diese werden automatisch wenn das Erbe nicht ausgeschlagen wird, zu einer Erbengemeinschaft unerheblich dessen, was der Erblasser verfügt hat, wäre diese Erbengemeinschaft zu allererst einmal auseinander zu setzen bei einem Verkauf der Immobilie.
Ist das bereits geschehen?
Das erschließt mir noch nicht ganz, es gibt zwei Erben die das Erbe bereits angetreten haben und sich einig sind das Haus zu verkaufen.
Aktuell bestehen zwei Wohnungen im Haus, ich möchte daraus eine Wohneinheit machen weil die untere Wohnung einzeln für uns zu klein ist und wir Nachwuchs erwarten, deshalb die Kündigung wegen Eigenbedarf.