Inzwischen reicht allein die Nennung des Begriffes Betriebskosten im Mietvertrag. Damit gelten alle umlagefähigen BK-Arten als vertraglich vereinbart.
schon mal vielen Dank für eure Antworten.
Ich habe eben auf unseren Mietvertrag geschaut, hier steht drin: "die Betriebskosten/Nebenkosten werden von den Mietern selbst übernommen." Um Heizöl, Holz, Strom, Wasser usw. kümmern wir uns selbst und auch die Grundsteuer wird von uns bezahlt. Bisher aber keine Gebäudeversicherung.
Versteh ich das jetzt richtig, durch das einzige Wort " Betriebskosten", kann der neue Vermieter uns rückwirkend die Gebäudeversicherung in Rechnung stellen obwohl er erst seit dem 01.12. notarisch beglaubigte neue Eigentümer ist?
Das wir ab dem 01.12. die Versicherung übernehmen sollen, ok, aber die Zeit davor?
Danke für eure Hilfe.