Beiträge von kamuffel110

    Inzwischen reicht allein die Nennung des Begriffes Betriebskosten im Mietvertrag. Damit gelten alle umlagefähigen BK-Arten als vertraglich vereinbart.

    schon mal vielen Dank für eure Antworten.
    Ich habe eben auf unseren Mietvertrag geschaut, hier steht drin: "die Betriebskosten/Nebenkosten werden von den Mietern selbst übernommen." Um Heizöl, Holz, Strom, Wasser usw. kümmern wir uns selbst und auch die Grundsteuer wird von uns bezahlt. Bisher aber keine Gebäudeversicherung.
    Versteh ich das jetzt richtig, durch das einzige Wort " Betriebskosten", kann der neue Vermieter uns rückwirkend die Gebäudeversicherung in Rechnung stellen obwohl er erst seit dem 01.12. notarisch beglaubigte neue Eigentümer ist?
    Das wir ab dem 01.12. die Versicherung übernehmen sollen, ok, aber die Zeit davor?

    Danke für eure Hilfe.

    Hallo zusammen,

    wir haben leider ein Problem mit unserem neuen Vermieter und hoffe, dass ihr uns vielleicht helfen könnt.
    Wir wohnen seit 2010 in einem kleinen Häuschen mit ca 95qm². Unsere Vermieterin ist im Juli 2015 leider verstorben und die ganze Verwaltung ging an eine Nachlassverwalterin über, da es viele Grundstücke/Häuser und Erben gab.
    Seit Dezember 2016 ist es nun endlich offiziell das wir einen neuen Vermieter haben.
    Nun ist es so, dass wir keinen neuen Mietvertrag bekommen haben sondern der bisherigen unverändert weiterläuft. Unser neuer Vermieter möchte nun die Gebäudeversicherung in Zukunft auf uns umlegen, was für uns auch kein Problem darstellt. Allerdings möchte er auch die Gebäudeversicherung Rückwirkend für den Zeitraum von August 15 - November 16 ebenfalls auf uns Umlegen, da er ja diese auch bezahlen muss. Da wir aber bisher keine Gebäudeversicherung bezahlt haben und davon auch nichts im Mietvertrag steht, sind wir uns nicht sicher ob wir diese Rückwirkend bezahlen müssen.
    Kann er denn Rückwirkend die Gebäudeversicherung auf uns abwälzen obwohl wir diese bisher nicht bezahlt haben und auch nichts davon im Mietvertrag steht? Er ist ja immerhin erst seit Dez. 16 unser Vermieter, davor hat sich die Nachlassverwalterin um alles gekümmert.
    Ich hoffe das ihr uns helfen könnt.

    Viele Grüße

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