Guten Abend Euch allen hier im Forum,
ich bin ein Neuling hier und habe mich angemeldet, um an eine Antwort auf die Frage zu kommen, die mich beschäftigt.
Wir wollen eine Wohnung vermieten, deren Mietvertrag an Bedingungen geknüpft sein soll. So soll z.B. eine Wohnung auf einem Pferdehof vermietet werden. Die Wohnung wird aber nur an Leute vermietet, die ein (oder mehrere) Pferd haben. Falls die Pferdehaltung aufgegeben würde, würden wir den Mietvertrag wahrscheinlich auch beenden wollen, um die Wohnung wieder einem Mieter mit Pferd zu vermieten.
Lässt sich eine solche Bedingung mietvertraglich abbilden? Wie sieht es aus mit der Anfechtbarkeit einer solchen Klausel?
Ich bin gespannt auf die Antworten.
Beste Grüße vom Stern