Beiträge von Schweinchenfan

    Meine Frage: Hätte der Vermietert auch ohne unser Nachfragen an den Kaminkehrer die Auflage zur Erneuerung bekommen?

    Er hätte "keine Auflage bekommen", er ist ohnehin gesetzlich (EnEV 2014) dazu verpflichtet, die alte Heizung auszutauschen, wenn sie 30 Jahre alt ist, es sich um eine Heizung mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen handelt und um keinen Niedertemperatur- oder Brennwertkessel.

    Anscheinend ist es der Fall, sonst hätte der Schornsteinfeger ja nichts weiter unternommen. Aber "wo kein Kläger, da kein Richter" und darauf hatte der Vermieter wohl gehofft. Eine neue Heizung kostet einiges an Geld, wobei er sich vermutlich ohnehin einen Teil über eine Mieterhöhung wieder holen wird.

    Den Hinweis mit der Kündigung würde ich gut aufbewahren und nichts weiter dazu sagen. Wenn man einen hohen 5-stelligen Betrag in eine Heizung investiert, die man nur noch wenige Jahre betreiben darf, ist man selbst schuld. Die EnEVs sind ja nicht erst seit gestern bekannt, sondern waren schon über Jahre abzusehen.

    Doch, muss er. Hierzu gibt es entsprechende Urteile, die ich gerade leider nicht zur Hand habe. Der Vermieter muss dem Mieter immer die Gelegenheit geben, den Mangel selbst zu beseitigen.

    Da hast du wohl Recht. Ich war davon ausgegangen, dass es wie bei Kleinreparaturen ist und der Vermieter beauftragt und sich ggf. das Geld wieder holt. Nach Auszug ist es aber wohl nicht mehr der Fall.


    Zitat


    Das einzige, das eine Verjährung hemmen kann, ist ein Mahnbescheid oder ein Gerichtsurteil.

    Du kannst doch auch die regelmäßigen Verjährungsfristen nach § 195 BGB nicht durch irgend ein Schreiben oder eine Rechnung hemmen.

    Die "normale" Verjährung ja. Wenn er es nach Ablauf der Verjährungsfrist nicht fordert, ist es verjährt.

    Es geht aber ja hier um die besondere Regelung zur Verjährung von Ansprüchen wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache und um die Aufrechnung von Ansprüchen. Wir hatten genau einen solchen Fall vor Gericht und das Entstehen der Forderung innerhalb der 6 Monate (Zahlung der Rechnung) war ausreichend, auch wenn die Forderung an den Mieter aber erst deutlich später gestellt wurde.

    Too late..., die sechs Monate "Überlegungs"frist waren am 30.01.2017 over.

    Nein, nicht unbedingt. Bei Schäden muss der Mieter nicht zur Nachbesserung aufgefordert werden und wenn sie den Handwerker mit der Schadensbeseitigung innerhalb der 6 Monate beauftragt und die Rechnung bezahlt hat, dann reicht dies zur Fristwahrung aus, auch wenn die Zahlungsaufforderung erst später dem Mieter zu ging (§ 215 BGB).

    Nein . Den wollte sie uns zuschicken. Wenn Sie jetzt noch dazu geschrieben hat wäre das ihr Problem. Ich weiß was ich unterschriebenen habe.


    Du weißt es, aber kannst du es nun auch noch beweisen?

    Die Grundsteuer und Gebäudeversicherung wird ja nicht teurer, wenn sich im Haus ein Gewerbe befindet.
    Hier würde ich eher mal auf Dinge, wie Allgemeinstrom oder Müll achten.

    Doch, teilweise sogar erheblich. Die Grundsteuer ist bei Gewerbeobjekten regelmäßig höher, weil diese letztlich mit dem Mietzins, der bei Gewerbe i.d.R. höher ist, zusammenhängt. Je nach Gewerbe ist dies auch bei der Versicherung so, wobei das bei Büroflächen wohl eher weniger der Fall ist.

    Je nach Situation muss daher zunächst nach Gewerbe und Wohnraum getrennt werden und dann entsprechend verteilt. Dies hängt allerdings von der genauen Situation ab und ist daher besser mit allen Unterlagen vor Ort bei einem Fachanwalt zu klären. Das kann kein Forum leisten.

    Dieser will nun die Miete, mit der Begründung, dass die Mietzinsen für vergleichbaren Wohnraum in FT deutlich höher liegen,
    ab April 2017 auf 280,00 € und ab Januar 2018 auf 300,00 € monatlich anheben.
    Wobei laut Frankenthaler Mietspiegel (allerdings von 2014, einen neuer ist in Arbeit) für dieses Alter (mittlere Ausstattung) der Quadratmeterpreis bei 4,63 € liegt.

    Wie ist die Begründung denn genau angegeben? Du zahlst ja jetzt schon mehr als den Preis laut Mietspiegel. Was wurde dann als Grundlage für die Mieterhöhung verwendet? Vergleichswohnungen? Andere Einstufung im Mietspiegel?

    (Begründung der Wohnungsgesellschaft: Erhöhter Verwaltungsaufwand)
    Die Miete für den Stellplatz wird nun aufgrund dessen auch ab 1.1. um je 10€/Monat erhöht.

    Verwaltungskosten sind bei Wohnraummietverträgen nicht auf den Mieter umlegbar.

    Wie wurde die Mieterhöhung begründet? Nur mit den gestiegenen Verwaltungskosten?

    Wie hast du die Mieterhöhung an deinen Untermieter weitergegeben?


    Ich persönlich würde die Finger davon lassen, wenn du auf die Nutzung der oberen Wohnung angewisen bist. Das wäre mir zu unsicher. Unabhängig davn finde ich es auch moralisch nicht einwandfrei ein Mieterin nach 50 Jahren aus der Wohnung zu werfen. IHr seid schließlich nicht in einer Notlage.

    Ich denke auch nicht, dass eine Mieterin sich nach 50 Jahren in der Wohnung nicht wehren wird und dann dauert das ganze noch viel länger als 1,5 Jahre. Womöglich bringt sie Härtegründe vor, die das Gericht anerkennt und damit ist die Sache bis auf weiteres (= natürlicher Auszug der Mieterin) verschoben.

    Dann ist da noch die Sache mit dem Wunsch der Erblasserin. Wenn das dann noch gerichtlich geklärt werden muss, herzlichen Glückwunsch. Kosten und Zeitraum völlig offen und dann ist die Kündigung entweder komplett vom Tisch oder man ist wieder bei den Härtegründen.

    Wenn ihr ein Haus zur Selbstnutzung sucht, kauft ein leer stehendes, auch wenn es teurer ist. Ich denke, in dieses Haus könnt ihr nicht zeitnah (also innerhalb der nächsten Jahre) einziehen. Außer, die Mieterin lässt mit sich reden und zieht gegen eine ordentliche Summe freiwillig aus. Dann ist allerdings die Frage, ob das Haus immer noch günstig zu haben ist.


    Welche Rechte habe ich als Mieter?

    Du kannst die Miete mindern, wenn die Mietsache Mängel (= keine ausreichende Raumtemperatur) aufweist. Über die Höhe der Mietminderung kann man dann streiten, was hier angemessen ist. Da gibt es im Internet eine ganze Sammlung von Urteilen, die unterschiedliche Prozentsätze für gerechtfertigt halten. Freund Google hilft.

    Außerdem kannst du den dir entstandenen Schaden wie die Stromkosten für die Elektroheizung geltend machen. Allerdings muss dieser Schaden im Bestreitensfall auch nachweisbar sein. Dazu hätte man ein Messgerät vor die Elektroheizung hängen können, aber dazu ist es nun zu spät.

    Da es hier nur um ein paar Tage geht, sollte man sich gut überlegen, wie das Mietverhältnis ansonsten ist und ob man wegen den Euros ein Fass aufmachen will. Wenn ihr nicht gerade mehrere tausend Euro Miete bezahlt, reden wir hier selbst bei 100 % Mietminderung (was eher nicht gerechtfertigt sein dürfte wegen der Elektroheizung) von nicht einmal 100 €. Da sollte man gut überlegen, ein ansonsten evtl. gutes Mietverhältnis zu belasten. Die nächste Mieterhöhung liegt dann ggf. schneller im Briefkasten als ursprünglich vom Vermieter geplant.

    In 2014 fehlen zwei sehr heizintensive Monate, nämlich Januar und Februar. Diese beiden machen erfahrungsgemäß (Gradtagszahlentabelle) bereits 32 % der gesamten Heizkosten im Jahr aus. Hochgerechnet hättest du also 2014 auch bereits über 6 MWh verbraucht.

    Grundsätzlich muss die Heizung jedoch durch den Mieter regelbar sein, d.h. du kannst Thermostate verlangen, mit denen du die Raumtemperatur regulieren kannst. Wenn dies bisher wirklich nicht der Fall sein sollte, muss dies nachgerüstet werden.

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