Beiträge von Schweinchenfan

    aufgrund eines Leerstandes im Hause fand für die betreffende Wohnung kein Heizungs- u. Warmwasserverbrauch statt. Dadurch hat sich

    die Gesamt-qm-Fläche verringert da für diese Wohnung keine Grundkosten berechnet wurden. Diese Grundkosten wurden auf die übrigen Mieter

    umgelegt.

    Das ist nicht erlaubt, der Vermieter muss für die Kosten des Leerstandes aufkommen. Aber man kann's ja mal probieren.

    Ansonsten sieht es schon so aus, als hättest du einfach mehr geheizt. Du hast ein Recht darauf, die Abrechnungsunterlagen einzusehen und dies zu prüfen.

    Ihr habt ein Recht auf eine funktionierende Heizung. Aber was heißt, sie funktioniert nicht? Ihr stellt sie auf maximale Stufe und es werden trotzdem keine 20 Grad erreicht? Wenn hier tatsächlich ein Mangel besteht, könnt ihr die Miete mindern, sogar bis zu 100 %, wenn die Wohnung aufgrund der Temperaturen nicht bewohnbar ist.

    Was die Balkontüre angeht: ihr habt die Wohnung besichtigt, oder? Ihr konntet also sehen, dass die Tür nur eine Einfachverglasung aufweißt. Hier wird die Mietminderung schon schwieriger.

    Wenn die Situation für dich nicht tragbar ist: sofern ihr keinen Kündigungsausschluss vereinbart habt, könnt ihr einfach kündigen und ausziehen.

    Wenn du zustimmst, kann das funktionieren.

    Aber wenn das Schreiben so vollständig zitiert wurde, gibt es für dich keinen Grund, die Mieterhöhung zu akzeptieren. Der Vermieter hat schon völlig recht, so braucht man über eine Mieterhöhung nicht diskutieren. Denn SO wird er damit vor Gericht scheitern.

    Am Ende geht es um eine Interessenabwägung.

    1. Dass die Mietpreise gestiegen sind, ist kein Grund. Dein Vermieter könnte ja auch die Miete deutlich erhöhen, bei höherer Miete geht man grundsätzlich mal von höherem Komfort aus... (zumindest kenne ich Richter am Amtsgericht, die so denken)

    2. Wenn du dir wegen deinem geringen Einkommen, Probleme hast, eine Wohnung zu finden, kann das schon ein Grund sein. Aber sei dir sicher, wenn du nicht ausziehst, wird der Vermieter alle Register ziehen, die Miete zu erhöhen.

    3. Siehe oben.


    4. Dafür kannst du ja ein Unternehmen beauftragen, das hindert dich nicht grundsätzlich am Ausziehen.

    5. Ein Instrument zu spielen muss nicht zugesichert werden. Dies gehört zum normalen Gebrauch der Mietsache und muss außerhalb der Ruhezeiten geduldet werden.

    6. Kannst du nachweisen, dass dir ein langfristiges Mietverhältnis in Aussicht gestellt wurde? Wie lange dauert es aktuell und was war zugesichert?

    Wenn man daran so großes Interesse hat, kann man einen Kündigungsausschluss vereinbaren. Mit einer Indiviualvereinbarung auch sehr lange.

    Letztlich geht es dann um eine Interessenabwägung. Was, wenn der Vermieter genau die gleichen Gründe hat? Mit dem Unterschied, dass er dann auch noch daran gehindert wird, sein Eigentum zu nutzen?

    Eine Mietwohnung gehört einem eben nicht, man nutzt sie gegen Geld auf Zeit. Das sollte einem immer klar sein. Wenn man Sicherheit will, dort für immer wohnen zu können, sollte man eine Genossenschaftswohnung oder Wohneigentum beziehen. Diese Sicherheit wird man in einer üblichen Mietwohnung nie haben.

    Wenn der Eigenbedarf berechtigt scheint, kann der Mieter i.d.R. nur verzögern. Völlig zurecht meiner Meinung nach. Dann tust du gut daran, dich mit dem Vermieter zu einigen. Beispielsweise, dass du freiwillig ausziehst und er deine Umzugskosten trägt. Im Gegenzug hat er keine Verzögerung und kein Risiko, dass du im Räumungsprozess noch Monate oder gar Jahre rausholen kannst. Viele Vermieter, die wirklich eine leere Wohnung haben wollen, lassen sich darauf ein. Ansonsten kommt es zur Räumungsklage und die wird viel Geld kosten. Da hättest du locker ein Umzugsunternehmen 3x bezahlen können.

    Wenn deine Frau nicht mit unterschrieben hat und du auch keine Vollmacht beigelegt hast, dann ist die Kündigung, egal ob ausreichend Gründe genannt bzw. umfassend begründet wurden, unwirksam.

    Du kannst jetzt noch mal das Gespräch mit den Mietern suchen, vielleicht waren sie ja schon auf der Suche nach einer neuen Wohnung und haben Interesse an einer Einigung. Ein paar Euronen Ziehgeld helfen bekanntlich gut nach. Außerdem solltest du umgehend einen Anwalt aufsuchen, der eine ausreichend begründete Kündigung aufsetzt, die dann von dir und deiner Frau bzw. vom Anwalt mit eurer beider Vollmacht unterschrieben und rechtssicher zugstellt wird. Damit würde ich aber keinen Tag länger warten, denn bis der nächste Monat zusätzliche Frist anbricht, ist nicht mehr so viel Zeit.

    Die Betriebkostenabrechnung darf mit Ausnahme der Heizkostenabrechnung nach dem Abflussprinzip erstellt werden. D.h. wenn eine Rechnunung in 2017 bezahlt wurde, dann dürfen die Kosten in 2017 abgerechnet werden. Wann ihr auszogen seid, spielt dabei ebenfalls keine Rolle. Ihr habt ja quasi auch bei Einzug ein "Guthaben" übernommen, dass der Vormieter bezahlt hat. D.h. die Versicherungsprämie für euer erstes Mietjahr hat der Vormieter bezahlt, oder zumindest anteilig.

    Siehe dazu auch das Urteil des BGH Urt. v. 20.02.2008, AZ: VIII ZR 49/07.

    Nur bei den Heizkosten ist das nicht erlaubt, da muss zwingend nach Leistungsprinzip abrechnet werden.

    Nur weil jemand Wohneigentum hat, heißt das ja nicht, dass er nicht eure Wohnung benötigen kann. Wir haben auch eine mal eine Wohnung verkauft und gleichzeitig eine andere bezogen, warum auch nicht? Die, die wir verkauft haben, hat einfach nicht zu unseren Ansprüchen in dem Moment gepasst. Wir haben freiwillig auf den Stress der Eigenbedarfskündigung, Widerspruch... verzichtet, aber das heißt nicht, dass wir den Eigenbedarf nicht gehabt hätten und hätten durchsetzen können.

    Meiner Meinung nach ist z.B. ein Garten mit Kindern wesentlich wertvoller als 10 oder 15 m² mehr Platz. Ich würde im Leben nicht meinen Garten für eine größere Wohnung hergeben.

    Wenn der Vermieter andere Wohnungen hat, werden lediglich die Anforderungen an die Begründung evtl. etwas höher, aber es ist kein Ausschlusskriterium. Das würde ja bedeuten, dass sich ein Vermieter räumlich nicht verändern darf, nur weil er bereits Eigentum besitzt und evtl. nutzt. Oder nur Wohnungen beziehen darf, die andere (Mieter) nicht wollen.

    Ob ein Widerspruch sinnvoll ist oder ob man ggf. doch auf vorgetäuschten Eigenbedarf argumentieren kann, hängt maßgeblich davon ab, wie die Kündigung begründet ist. Aus dem, was du geschrieben hast, kann man überhaupt nicht ableiten, ob da evtl. nur jemand den Mieter loswerden will, um teurer zu vermieten oder ob das alles rechtmäßig ist. Im Moment kannst du nur warten, ob da tatsächlich eine Kündigung kommt und wie die begründet ist.

    Ich kann mir gut vorstellen, dass die Versicherung hier auf Fahrlässigkeit hinaus kann. Was ist denn in deiner Versicherung dazu geregelt? Ist grobe Fahrlässigkeit mit versichert?

    Ich denke auch, selbst wenn es die Versicherung des Vermieters erst mal übernimmt, kann sie im Nachgang immer noch auf die Schuldfrage hinaus. Die Argumentation, du hast den Sturm nicht ahnen können, hast aber mal eben was polsterndes dazwischen, sodass das Fenster nicht zuschlagen kann, könnte auch dazu führen, dass man dir den ersten Teil erst gar nicht glaubt. Wenn du so gar nichts ahnen konntest, warum hattest du dann ein Polster im Fenster?

    Eine Woche ist eher an der unteren Grenze, aber noch vertretbar. Es kommt auch immer darauf an, was gemacht werden muss. Wenn jetzt etwas an der Heizung zu machen ist, kann das ja aufgrund der Temperaturen nicht mehr auf die lange Bank geschoben werden. Da kann eine Frist von einer Woche durchaus vertretbar sein. Der Vermieter hat u.U. jetzt auch nicht mehr so viel Terminauswahl, um auf absolut jeden Rücksicht zu nehmen. Bei 8 Parteien wird das regelmäßig unmöglich.

    Dass manche Mieter im Urlaub sind und deshalb Aushänge nicht sehen, ist deren Problem. Das betrifft ja auch die Zustellung von Post. Hier hilft es, wenn ein Angehöriger/Freund etc. bei längerer Abwesenheit nachschaut. Man hat ja auch Sorgfaltspflichten, die man nicht einfach 4 Wochen ignorieren darf.

    Wenn man die eigene Anwesenheit nicht organisieren kann, dann sollte man einfach einem Nachbarn, der es schaffen kann, einen Schlüssel überlassen. Damit kann man die Zusatzkosten umgehen. Anscheinend geht es ja um einen Tag und nicht um eine 4-wöchige Sanierung, bei der man jeden Tag anwesend sein soll.

    Ja, da haben sie wohl recht.. Vorallem, wenn es darum ginge noch Monate lang Miete zu zahlen, neben einer kreditrate

    Über so etwas kann man mit der Bank sprechen. Denen ist ja dieses Problem sehr geläufig und deshalb besteht quasi immer die Möglichkeit, die Tilgung während dieser Zeit noch auszusetzen und nur die Zinsen zu zahlen. Diese sind ja in der aktuellen Zinslage sehr niedrig, sodass man dieses Geld auf jeden Fall zusätzlich zur monatlichen Miete aufbringen können sollte / muss meiner Meinung nach. Sonst sollte man die ganze Überlegung des Kaufs noch mal überdenken, wenn bereits wenige 100 € die finanzielle Situation ins Wanken bringen. Gerne zahlen tut man es natürlich trotzdem nicht, ganz klar und man sollte auch versuchen, diese Zeit so kurz wie möglich zu halten.

    Außerdem zahlt man den Kaufpreis i.d.R. erst mit der Übergabe des Objektes und vorher sollten auch keine Bankraten anfallen (mind. 6 Monate zinsfreie Bereitstellung der Kreditsumme vereinbaren). W

    Nein, das kann ich mir absolut nicht vorstellen.

    Selbst wenn die Sache verständlicher wäre: solche Klauseln sind auch unwirksam, wenn sie alle Möglichkeiten der Kündigung ausschließen und das wäre hier der Fall. Wenn man in diese Anhäufung von Wörtern einen beidseitigen Kündigungsverzicht interpretieren möchte.

    Aber ich denke ohnehin, dass du dir darüber nicht wirklich Gedanken machen musst. Wenn ihr jetzt sucht, sind die 6 Monate sowieso um. Bis der Notartermin ist, Nutzen-Lasten... erst danach würde ich an eurer Stelle kündigen, weil man oft erst nach dem Auszug der Bewohner den tatsächlichen Zustand erkennt. 3 Monate für das ganze Prozedere vorab ist nicht viel. Zumal die meisten Verkäufer, wenn sie selbst drin wohnen, mehrere Monate Vorlauf für den eigenen Umzug brauchen.

    Ich denke auch, es führt kein Weg am Anwalt vorbei. Jetzt geht es um sehr viel Geld, wobei die Summe vermutlich nicht gerechtfertigt ist. Aber das ist alleine schwer durchzukriegen und man muss gut überlegen, was man wie fordert, weil es dann auch um sehr hohe Gerichtskosten geht. Da muss man gut durchrechnen, was man wie fordert. Ein Anwalt kann auch einschätzen, ob da etwas verjährt ist, ob die Verjährung wirksam gehemmt wurde... Das kann man alleine nicht mehr.

    Du beauftragst niemals selbst, außer, nach Verstreichen der Frist an den Vermieter in Form einer Ersatzvornahme. Aber dazu musst der Vermieter in Verzug sein.

    Schäden hat immer der Vermieter zu beseitigen, d.h. er gibt immer den Auftrag. Je nach Sachlage, die hier aber eh nicht gegeben ist, kann er sich die Kosten vom Mieter wiederholen.

    Wenn du einfach jemanden holst, hast du den Auftrag gegeben und musst die Kosten dafür tragen. Wer die Musik bestellt...

    Genau, ein Wärmemengenzähler vors Warmwasser würde ausreichen. Der misst den Durchfluss in L und die Temperatur, daraus kann der Verbrauch genau ermittelt werden.

    Es gibt eine Formel, wie viele kwh ein Liter Öl in etwa liefert bzw. in deiner Formel steht das bereits drin. Daraus kannst du also die gesamte Verbrauchsmenge in kwh berechnen. Die kwh fürs Warmwasser kannst du über die Formel berechnen, indem du alle gezählten m³ Warmwasser zusammenrechnest und als Volumen einsetzt. Der Rest zur ermittelten Energie aus dem Ölverbrauch ist dann für die Heizung, egal wie viel die Heizungs-Zähler anzeigen. So war es bis 2014 korrekt.

    Wie gut die Berechnung ist, hängt sehr von den örtlichen Begebenheiten ab. Teilweise passt es gut, teilweise überhaupt nicht. Deshalb ja die Pflicht, den Verbrauch zu erfassen, weil es eigentlich auch kaum Aufwand ist. Meistens ist es problemlos möglich, den Zähler fürs Warmwasser einzubauen.

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