Beiträge von Schweinchenfan

    Ich fürchte dass mir mein Vermieter den Mietvertrag sofort kündigen würde, wenn ich die Vorauszahlung für die Nebenkostenabrechnung zurückhalten würde. Der ist dafür bekannt, dass er sofort mit Anwälten kommt und Mieter "rauswirft" wenn sie Mietminderung oder ähnliches verlangen oder gar durchführen. Und gegen die Anwälte kann man sich nur teuer wehren - das kostet meist mehr als es bringt.

    Mit welchem Grund soll der Vermieter kündigen können? Ist es ein Zweifamilienhaus, in dem nur du und der Vermieter wohnen? Ansonsten hat er kaum Möglichkeiten, einen unliebsamen Mieter loszuwerden. Er kann zwar kündigen (also den Brief einwerfen), aber wenn du nicht ausziehst, kann er nur Räumungsklage einreichen und dann wird die Kündigung geprüft. Liegt kein gültiger Grund vor, dann kann dir nichts passieren, egal wie gerissen, selbstherrlich oder sonst was der Vermieter ist. Es kostet halt nur viele Nerven und auch vermutlich erst mal Geld.

    Ein Mietvertrag muss schriftlich mit einer Originalunterschrift gekündigt werden. Als Scan ist sie ebenfalls nur elektronisch, daher muss eine Kündigung so nicht akzeptiert werden. Außer, ihr hättet etwas entsprechendes mit dem Vermieter vereinbart.

    Samstag ist ein Werktag, ohne wenn und aber. Demnach ging die Kündigung nicht mehr innerhalb der 3 Werktage zu und wird erst zu Ende Mai wirksam.

    Es ist mir schon klar, weDer Vermieter meinte, das kaeme ungefaehr hin mit 600 - 800 Euro Nachzahlung!

    Und selbst dann, ist es nicht warm! Ich zahle ja knapp 80 Euro pro Monat fuer die Heizung

    Das hat dir der Vermieter gesagt? Warum hat er dann die Vorauszahlungen nicht realistisch angesetzt? Wie groß ist deine Wohnung? Evtl. sind 80 € einfach unrealistisch knapp.

    Inzwischen muss ja der Energieausweis zur Besichtigung zur Verfügung gestellt werden. Hast du dir diesen angesehen? Wie groß ist das Haus und welcher Ausweis wurde vorgelegt? Beim Bedarfsausweis müssen auch Angaben zur Dämmung gemacht sein. Nicht, dass die diese Dokumente für besonders aussagekräftig halte, aber eine Tendenz kann man schon erkennen. Die Skala ist ja doch sehr groß. Noch besser wären alte Nebenkostenabrechnungen, welchen Verbrauch die Wohnung konkret hatte?

    Solange man mit dem Vermieter reden kann, könntest du dir die Dokumente vielleicht auch jetzt noch ansehen und ggf. die Konsequenz der Kündigung ziehen. Bevor du eine Warmmiete zahlen musst, die du dir am Ende vielleicht gar nicht leisten kannst/willst/nicht angemessen ist, kannst du vielleicht gleich auf die Suche nach einer besseren Wohnung gehen und daraus lernen, Nebenkostenabrechnungen für die Wohnung aus den letzten Jahren anzusehen.

    Wenn die Wohnung der Nachbarin mit Südausrichtung deutlich wärmer wird, dann spricht das nicht gerade für die Dämmung des Hauses. Welche Ausrichtung hat deine Wohnung? Hauptsächlich Nordseite? Also kaum Wärmeeintrag durch Sonneneinstrahlung? Dass es schnell auskühlt, spricht ebenfalls dafür. Bloß nützt dir das Wissen wenig.

    Dämmung ist etwas, was du im Nachhinein auch nicht fondern kannst, schon gar nicht, ohne an den Kosten beteiligt zu werden. Laminat ist meiner Meinung nach im Erdgeschoss eine ganz schlechte Wahl beim Bodenbelag, allerdings in Mietwohnungen der Standard. Du hast die Wohnung so angemietet, also auch hier wenig Möglichkeiten, außer eben selbst mit Teppich gegen die Fußkälte zu arbeiten. Das Problem ist, dass sich Kälte von unten auch negativ auf das Temperaturempfinden auswirkt, es wirkt automatisch kälter als es tatsächlich ist. Das kann zum Problem der niedrigen Temperaturen noch dazu kommen.

    Rein rechtlich ist die Wohnung ohne Mängel, wenn du mit 24 h auf Stufe 5 eine Temperatur von 20-22 Grad tagsüber erreichen kannst, d.h. unter Ausschöpfen der Möglichkeiten, die die Wohnung bietet. Was das kostet, ist dein Problem. Das hättest du vor Anmietung erfragen können/müssen.

    Hast du die Wände, die Erdkontakt haben, mal auf Feuchtigkeit überprüft? Feuchtigkeit braucht Heizenergie ohne Ende und es wird nicht warm.


    Aber kann man nichts machen wenn ich der Meinung bin, dass ich friere (auch wenn es vlt. 20 Grad sind)und gerne meine Heizung anmachen möchte, diese aber dann nicht funktioniert bzw. nur lauwarm wird?? Wenn es für mein "wohlbefinden" in dem Moment nicht ausreicht, da ich z.B. schnell friere oder Erkältet bin.

    Es wird halt die Zeit kommen (ab Januar) wo ich aufgrund der Schwangerschaft Zuhause bin und wenn ich dann gerne die Heizung anmachen würde, diese aber nicht wirklich funktioniert. Kann ich dann nichts tuen auch wenn es 20 Grad im Raum sein sollten?

    xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

    Wenn nicht im Mietvertrag eine höhere Temperatur vertraglich zugesichert ist, würde es im Streitfall auf die Ansicht des Richters ankommen und in vielen Urteilen wurden 20-21 Grad als ausreichend angesehen. Nachts darf es auch kühler sein. Die eigene Wohlfühltemperatur muss nicht erreicht werden, zumindest ist mir kein solches Urteil bekannt.

    Das ein Heizkörper nur lauwarm ist, heißt nicht so viel. Wenn die Fläche des Heizkörpers im Verhältnis zum Raum ausreichend groß ist, kann das ausreichen. Es muss eine Mindesttemperatur von 20 Grad erreicht werden. Wenn du also etwas erreichen willst, dann bist du in der Nachweispflicht, dass die Temperatur nicht erreicht wird.

    aufgrund eines Leerstandes im Hause fand für die betreffende Wohnung kein Heizungs- u. Warmwasserverbrauch statt. Dadurch hat sich

    die Gesamt-qm-Fläche verringert da für diese Wohnung keine Grundkosten berechnet wurden. Diese Grundkosten wurden auf die übrigen Mieter

    umgelegt.

    Das ist nicht erlaubt, der Vermieter muss für die Kosten des Leerstandes aufkommen. Aber man kann's ja mal probieren.

    Ansonsten sieht es schon so aus, als hättest du einfach mehr geheizt. Du hast ein Recht darauf, die Abrechnungsunterlagen einzusehen und dies zu prüfen.

    Ihr habt ein Recht auf eine funktionierende Heizung. Aber was heißt, sie funktioniert nicht? Ihr stellt sie auf maximale Stufe und es werden trotzdem keine 20 Grad erreicht? Wenn hier tatsächlich ein Mangel besteht, könnt ihr die Miete mindern, sogar bis zu 100 %, wenn die Wohnung aufgrund der Temperaturen nicht bewohnbar ist.

    Was die Balkontüre angeht: ihr habt die Wohnung besichtigt, oder? Ihr konntet also sehen, dass die Tür nur eine Einfachverglasung aufweißt. Hier wird die Mietminderung schon schwieriger.

    Wenn die Situation für dich nicht tragbar ist: sofern ihr keinen Kündigungsausschluss vereinbart habt, könnt ihr einfach kündigen und ausziehen.

    Wenn du zustimmst, kann das funktionieren.

    Aber wenn das Schreiben so vollständig zitiert wurde, gibt es für dich keinen Grund, die Mieterhöhung zu akzeptieren. Der Vermieter hat schon völlig recht, so braucht man über eine Mieterhöhung nicht diskutieren. Denn SO wird er damit vor Gericht scheitern.

    Am Ende geht es um eine Interessenabwägung.

    1. Dass die Mietpreise gestiegen sind, ist kein Grund. Dein Vermieter könnte ja auch die Miete deutlich erhöhen, bei höherer Miete geht man grundsätzlich mal von höherem Komfort aus... (zumindest kenne ich Richter am Amtsgericht, die so denken)

    2. Wenn du dir wegen deinem geringen Einkommen, Probleme hast, eine Wohnung zu finden, kann das schon ein Grund sein. Aber sei dir sicher, wenn du nicht ausziehst, wird der Vermieter alle Register ziehen, die Miete zu erhöhen.

    3. Siehe oben.


    4. Dafür kannst du ja ein Unternehmen beauftragen, das hindert dich nicht grundsätzlich am Ausziehen.

    5. Ein Instrument zu spielen muss nicht zugesichert werden. Dies gehört zum normalen Gebrauch der Mietsache und muss außerhalb der Ruhezeiten geduldet werden.

    6. Kannst du nachweisen, dass dir ein langfristiges Mietverhältnis in Aussicht gestellt wurde? Wie lange dauert es aktuell und was war zugesichert?

    Wenn man daran so großes Interesse hat, kann man einen Kündigungsausschluss vereinbaren. Mit einer Indiviualvereinbarung auch sehr lange.

    Letztlich geht es dann um eine Interessenabwägung. Was, wenn der Vermieter genau die gleichen Gründe hat? Mit dem Unterschied, dass er dann auch noch daran gehindert wird, sein Eigentum zu nutzen?

    Eine Mietwohnung gehört einem eben nicht, man nutzt sie gegen Geld auf Zeit. Das sollte einem immer klar sein. Wenn man Sicherheit will, dort für immer wohnen zu können, sollte man eine Genossenschaftswohnung oder Wohneigentum beziehen. Diese Sicherheit wird man in einer üblichen Mietwohnung nie haben.

    Wenn der Eigenbedarf berechtigt scheint, kann der Mieter i.d.R. nur verzögern. Völlig zurecht meiner Meinung nach. Dann tust du gut daran, dich mit dem Vermieter zu einigen. Beispielsweise, dass du freiwillig ausziehst und er deine Umzugskosten trägt. Im Gegenzug hat er keine Verzögerung und kein Risiko, dass du im Räumungsprozess noch Monate oder gar Jahre rausholen kannst. Viele Vermieter, die wirklich eine leere Wohnung haben wollen, lassen sich darauf ein. Ansonsten kommt es zur Räumungsklage und die wird viel Geld kosten. Da hättest du locker ein Umzugsunternehmen 3x bezahlen können.

    Wenn deine Frau nicht mit unterschrieben hat und du auch keine Vollmacht beigelegt hast, dann ist die Kündigung, egal ob ausreichend Gründe genannt bzw. umfassend begründet wurden, unwirksam.

    Du kannst jetzt noch mal das Gespräch mit den Mietern suchen, vielleicht waren sie ja schon auf der Suche nach einer neuen Wohnung und haben Interesse an einer Einigung. Ein paar Euronen Ziehgeld helfen bekanntlich gut nach. Außerdem solltest du umgehend einen Anwalt aufsuchen, der eine ausreichend begründete Kündigung aufsetzt, die dann von dir und deiner Frau bzw. vom Anwalt mit eurer beider Vollmacht unterschrieben und rechtssicher zugstellt wird. Damit würde ich aber keinen Tag länger warten, denn bis der nächste Monat zusätzliche Frist anbricht, ist nicht mehr so viel Zeit.

    Die Betriebkostenabrechnung darf mit Ausnahme der Heizkostenabrechnung nach dem Abflussprinzip erstellt werden. D.h. wenn eine Rechnunung in 2017 bezahlt wurde, dann dürfen die Kosten in 2017 abgerechnet werden. Wann ihr auszogen seid, spielt dabei ebenfalls keine Rolle. Ihr habt ja quasi auch bei Einzug ein "Guthaben" übernommen, dass der Vormieter bezahlt hat. D.h. die Versicherungsprämie für euer erstes Mietjahr hat der Vormieter bezahlt, oder zumindest anteilig.

    Siehe dazu auch das Urteil des BGH Urt. v. 20.02.2008, AZ: VIII ZR 49/07.

    Nur bei den Heizkosten ist das nicht erlaubt, da muss zwingend nach Leistungsprinzip abrechnet werden.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!