Beiträge von Schweinchenfan

    Wo ist das Problem? Du kannst doch einfach zum 30.04.2020 kündigen und musst dich um nichts weiter kümmern, wenn dir keine renovierte Wohnung übergeben wurde.

    Wenn die Wohnung nicht möbliert ist laut Vertrag, stellt sich die Frage, wem diese eigentlich gehören. Gibt es dazu irgendwelche schriftlichen Nachweise?

    Oder wurde ein Kündigungsausschluss vereinbart?

    Wenn ansonsten nur der Vermieter und keine weiteren Parteien im Haus leben, kann er ganz ohne Begründung kündigen. Auf diesem Wege kann er per Kündigung und Angebot eines neuen Mietvertrages mit höherer Nebenkostenpauschale oder/und Miethöhe die Konditionen anpassen. Oder eben auch einem Mieter kündigen ohne ihm einen neuen Vertrag anzubieten.

    Deshalb hilft dir das Widersprechen nicht dauerhaft. Kannst du zwar machen, aber vermutlich kannst du dich dann schon mal auf Wohnungssuche machen. Die Kündigungsfrist des Vermieters beträgt jedoch in diesem Fall 12 Monate und nicht nur 9.

    Der Energieausweis ist Pflicht und muss ungefragt vorgelegt werden. Allerdings hilft es dir auch nicht weiter, wenn der Vermieter für sein Versäumnis eine Strafe zahlen muss.

    Die Mietpreisbremse gilt bei weitem nicht flächendeckend, sondern nur in ausgewählten Städten und Landkreisen. Nur dort gilt die Deckelung auf max. 110% des Mietspiegelwertes. Überall sonst können die Vertragsparteien, von Wucher abgesehen, eine beliebige Miete bei Neuvermietung vereinbaren, egal was der Vormieter bezahlt hat oder was laut Mietspiegel ortsüblich wäre.

    Kündigen und umziehen? Dass das Haus nicht isoliert ist und hohe Heizkosten verursacht, hättest du am Energieausweis, der vorgelegt werden muss, sehen können bzw danach fragen. Das ist grundsätzlich ein guter Tipp, sich die Abrechnungen aus den Vorjahren zeigen zu lassen, in dem Fall auch die Gasrechnungen des Mieters.

    Dass bei einem neuen Vertrag die Miete erhöht wird, ist üblich, denn da hat man es als Vermieter am einfachsten. In dem, was der Mietspiegel ausweist, sind i.d.R. keine Kosten für Müll, Schornsteinfeger etc enthalten. D.h. es wäre interessant, was du als Kaltmiete (das, was im Mietspiegel ausgewiesen wird normalerweise) und was Vorauszahlungen/Pauschale für Nebenkosten ist. Erst dann kann man beurteilen, ob die Mietpreisbremse eingehalten wurde. Außerdem ist zu prüfen, ob diese überhaupt Anwendung findet und ob du die Einordnung richtig vorgenommen hast. Das ist dann jedoch ein Fall für einen Anwalt, der die Details prüft.

    Bei so engem Zusammenleben bleibt euch nicht viel, außer das Handtuch zu werfen und wieder umzuziehen.

    In eurem Fall können euch die Vermieter ohne berechtigtes Interesse, also ohne Grund, mit verlängerter Frist kündigen. Ihr könnt natürlich anfangen, die Vermieter in die Schranken zu weisen (quasi alles: keiner schreibt vor, dass ihr eine Küche braucht, ihr müsst niemanden rein lassen, Sauberkeit und Ordnung in der Wohnung ist euer Ding...), aber bei dem, was du schreibst, wird das wohl wenig bringen.

    Das ist schon sehr massiv. Ob das gesundheitsgefährdend ist, ist von Fotos und ohne Analyse des Schimmelpilzes schwierig zu sagen. Aber das ist mit ein bisschen Streichen nicht getan. ich gehe davon aus, dass die Fenster entweder so undicht, dass das Regenwasser direkt reinläuft und so nach und nach das Holz weggammelt. Oder sie sind "nur" Luft undicht oder und lassen das Holz in dem Bereich so massiv auskühlen, dass da Raumluft kondensiert. Kannst du irgendwo in den Fensterscheiben erkennen, wie alt die Fenster sind? Wobei das letzlich egal ist, denn das ist ja eh Sache des Vermieters.

    Wenn die Vermieterin der Meinung ist, das ist mit kosmetischem Überpinseln getan, würde ich mir schnellstmöglich etwas anderes suchen. In meinen Augen hilft hier nur der komplette Austausch, aber das liegt natürlich nicht im Entscheidungsbereich des Mieters. Ich würde hier aber wohl eher nicht zu viel unnötige Kraft in den Kampf mit dem Vermieter stecken, wenn da kaum Bereitschaft ist, tatsächlich etwas zu unternehmen. Nach Überpinseln wird der Schimmel sicher wieder kommen.

    Es gibt schon ein paar Posten, die recht hoch sind. Nicht nur das Wasser, sondern auch die Müllgebühren. Allerdings sind die regional sehr unterschiedlich, genau wie Wasserpreise, sodass man das nur schwer vergleichen kann. Außerdem zahlt ihr für einen Vollservice. Hausmeister, Winterdienst, Kabelfernsehen, Gartenpflege... Das kostet natürlich alles ordentlich Geld. War das vorher auch alles schon an Firmen vergeben? Dadurch, dass es keine Zähler gibt, habt ihr leider kaum Einfluss auf Wasserkosten.

    Wenn ihr 80 € vorausgezahlt habt, dann bleibt dennoch eine ordentliche Nachzahlung übrig.

    Ihr könnt alle Rechnungen prüfen und schauen, ob es in den einzelnen Posten Unstimmigkeiten gibt. Toll wäre, wenn ihr die alte Abrechnung bekommen könntet, damit ihr genau schauen könnt, was sich verändert hat.

    Das muss man individuell betrachten. Grundsätzlich ist die Wohnfläche vermutlich ausreichend, aber wenn sich diese ungeschickt aufteilen, großer Flur und Abstellkammer (wo ja niemand schlafen oder sich dauerhaft aufhalten kann) oder gar noch 25% der Wohnfläche Balkon sind, dann kann es trotzdem Überbelegung sein. Objektiv müssen sich drei Personen dauerhaft in den Räumlichkeiten leben können. Im Zweifelsfall muss man einen Richter überzeugen können, dass das kein Problem ist.

    1. Das kommt auf die genauen Umstände an. Grundsätzlich kann man schon die Anschlussleistung gegen Geld erhöhen. Aber je nach Situation ist das aber sehr teuer und damit unwirtschaftlich, v.a. wenn dadurch evtl die ganze Elektrik neu gemacht werden muss, weil der Bestandsschutz verloren geht usw. Das macht niemand in einem bewohnten Haus.

    2. Das ist eine Frage für einen Anwalt. Ist die Nutzung der Wohnung eingeschränkt? Hattest du bei Vertragsabschluss Kenntnis von dem Zustand? Wusstest du von der Leistung der Durchlauferhitzer und den Konsequenzen? Wie lange duldest du den Zustand bereits? Ob eine Mietminderung gerechtfertigt ist, ist Rechtsberatung und daher ein Fall für den Anwalt, der alle Umstände kennt.

    Das ist ein grundsätzliches Problem bei Durchlauferhitzern. 18 kW für eine ganze Warmwasserversorgung ist wenig. Das Problem ist, dass man nicht einfach beliebig mehr Durchlauferhitzer anschließen darf. Jeder Durchlauferhitzer muss beim Netzbetreiber angemeldet werden.

    Man könnte zwar einen weiteren in der Küche oder einen größeren installieren, aber je nach Alter, Dimensionierung, Verteilung usw der Elektrik geht das nicht so einfach. Wenn man eine großen Durchlauferhitzer verbaut, kann es sein, dass man dafür Herd, Kochfeld etc so schalten muss, dass man nicht gleichzeitig duschen und den Ofen anschalten kann. Einfach weil Durchlauferhitzer so wahnsinnig Strom brauchen, wenn sie in Betrieb sind, dass das bei großen fast die gesamte Anschlussleistung sein kann.

    Dazu kommt, dass es vom Netzbetreiber auch Vorschriften für das ganze Haus gibt. Wenn alle Wohnungen Durchlauferhitzer haben, kann es sein, dass die z.b. auf 18 kW pro Wohnung begrenzt sind, weil der Hausanschluss nicht mehr hergibt.

    Wenn das stört, hilft es nur, in ein Haus mit zentraler Warmwasserversorgung zu ziehen.

    Anfragen kannst du, aber es kann sein, dass der Vermieter schlicht nichts ändern, selbst wenn er wollte.

    Nein, ich möchte dann aus der neu gegründeten WG ausziehen und nur meinen Freund als Mieter weiterhin dort wohnen lassen.

    Ausziehen darfst du, aber einer Änderung des Mietvertrages (z.B. neuer Vertragspartner) muss der Vermieter zustimmen. Du kommst also ohne seine Zustimmung zu seinen Konditionen (z.B. Anpassung der Miethöhe) nicht aus dem Vertrag raus.

    Die Idee einer WG hilft dir also nicht weiter

    Du hast die Reparatur ohne Rücksprache mit der Vermieterin beauftragt? War Gefahr in Verzug?

    Die Begründung ist fragwürdig. Es wäre Aufgabe der Vermieterin, alles zu beauftragen. Dann läge es auch in ihrer Hand, wer beauftragt wird. Wenn sie die Wartungen nie beauftragt hat, ist das ihre Sache.

    Allerdings darfst du auch nicht einfach Reparaturen beauftragen. Grundsätzlich sind Reparaturen Vermietersache, aber einfach Rechnung weiterreichen geht auch nicht, außer in einigen Ausnahmefällen. Nur weil der Handwerker deiner Wahl schon da war, ist kein ausreichender Grund.

    Deshalb würde ich mich hier anwaltlich beraten lassen, ob du nicht mit 50% gar nicht schlecht fährst und es als Lehrgeld sehen musst.

    Siehe

    BGH, Urteil vom 16.01.2008,Az.: VIII ZR 222/06

    Freue dich, dass du jahrelang wenig für die Versicherung bezahlt hast. Dee Versicherungsumfang ist nicht ungewöhnlich, sondern üblich. Selbstverständlich auch, dass das Gebäude mit dem tatsächlichen Wert versichert ist und nicht darunter. Ich sehe darin keine Anhaltspunkte, warum das gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen sollte.

    Beim Mieterbund gibt es eine Übersicht, was üblich ist bei den Kosten für die Wohngebäudeversicherung. Hast du damit verglichen? Wenn es im Vergleich dazu wesentlich teurer ist, hätte man vielleicht einen Ansatz.


    ABER: Einen Fenstergriff , der vorher schon total ausgeleiert war ( nur nicht in dem Maß), ich meine ein Fenstergriff ist doch ein Verschleißteil.

    Grundsätzlich hast du recht, das einfach ein Problem bei der Kleinreparaturklausel, das vom Gesetzgeber aber so vorgesehen ist. Die Verpflichtung, die Kosten für diese Art der Reparaturen zu tragen, hat nichts mit Schuld, Abnutzung usw. zu tun. Allerdings würde ich das als Vermieter wegen einem Fenstergriff und einem Rollladengurt kein Fass aufmachen, das sind Peanuts. Wenn das Mietverhältnis ansonsten gut war und die Wohnung in ordentlichem Zustand zurückgegeben wird, dann wäre das für mich erledigt. Aber das hilft euch leider nicht :(. Rechtlich ist es okay, der Fenstergriff und Rollladengurt dürften in die Kleinreparaturklausel (sofern korrekt vereinbart!) fallen. Fußleisten natürlich, das ist Sache des Vermieters.

    1. Das ist richtig berechnet. Es geht um die Kosten. Alleingang ist die Frage, ob die 11 % korrekt sind. Die Umlage wurde auf max. 8% pro Jahr reduziert und auch eine Begrenzung pro m2 eingeführt. Wann wurde die Erhöhung denn angekündigt?

    2. Das können wir hier nicht nachvollziehen. Aber eine geringere Gesamtfläche wäre für dich ja nachteilig, denn dann wäre dein Anteil noch höher.

    1,2 als Arbeitszahl ist wirklich katastrophal. Das ist ja quasi wie direkt mit Strom heizen. 4 ist sehr foptimistisch als Arbeitszahl, durchschnittlich sind es eher um 2,6, gerade in Mehrfamilienhäusern, wo man mehr Energieverluste hat wegen Bereitstellung von Warmwasser und Heizung. In einem EFH kann man das effizienter einstellen.

    Ob die Heizung unterdimensioniert oder falsch eingestellt ist, kann man so nicht beurteilen.

    MIt anderen Häusern vergleichen finde ich nicht zielführend. Gerade im Neubau könnte noch reichlich Restfeuchte vorhanden sein, die wahnsinnig viel Heizenergie frisst (das normalisiert sich dann in den folgenden Jahren). Außerdem muss das Haus nicht zwingend energieeffizienter sein. Das hängt von so vielen Faktoren ab, sodass man es nicht vergleichen kann. Wenn ich mir unseren Altbau BJ 1910 anschaue, braucht der weniger Heizenergie als manches Haus aus den 90igern (selbstverständlich mit neuer Gas-Brennwertheizung)

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