Beiträge von Schweinchenfan

    Dass sich die Mieterhöhung auf die tatsächliche Wohnfläche stützen muss, ist ein Urteil des BGH, also des höchsten deutschen Gerichts für solche Prozesse.

    Die andere Frage bzgl der Küche ist sehr speziell. Dazu müsste man Details zum Mietspiegel und seinen Kriterien kennen und das ist dann eher eine Frage für einen Fachanwalt oder den Mieterverein vor Ort, der sich damit vermutlich bereits mehrere Detail auseinander gesetzt hat.

    Allgemeiner Tipp: Die Übergabe der vollständig geräumten Wohnung mit einem neutralen Zeugen machen und dann abwarten. Den Kühlschrank kannst du bei Kleinanzeigen vermutlich gut verschenken, wenn er noch funktioniert.

    Da es keine Kaution gibt, muss der Vermieter klagen und dann auch seine Forderungen beweisen. Auch wie alt der Boden ist und dass du die Schäden verursacht hast.

    Eine Mieterhöhung hat rechtlich mit einer (berechtigten) Mietminderung nichts zu tun.

    Wenn du dir sicher bist, dass die Höhe so gerechtfertigt ist und du das durchziehen willst, dann steht dir das frei.

    Wenn der Vermieter eine Mieterhöhung vereinbaren möchte, muss er sich an die entsprechenden Gesetze dafür halten. Dann ist zu entscheiden, ob die Erhöhung gerechtfertigt ist oder nicht. Im Zweifelsfall entscheidet das ein Richter.

    Mieter, die ihrem Vermieter Ärger machen, egal ob berechtigt oder unberechtigt, sind üblicherweise die ersten auf der Liste, wenn es um Mieterhöhungen geht. Wenn eine Seite auf seine Rechte besteht, tut dies die andere Seite dann eben auch.

    Der Schimmel entsteht auch nicht durch Luftfeuchtigkeit. Solange das Wasser in der Luft bleibt, ist alles kein Problem.

    Das wird es erst, wenn das Wasser aus der Luft an den Wänden (Fliesen, Fugen) kondensiert. Und genau dieses Kondenswasser kann man wunderbar absaugen. Damit verfrachtet man das Wasser direkt in den Ausguss, es muss weit weniger über die Luft abtrocknen und Schimmelbildung wird erheblich verzögert bzw verhindert.

    Was bedeutet "warm" in Grad Celsius? Wenn nichts abweichendes vereinbart wurde,hast du nur Anspruch auf "warmes" Wasser, d.h. 40 Grad. Das wurde von einigen Gerichten als ausreichend angesehen. Diese Temperatur muss rund um die Uhr zur Verfügung stehen. Wenn das noch nicht gewährleistet ist, liegt ein Mangel vor. Dass der aber vermutlich nicht über die Feiertage behoben wird, damit ist zu rechnen.

    Zur konkreten Höhe der Mietminderung können wir keine Angaben machen. Entweder bemühst du hier einen Anwalt oder schaust selbst im Internet in entsprechende Tabellen.

    Der Vermieter ist für die Funktion der Heizung zuständig.

    Allerdings hättest du melden müssen, wenn du regelmäßig irgendwo Wasser siehst. Egal ob es Schwitzwasser (wie auch immer das bei einer Waschmaschine entstehen soll) oder eine unbekannte Ursache, die Quelle muss schnellstmöglich gefunden und abgestellt werden.

    Je nach Bauart des Hauses (Holzbalkendecke z.B.) wird die Sanierung teuer. Grundsätzlich ist das ein Fall für die Wohngebäudeversicherung, aber ob die nachher versuchen, das Geld bei dir zurückzuholen, kann man hier nicht beurteilen. Ich wäre jedenfalls sehr vorsichtig damit, zu sagen, ich hab schon lange gesehen, dass da regelmäßig Wasser ist und dachte, das macht nichts

    War die übrige Wohnung auch nicht tapeziert?

    Üblicherweise werden ja Wohnung als unrenoviert übergeben, wenn sie tapeziert sind, aber noch gestrichen und ggf. Dübellöcher verschlossen werden müssen. Allerdings könnte hier auch eine abweichende Vereinbarung getroffen worden sein.

    Dass es schwierig ist, Handwerker für diese Arbeiten zu finden und dies dann entsprechend teuer ist, stimmt vermutlich, aber das entlässt nicht den Vermieter aus der Verantwortung. Wenn dies so einfach ist, könnte er ja auch selbst die Aufgabe übernehmen.

    Wo ist das Problem? Du kannst doch einfach zum 30.04.2020 kündigen und musst dich um nichts weiter kümmern, wenn dir keine renovierte Wohnung übergeben wurde.

    Wenn die Wohnung nicht möbliert ist laut Vertrag, stellt sich die Frage, wem diese eigentlich gehören. Gibt es dazu irgendwelche schriftlichen Nachweise?

    Oder wurde ein Kündigungsausschluss vereinbart?

    Wenn ansonsten nur der Vermieter und keine weiteren Parteien im Haus leben, kann er ganz ohne Begründung kündigen. Auf diesem Wege kann er per Kündigung und Angebot eines neuen Mietvertrages mit höherer Nebenkostenpauschale oder/und Miethöhe die Konditionen anpassen. Oder eben auch einem Mieter kündigen ohne ihm einen neuen Vertrag anzubieten.

    Deshalb hilft dir das Widersprechen nicht dauerhaft. Kannst du zwar machen, aber vermutlich kannst du dich dann schon mal auf Wohnungssuche machen. Die Kündigungsfrist des Vermieters beträgt jedoch in diesem Fall 12 Monate und nicht nur 9.

    Der Energieausweis ist Pflicht und muss ungefragt vorgelegt werden. Allerdings hilft es dir auch nicht weiter, wenn der Vermieter für sein Versäumnis eine Strafe zahlen muss.

    Die Mietpreisbremse gilt bei weitem nicht flächendeckend, sondern nur in ausgewählten Städten und Landkreisen. Nur dort gilt die Deckelung auf max. 110% des Mietspiegelwertes. Überall sonst können die Vertragsparteien, von Wucher abgesehen, eine beliebige Miete bei Neuvermietung vereinbaren, egal was der Vormieter bezahlt hat oder was laut Mietspiegel ortsüblich wäre.

    Kündigen und umziehen? Dass das Haus nicht isoliert ist und hohe Heizkosten verursacht, hättest du am Energieausweis, der vorgelegt werden muss, sehen können bzw danach fragen. Das ist grundsätzlich ein guter Tipp, sich die Abrechnungen aus den Vorjahren zeigen zu lassen, in dem Fall auch die Gasrechnungen des Mieters.

    Dass bei einem neuen Vertrag die Miete erhöht wird, ist üblich, denn da hat man es als Vermieter am einfachsten. In dem, was der Mietspiegel ausweist, sind i.d.R. keine Kosten für Müll, Schornsteinfeger etc enthalten. D.h. es wäre interessant, was du als Kaltmiete (das, was im Mietspiegel ausgewiesen wird normalerweise) und was Vorauszahlungen/Pauschale für Nebenkosten ist. Erst dann kann man beurteilen, ob die Mietpreisbremse eingehalten wurde. Außerdem ist zu prüfen, ob diese überhaupt Anwendung findet und ob du die Einordnung richtig vorgenommen hast. Das ist dann jedoch ein Fall für einen Anwalt, der die Details prüft.

    Bei so engem Zusammenleben bleibt euch nicht viel, außer das Handtuch zu werfen und wieder umzuziehen.

    In eurem Fall können euch die Vermieter ohne berechtigtes Interesse, also ohne Grund, mit verlängerter Frist kündigen. Ihr könnt natürlich anfangen, die Vermieter in die Schranken zu weisen (quasi alles: keiner schreibt vor, dass ihr eine Küche braucht, ihr müsst niemanden rein lassen, Sauberkeit und Ordnung in der Wohnung ist euer Ding...), aber bei dem, was du schreibst, wird das wohl wenig bringen.

    Das ist schon sehr massiv. Ob das gesundheitsgefährdend ist, ist von Fotos und ohne Analyse des Schimmelpilzes schwierig zu sagen. Aber das ist mit ein bisschen Streichen nicht getan. ich gehe davon aus, dass die Fenster entweder so undicht, dass das Regenwasser direkt reinläuft und so nach und nach das Holz weggammelt. Oder sie sind "nur" Luft undicht oder und lassen das Holz in dem Bereich so massiv auskühlen, dass da Raumluft kondensiert. Kannst du irgendwo in den Fensterscheiben erkennen, wie alt die Fenster sind? Wobei das letzlich egal ist, denn das ist ja eh Sache des Vermieters.

    Wenn die Vermieterin der Meinung ist, das ist mit kosmetischem Überpinseln getan, würde ich mir schnellstmöglich etwas anderes suchen. In meinen Augen hilft hier nur der komplette Austausch, aber das liegt natürlich nicht im Entscheidungsbereich des Mieters. Ich würde hier aber wohl eher nicht zu viel unnötige Kraft in den Kampf mit dem Vermieter stecken, wenn da kaum Bereitschaft ist, tatsächlich etwas zu unternehmen. Nach Überpinseln wird der Schimmel sicher wieder kommen.

    Es gibt schon ein paar Posten, die recht hoch sind. Nicht nur das Wasser, sondern auch die Müllgebühren. Allerdings sind die regional sehr unterschiedlich, genau wie Wasserpreise, sodass man das nur schwer vergleichen kann. Außerdem zahlt ihr für einen Vollservice. Hausmeister, Winterdienst, Kabelfernsehen, Gartenpflege... Das kostet natürlich alles ordentlich Geld. War das vorher auch alles schon an Firmen vergeben? Dadurch, dass es keine Zähler gibt, habt ihr leider kaum Einfluss auf Wasserkosten.

    Wenn ihr 80 € vorausgezahlt habt, dann bleibt dennoch eine ordentliche Nachzahlung übrig.

    Ihr könnt alle Rechnungen prüfen und schauen, ob es in den einzelnen Posten Unstimmigkeiten gibt. Toll wäre, wenn ihr die alte Abrechnung bekommen könntet, damit ihr genau schauen könnt, was sich verändert hat.

    Das muss man individuell betrachten. Grundsätzlich ist die Wohnfläche vermutlich ausreichend, aber wenn sich diese ungeschickt aufteilen, großer Flur und Abstellkammer (wo ja niemand schlafen oder sich dauerhaft aufhalten kann) oder gar noch 25% der Wohnfläche Balkon sind, dann kann es trotzdem Überbelegung sein. Objektiv müssen sich drei Personen dauerhaft in den Räumlichkeiten leben können. Im Zweifelsfall muss man einen Richter überzeugen können, dass das kein Problem ist.

    1. Das kommt auf die genauen Umstände an. Grundsätzlich kann man schon die Anschlussleistung gegen Geld erhöhen. Aber je nach Situation ist das aber sehr teuer und damit unwirtschaftlich, v.a. wenn dadurch evtl die ganze Elektrik neu gemacht werden muss, weil der Bestandsschutz verloren geht usw. Das macht niemand in einem bewohnten Haus.

    2. Das ist eine Frage für einen Anwalt. Ist die Nutzung der Wohnung eingeschränkt? Hattest du bei Vertragsabschluss Kenntnis von dem Zustand? Wusstest du von der Leistung der Durchlauferhitzer und den Konsequenzen? Wie lange duldest du den Zustand bereits? Ob eine Mietminderung gerechtfertigt ist, ist Rechtsberatung und daher ein Fall für den Anwalt, der alle Umstände kennt.

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