Beiträge von Schweinchenfan

    -------------> Ja die Handwerker waren der Meinung, dass die Fenster reintheoretisch nur optisch vorhanden sind, aber doch relativ wenig Sinn ergeben, da sie äußerst schlecht abgedichtet geschweige denn ausgeschäumt sind. Man bekäme die Schimmelproblematik lediglich durch Austausch der Fenster und/oder Einbau von irgendwelchen Platten (tut mir Leid ich fühle mich in der Baumaterie echt fremd).

    Die Frage ist, welche fachliche Ausbildung die Handwerker haben. Meine Erfahrung ist nämlich, dass die meisten über sehr begrenztes Wissen/Verständnis über Bauphysik haben. Sie können die Arbeiten gut ausführen, aber meistens hört das Verständnis bei dem Punkt "das haben wir schon immer so gemacht" auf. Das trifft sicher nicht auf alle zu, aber meiner Erfahrung nach auf viele. Ist auch okay, es reicht, wenn sie die Arbeiten so ausführen, wie sie sollen. Über die Theorie machen sich Fachleute Gedanken und vergeben die Aufträge entsprechend.

    Wenn es an schlecht abgedichteten, kalten Fenstern liegt: warum ist dann früher nicht alles verschimmelt, als man noch einfach verglaste, zugige Fenster hatte? An einem zugigen Fenster schimmelt gerne mal direkt die Leibung, wo der kalte Luftstrom vorbei zieht, das ist richtig. Warum das für Schimmel an der Decke oder an anderen Wänden für Schimmel sorgen soll, dazu bräuchte man mehr Infos. Das kann aber letztlich nur ein Fachmann (d.h. Gutachter, Bauphysiker, usw. ), der vor Ort Feuchte - und Temperaturmessungen der betreffenden Bauteile durchführt.

    Man kann die Fenster tauschen, dann sind diese dicht. Allerdings sind die Foren voll von "Hilfe, wir haben neue Fenster bekommen und jetzt schimmeln überall die Wände". Meistens wird es nämlich dadurch schlimmer, wenn der Luftaustausch durch die nun bessere Abdichtung wegfällt und die gut wärmegedämmten Fenster nicht mehr der kälteste Punkt sind, sodass die Luftfeuchtigkeit nach dem Einbau an den Wänden kondensiert und nicht mehr am Fenster. Uns hat der Fensterbauer absichtlich schlechtere Fenster eingebaut, damit die Fenster nach wie vor der kälteste Punkt bleiben und eben nicht die Wand. Dem Kunststoff oder dem Glas des Fensters macht das Tauwasser nämlich nichts.

    Man kann auch eine Dämmung mit Platten (falls das der Handwerker meinte) von innen vornehmen, das würde das Problem tatsächlich komplett lösen, da diese Platten die Oberflächentemperatur erhöhen und zudem schimmelwidrig sind. Allerdings reden wir hier von Kosten in Höhe von ca. 100 € oder mehr pro m² Wandfläche. Außerdem darf über diese Platten weder tapeziert noch mit üblicher Baumarktfarbe gestrichen werden, sodass ein falscher Pinselstrich eines Mieters oder eine schöne Tapete das System zerstören. Aus diesem Grund würde ich das als Vermieter nicht machen lassen, zu groß ist das Risiko dabei.

    Hier sind wir dann wieder an der Stelle des BGH Urteils: wenn tatsächlich der Baustandard zur Zeit des Baus, d.h. Wärmebrücken, schlecht gedämmte Fenster usw. die Ursache sind, hat man als Mieter keinen Anspruch auf den heutigen Standard. Der Vermieter muss nicht dämmen oder neue Fenster verbauen. Er muss dann handeln, wenn der Zustand nicht dem Stand der Technik bei der Erstellung des Gebäudes (oder Kernsanierung, wenn es als solche angeboten und zugesichert wurde) entspricht, es also tatsächliche Mängel wie eindringendes Wasser von außen, kaputte Glasschieben, verzogene Holzfenster, die dadurch undicht werden usw. gibt Ansonsten bleibt nur ein Umzug. Vollkommen verständlich, ich würde auch nicht in einer schimmelnden Bude leben. Allerdings sehe ich gerade auf meinem eigenen Konto, was es kostet, einen Altbau mit seinen typischen Schwächen so aufzurüsten, dass mit Schimmel keine Chance hat, trotz neuer Fenster und Faulheit der Nutzer (wir selbst) beim Lüften und Heizen.

    Um dich zu entlasten, könntest du selbst einen Klimalogger aufstellen, der in regelmäßigen Abständen Temperatur und Luftfeuchtigkeit aufzeichnet. Wenn da dann alles im grünen Bereich ist, also ausreichend geheizt und gelüftet wurde, wird es für den Vermieter deutlich schwerer, dir den Schimmel anzulasten.

    Ein Bild alleine reicht nicht zur Beurteilung der Fassade. Man müsste wissen, wie die Wand aufgebaut ist, allerdings dürfte das als Mieter kaum herauszufinden sein, evtl weiß es nicht mal der Vermieter. Ist es ein einschaliges oder zweischaliges Mauerwerk, wenn zweischalig, ist es hinterlüftet, sind die Schichten verbunden... Wenn Risse in der Fassade sind, KANN eindringende Feuchtigkeit von außen ein Problem sein, muss aber nicht.

    Hallo,Aber Schimmel kann ja auch nicht sichtbar unter den Wänden sein, oder?

    Davor braucht man sich nicht wirklich fürchten. In den Wänden fehlt dem Schimmel schlicht der Nährboden. Den findet er nur auf feuchten, organischem Material (Tapete, Staub, usw) .

    Es ist tatsächlich so, dass die meisten Probleme mit Schimmel von den Nutzern verursacht werden. Das heißt nicht, dass es in deinem Fall auch so ist, Wasser, das an den Wänden runter läuft, wird dann doch eher von baulichen Schäden verursacht.

    Aber dieser typische Schimmel in der Nähe der Fenster, Ecken oben und unten, insbesondere im Schlafzimmer usw. ist meistens das Resultat aus falschem Nutzerverhalten. Man ist tagsüber nicht da, also heizt man nicht, um Kosten zu sparen. Gelüftet wird auch höchstens 1 x und wenn man halt morgens in Eile ist, auch gar nicht. Evtl. denkt man nachmittags dran, oder man hat Termine und lässt es an einigen Tagen auch ausfallen usw. Dann sind bei entsprechenden Voraussetzungen die Schimmelprobleme vorprogrammiert.

    Wegen einer solchen Meldung kann euch niemand kündigen. Der Vermieter hat ein Interesse daran, dass solche Probleme zeitnah gemeldet werden. Wenn da Wasser von außen in die Wand läuft, will man das wissen. Ansonsten würde ich mich als Vermieter mit Klimalogger (Aufzeichnung von Temperatur und Luftfeuchtigkeit) und Oberflächenthermometer ausrüsten und dann mal genauer nachschauen. Ggf. kannst du dir auch solche Geräte kaufen/leihen, wenn du dir die Kosten für den Fachmann sparen willst. Das ist auch gut, dich zu entlasten, wenn diese Geräte in Form von Temperatur und Feuchte dein Lüft- und Heizverhalten dokumentieren.

    Das Bad ist meiner Meinung nach Sache des Vermieters. Dass nach der Mietzeit mal bei verfugt werden muss, halte ich für normal.

    Der Herd ist meiner Meinung nach deutlich über das Maß abgenutzt. Unser Herd ist ähnlich alt und man sieht keine Spuren auf den ersten Blick, beim genauen hinsehen minimale Kratzer. Wenn es kein Ersatz für das Kochfeld alleine gibt (gut möglich), dann muss natürlich alles ersetzt werden. Aber du musst nur den Zeitwert ersetzen, keinen Neuwert.

    Nun war es aber Ende 2019 so, dass ich mit dem Handwerker eingehend gesprochen habe und dieser mir auch sagte, dass es an der Bausubstanz und den alten Fenstern liegt. ...

    Was soll das heißen? Hat er das genauer erläutert, was er damit meint? In diesem Zusammenhang ein sehr wichtiges Urteil des BGH (VIII ZR 271/17): Wärmebrücken im Altbau sind kein Mangel, wenn das Haus die zum Zeitpunkt des Baus gültigen Vorschriften erfüllt und der MIeter muss sein Lüftungs- und Heizverhalten anpassen.

    In deinem Fall: unter dem Fenster ist vermutlich eine Nische für den Heizkörper mit enstprechend reduzierter Wandstärke? Durch die geringere Mauerstärke ist der Bereich eine ganz typische konstruktive Wärmebrücke. Genau wie Fenster- und Türlaibungen, Rollladenkästen usw.

    Gleiches gilt für die Decke: zumindest ab den 70igern sind Geschossdecken meistens aus Stahlbeton, der eine vielfach größere Wärmeleitfähigkeit hat als übliches Mauerwerk. Deshalb ist im Anschlussbereich der Decke die Wand viel kälter, in den Ecken kommt die Ecke an sich als geometrische Wärmebrücke noch dazu. Die Decke selbst ist erst recht kalt.

    Das sind jedoch keine Mängel, sondern in Altbauten üblich. So hat man früher aber eben gebaut. Die einzige Möglichkeit, Schimmel zu vermeiden, ist für ausreichend Luftaustausch zu sorgen, sodas die Luftfeuchtigkeit sinkt UND gleichzeitig durch Heizen die Oberflächentemperatur soweit zu erhöhen, dass die Temperatur der Wände oberhalb des Hygieneminimum sind (d.h. die Temperatur, bei der die Luftfeuchtigkeit direkt an der Wand kleiner 80% ist). Wenn du nur 2x Lüften kannst, dann muss ggf. die Raumtemperatur nach oben gestellt werden, um dies zu erreichen.

    Deshalb wäre ich sehr vorsichtig damit, einen Gutachter zu beauftragen. In meinen Augen ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass das nicht zu deinen Gunsten ausgeht. Unsere ehemaligen Mieter haben das auch versucht. Aber da hat dann sogar der selbst beauftragte Gutachter festgestellt, dass der Anschlussbereich des Balkons (siehe Stahlbetondecke oben) und der Bereich an den Fenstern übliche Wärmebrücken für einen Bau aus den 50igern sind und es an Ihnen liegt, das Heiz- und Lüftungsverhalten entsprechend anzupassen. Es sorgte dann zwar für deutlich höhere Heizkosten, aber der Schimmel war Geschichte. Wem das nicht gefällt, der sollte einen Neubau ziehen. Es gibt für den Vermieter keine Pflicht, den Altbau nachzurüsten.

    Wichtig für die Rechtmäßigkeit des Eigenbedarfs ist nur, dass er zum Zeitpunkt der Kündigung bestand und bis zum Ende der Kündigungsfrist nicht entfallen ist. Dass sich der Einzug verzögert durch Baumaßnahmen, spielt für die Kündigung keine Rolle. Der Eigenbedarf darf auch nach Ende der Kündigungsfrist entfallen, ohne dass es schädlich wäre.

    Ihr müsstet für einen Schadenersatzanspruch darlegen, dass zum Zeitpunkt der Kündigung kein Eigenbedarf vorlag. Das ist ohnehin schon immer sehr schwer für den Mieter, aber nach so vielen Jahren halte ich das für fast unmöglich. Diesen Beweis kann man fast nur führen, wenn die Wohnung unmittelbar danach wieder vermietet wurde oder die Begründung bereits sehr wackelig und unglaubwürdig ist.

    Wenn der Vermieter aber seit Jahren renoviert, erklären kann, dass er Vollzeit arbeiten geht und es deshalb alles länger dauert als gedacht, er keine Kosten bei der Steuer absetzt im Zusammenhang mit Vermietung und Verpachtung, dann dürfte ein Richter vermutlich geneigt sein, das zu glauben und nicht anzuweifeln, dass der Vermieter zum Zeitpunkt der Kündigung die Absicht hatte, dort einzuziehen. Ich kenne kaum einen Fall, bei dem sich private Bauherren nicht mit der Zeit und dem Umfang der Renovierung extrem verschätzt haben. Uns eingeschlossen. Wir wollten nach 6 Monaten einziehen. Fertig wird der Teil nun vielleicht nach 2 Jahren, vielleicht aber auch noch später. Genauso geht es Freunden. Geplant war 1 Jahr mit Einzug Ende 2017, jetzt sagen sie nur noch "irgendwann" ziehen sie um.

    Diese Abrechnung ist nicht nachzuvollziehen, der Rechenweg muss angegeben werden.

    Die 600 € sind nicht nur Nachzahlung fürs Wasser, sondern insgesamt. Es stimmt nur zufällig etwa mit deinen Kosten fürs Wasser überein. Du könntest auch einfach mehr Heizung verbraucht haben als angenommen oder wenigstens eine Kombination aus hohem Wasserverbrauch und ansonsten höheren Kosten als vorher angenommen. Der Wasserverbrauch ist jedoch sehr hoch, das ist richtig. Aber nicht unrealistisch.

    Du könntest deinen Vermieter nach seiner Kopie des Übergabeprotokolls fragen. Ich kenne (sehe in Abrechnungen) durchaus 3 Personenhaushalte mit diesem Wasserverbrauch. Ich frage mich zwar, wie sie das schaffen, aber sie schaffen es Jahr für Jahr kontinuierlich wieder.

    Wann hast du denn die Vermieterin kontaktiert bzgl der trockenen Lagerfläche? Spätestens zu dem Zeitpunkt war dir ja bekannt, dass der Keller feucht ist und du hättest umgehend die Sachen woanders lagern müssen.

    War dir das Baujahr des Hauses z.b. aus den Energieausweis bekannt? In den 50/60iger Jahren sind feuchte Keller noch sehr weit verbreitet.

    Dass die Miete nicht angehoben wird, würde ich sehr stark anzweifeln. In der Regel wird bei Neuvermietung die Miete auf ein marktübliches Niveau gebracht, ich würde nicht darauf hoffen, dass ihr den "Altvertrag erben" könnt.

    Ob Nachmieter akzeptiert werden, hängt an den Regeln des Vereins. Ich kenne es hier bei Genossenschaften eher so, dass man jede frei werdende Wohnung zunächst den nächsten Kandidaten auf der Warteliste anbietet und fremde Nachmieter kaum eine Chance haben, aber vielleicht läuft es bei euch anders und ihr habt Glück. Bei uns muss man bei gefragten Wohnungen bereits lange Mitglied sein, um in Frage zu kommen.

    Das ist aus meiner Sicht nicht pauschal zu beantworten. Im Zweifelsfall würde ich eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen, denn Putz ausbessern ist je nach Material nicht ganz billig.

    Letztlich wird man sich darüber streiten, ob es nicht eure Pflicht gewesen wäre, den Vermieter vorher zu fragen. Tapezieren, sofern nicht anders vereinbart, gehört in den Aufgabenbereich des Vermieters. Oder man stellt sich auf die Position, Tapezieren durch den Mieter ist vertragsgemäßer Gebrauch.

    Wurde die Wohnung als bezugsfertig verputzt vermietet? Für mich persönlich ist es selbstverständlich, dass mit Rauhputz versehene Wände nicht tapeziert werden, allerdings würde ich das als Vermieter auch so im Vertrag festhalten, damit es über Wissen und Nichtwissen nachher keinen Streit gibt.

    Weiß das Malerunternehmen, das du befragt hast, welcher Putz verwendet wurde? Wie kommen sie zu der Aussage, dass der Putz dafür geeignet ist?

    Ein Fall für die Gebäudeversicherung ist das nicht und Baumängel sind es auch nicht, wenn die Wände nicht als tapezierfähig vereinbart wurde. Wir haben beispielsweise Kalkputz an den Wänden, der ist so, wie er da ist, auch nicht zum Tapezieren geeignet ist.

    Auch wenn es keine Rolle spielt: was heißt, "es liegt an den neuen Fenstern"? Wenn diese nun dichter sind als die alten zugigen bzw. die Scheibe besser dämmt, ist das Problem nicht das Fenster an sich, sondern dass das Nutzungsverhalten, d.h. richtig lüften und heizen, sodass die Luftfeuchtigkeit nicht zu hoch wird, nicht angepasst wurde. Die zu hohe Luftfeuchtigkeit kondensiert dann an der Wand statt an den Fenstern bzw. es findet zu wenig Luftaustausch statt.

    Es ist richtig, dass bei einer solchen Modernisierungsmaßnahme der Vermieter Kosten umlegen kann. Dies sind 8 % der Kosten für den Modernisierungsanteil pro Jahr. Je nachdem, wie groß das Haus ist (Anzahl WE) und je nach Summe kann sich der Vermieter auf ein vereinfachtes Verfahren ( § 559 c BGB) beziehen, mit dem er pauschal 70 % der Kosten als Modernisierung umlegen kann. Insgesamt darf der Preis pro m² um nicht mehr als 3 € steigen. Euch "droht" also eine maximale Miete von 1100 € kalt. Im Gegenzug ist jedoch zu erwarten, dass die Heizkosten sinken, sodass es zum Teil ausgeglichen wird. Der Rest ist durch den erhöhten Wohnkomfort, d.h. mehr Behaglichkeit wärmere Oberflächen, weniger Probleme mit Schimmel usw. gerechtfertigt (per Gesetz).

    Eigentlich sind solche Zähler nicht einfach zu manipulieren und würden dann auch nur zu einer Verschiebung der Kosten zwischen den Mietern führen. Der Vermieter, sofern er nicht selbst im Haus wohnt, hätte von solchen Manipulationen nichts. Er muss die Gesamtkosten nachweisen können und diese werden durch die Verbrauchserfassung auf die Mieter verteilt.

    Wenn ihr einen Zähler in der Wand hattet, war das ein Wärmemengenzähler, der die Temperatur des Wasser misst, das in eure Heizkörper hineinläuft und die Temperatur, wie es wieder herauskommmt. Diese Wärmemenge sind die 6902 kWh, die in der Abrechnung stehen. Dass dafür knapp über 700 € Kosten entstehen, klingt soweit erst mal realistisch. Genauer ist das nur mit Belegeinsicht zu prüfen.

    Je weiter ein Heizkörper aufgedreht wurde, desto kühler ist das Wasser des Rücklauf und damit die an die Raumluft abgegebene Wärmemenge größer. Die Temperatur des Vorlaufs könnt ihr nicht beeinflussen, das wird an der Heizungsanlage eingestellt.

    143 m³ Wasser sind recht ordentlich, dafür sind 850 € ein üblicher Preis. Der schwankt recht stark innerhalb Deutschlands, liegt aber meistens zwischen 4 und 7 € und würde damit passen.

    Bitte keine Vollzitate. Das macht eine Diskussion unübersichtlich.

    So wahnsinnig hoch finde ich die Heizkosten gar nicht, schon gar nicht, wenn es Fernwärme ist, die oft ziemlich teuer ist. In einem nicht nachträglich gedämmten Altbau mit älteren Fenstern sind solche Kosten normal.

    Wurde dir der Energieausweis vorgelegt? Daraus hätte man bereit eine Richtung ablesen können, da der Energieverbrauch und der Energieträger dort aufgeführt werden.

    Da hilft nur die Belege einzusehen, ob die Kosten tatsächlich in der Höhe angefallen sind und für welche Arbeiten genau. Nur mit den Zahlen alleine kann man wenig anfangen. Bzgl der Hausmeisterkosten kann man schauen, ob Reparaturen umgelegt wurden, auf welche Flächen sich die Reinigung bezieht, usw.

    Kosten für die Erstellung von Abrechnungen dürfen nur für die Heizkostenabrechnung an den Mieter weitergegeben werden, nicht für die übrige Abrechnung.

    In relativ weiten Grenzen steht es dem Eigentümer frei, welche Dienstleister er beauftragt, solange die Preise ortsüblich sind. Er muss nicht auf die billigsten zurückgreifen.

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