Beiträge von Schweinchenfan

    Diese Abrechnung ist nicht nachzuvollziehen, der Rechenweg muss angegeben werden.

    Die 600 € sind nicht nur Nachzahlung fürs Wasser, sondern insgesamt. Es stimmt nur zufällig etwa mit deinen Kosten fürs Wasser überein. Du könntest auch einfach mehr Heizung verbraucht haben als angenommen oder wenigstens eine Kombination aus hohem Wasserverbrauch und ansonsten höheren Kosten als vorher angenommen. Der Wasserverbrauch ist jedoch sehr hoch, das ist richtig. Aber nicht unrealistisch.

    Du könntest deinen Vermieter nach seiner Kopie des Übergabeprotokolls fragen. Ich kenne (sehe in Abrechnungen) durchaus 3 Personenhaushalte mit diesem Wasserverbrauch. Ich frage mich zwar, wie sie das schaffen, aber sie schaffen es Jahr für Jahr kontinuierlich wieder.

    Wann hast du denn die Vermieterin kontaktiert bzgl der trockenen Lagerfläche? Spätestens zu dem Zeitpunkt war dir ja bekannt, dass der Keller feucht ist und du hättest umgehend die Sachen woanders lagern müssen.

    War dir das Baujahr des Hauses z.b. aus den Energieausweis bekannt? In den 50/60iger Jahren sind feuchte Keller noch sehr weit verbreitet.

    Dass die Miete nicht angehoben wird, würde ich sehr stark anzweifeln. In der Regel wird bei Neuvermietung die Miete auf ein marktübliches Niveau gebracht, ich würde nicht darauf hoffen, dass ihr den "Altvertrag erben" könnt.

    Ob Nachmieter akzeptiert werden, hängt an den Regeln des Vereins. Ich kenne es hier bei Genossenschaften eher so, dass man jede frei werdende Wohnung zunächst den nächsten Kandidaten auf der Warteliste anbietet und fremde Nachmieter kaum eine Chance haben, aber vielleicht läuft es bei euch anders und ihr habt Glück. Bei uns muss man bei gefragten Wohnungen bereits lange Mitglied sein, um in Frage zu kommen.

    Das ist aus meiner Sicht nicht pauschal zu beantworten. Im Zweifelsfall würde ich eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen, denn Putz ausbessern ist je nach Material nicht ganz billig.

    Letztlich wird man sich darüber streiten, ob es nicht eure Pflicht gewesen wäre, den Vermieter vorher zu fragen. Tapezieren, sofern nicht anders vereinbart, gehört in den Aufgabenbereich des Vermieters. Oder man stellt sich auf die Position, Tapezieren durch den Mieter ist vertragsgemäßer Gebrauch.

    Wurde die Wohnung als bezugsfertig verputzt vermietet? Für mich persönlich ist es selbstverständlich, dass mit Rauhputz versehene Wände nicht tapeziert werden, allerdings würde ich das als Vermieter auch so im Vertrag festhalten, damit es über Wissen und Nichtwissen nachher keinen Streit gibt.

    Weiß das Malerunternehmen, das du befragt hast, welcher Putz verwendet wurde? Wie kommen sie zu der Aussage, dass der Putz dafür geeignet ist?

    Ein Fall für die Gebäudeversicherung ist das nicht und Baumängel sind es auch nicht, wenn die Wände nicht als tapezierfähig vereinbart wurde. Wir haben beispielsweise Kalkputz an den Wänden, der ist so, wie er da ist, auch nicht zum Tapezieren geeignet ist.

    Auch wenn es keine Rolle spielt: was heißt, "es liegt an den neuen Fenstern"? Wenn diese nun dichter sind als die alten zugigen bzw. die Scheibe besser dämmt, ist das Problem nicht das Fenster an sich, sondern dass das Nutzungsverhalten, d.h. richtig lüften und heizen, sodass die Luftfeuchtigkeit nicht zu hoch wird, nicht angepasst wurde. Die zu hohe Luftfeuchtigkeit kondensiert dann an der Wand statt an den Fenstern bzw. es findet zu wenig Luftaustausch statt.

    Es ist richtig, dass bei einer solchen Modernisierungsmaßnahme der Vermieter Kosten umlegen kann. Dies sind 8 % der Kosten für den Modernisierungsanteil pro Jahr. Je nachdem, wie groß das Haus ist (Anzahl WE) und je nach Summe kann sich der Vermieter auf ein vereinfachtes Verfahren ( § 559 c BGB) beziehen, mit dem er pauschal 70 % der Kosten als Modernisierung umlegen kann. Insgesamt darf der Preis pro m² um nicht mehr als 3 € steigen. Euch "droht" also eine maximale Miete von 1100 € kalt. Im Gegenzug ist jedoch zu erwarten, dass die Heizkosten sinken, sodass es zum Teil ausgeglichen wird. Der Rest ist durch den erhöhten Wohnkomfort, d.h. mehr Behaglichkeit wärmere Oberflächen, weniger Probleme mit Schimmel usw. gerechtfertigt (per Gesetz).

    Eigentlich sind solche Zähler nicht einfach zu manipulieren und würden dann auch nur zu einer Verschiebung der Kosten zwischen den Mietern führen. Der Vermieter, sofern er nicht selbst im Haus wohnt, hätte von solchen Manipulationen nichts. Er muss die Gesamtkosten nachweisen können und diese werden durch die Verbrauchserfassung auf die Mieter verteilt.

    Wenn ihr einen Zähler in der Wand hattet, war das ein Wärmemengenzähler, der die Temperatur des Wasser misst, das in eure Heizkörper hineinläuft und die Temperatur, wie es wieder herauskommmt. Diese Wärmemenge sind die 6902 kWh, die in der Abrechnung stehen. Dass dafür knapp über 700 € Kosten entstehen, klingt soweit erst mal realistisch. Genauer ist das nur mit Belegeinsicht zu prüfen.

    Je weiter ein Heizkörper aufgedreht wurde, desto kühler ist das Wasser des Rücklauf und damit die an die Raumluft abgegebene Wärmemenge größer. Die Temperatur des Vorlaufs könnt ihr nicht beeinflussen, das wird an der Heizungsanlage eingestellt.

    143 m³ Wasser sind recht ordentlich, dafür sind 850 € ein üblicher Preis. Der schwankt recht stark innerhalb Deutschlands, liegt aber meistens zwischen 4 und 7 € und würde damit passen.

    Bitte keine Vollzitate. Das macht eine Diskussion unübersichtlich.

    So wahnsinnig hoch finde ich die Heizkosten gar nicht, schon gar nicht, wenn es Fernwärme ist, die oft ziemlich teuer ist. In einem nicht nachträglich gedämmten Altbau mit älteren Fenstern sind solche Kosten normal.

    Wurde dir der Energieausweis vorgelegt? Daraus hätte man bereit eine Richtung ablesen können, da der Energieverbrauch und der Energieträger dort aufgeführt werden.

    Da hilft nur die Belege einzusehen, ob die Kosten tatsächlich in der Höhe angefallen sind und für welche Arbeiten genau. Nur mit den Zahlen alleine kann man wenig anfangen. Bzgl der Hausmeisterkosten kann man schauen, ob Reparaturen umgelegt wurden, auf welche Flächen sich die Reinigung bezieht, usw.

    Kosten für die Erstellung von Abrechnungen dürfen nur für die Heizkostenabrechnung an den Mieter weitergegeben werden, nicht für die übrige Abrechnung.

    In relativ weiten Grenzen steht es dem Eigentümer frei, welche Dienstleister er beauftragt, solange die Preise ortsüblich sind. Er muss nicht auf die billigsten zurückgreifen.

    Dass sich die Mieterhöhung auf die tatsächliche Wohnfläche stützen muss, ist ein Urteil des BGH, also des höchsten deutschen Gerichts für solche Prozesse.

    Die andere Frage bzgl der Küche ist sehr speziell. Dazu müsste man Details zum Mietspiegel und seinen Kriterien kennen und das ist dann eher eine Frage für einen Fachanwalt oder den Mieterverein vor Ort, der sich damit vermutlich bereits mehrere Detail auseinander gesetzt hat.

    Allgemeiner Tipp: Die Übergabe der vollständig geräumten Wohnung mit einem neutralen Zeugen machen und dann abwarten. Den Kühlschrank kannst du bei Kleinanzeigen vermutlich gut verschenken, wenn er noch funktioniert.

    Da es keine Kaution gibt, muss der Vermieter klagen und dann auch seine Forderungen beweisen. Auch wie alt der Boden ist und dass du die Schäden verursacht hast.

    Eine Mieterhöhung hat rechtlich mit einer (berechtigten) Mietminderung nichts zu tun.

    Wenn du dir sicher bist, dass die Höhe so gerechtfertigt ist und du das durchziehen willst, dann steht dir das frei.

    Wenn der Vermieter eine Mieterhöhung vereinbaren möchte, muss er sich an die entsprechenden Gesetze dafür halten. Dann ist zu entscheiden, ob die Erhöhung gerechtfertigt ist oder nicht. Im Zweifelsfall entscheidet das ein Richter.

    Mieter, die ihrem Vermieter Ärger machen, egal ob berechtigt oder unberechtigt, sind üblicherweise die ersten auf der Liste, wenn es um Mieterhöhungen geht. Wenn eine Seite auf seine Rechte besteht, tut dies die andere Seite dann eben auch.

    Der Schimmel entsteht auch nicht durch Luftfeuchtigkeit. Solange das Wasser in der Luft bleibt, ist alles kein Problem.

    Das wird es erst, wenn das Wasser aus der Luft an den Wänden (Fliesen, Fugen) kondensiert. Und genau dieses Kondenswasser kann man wunderbar absaugen. Damit verfrachtet man das Wasser direkt in den Ausguss, es muss weit weniger über die Luft abtrocknen und Schimmelbildung wird erheblich verzögert bzw verhindert.

    Was bedeutet "warm" in Grad Celsius? Wenn nichts abweichendes vereinbart wurde,hast du nur Anspruch auf "warmes" Wasser, d.h. 40 Grad. Das wurde von einigen Gerichten als ausreichend angesehen. Diese Temperatur muss rund um die Uhr zur Verfügung stehen. Wenn das noch nicht gewährleistet ist, liegt ein Mangel vor. Dass der aber vermutlich nicht über die Feiertage behoben wird, damit ist zu rechnen.

    Zur konkreten Höhe der Mietminderung können wir keine Angaben machen. Entweder bemühst du hier einen Anwalt oder schaust selbst im Internet in entsprechende Tabellen.

    Der Vermieter ist für die Funktion der Heizung zuständig.

    Allerdings hättest du melden müssen, wenn du regelmäßig irgendwo Wasser siehst. Egal ob es Schwitzwasser (wie auch immer das bei einer Waschmaschine entstehen soll) oder eine unbekannte Ursache, die Quelle muss schnellstmöglich gefunden und abgestellt werden.

    Je nach Bauart des Hauses (Holzbalkendecke z.B.) wird die Sanierung teuer. Grundsätzlich ist das ein Fall für die Wohngebäudeversicherung, aber ob die nachher versuchen, das Geld bei dir zurückzuholen, kann man hier nicht beurteilen. Ich wäre jedenfalls sehr vorsichtig damit, zu sagen, ich hab schon lange gesehen, dass da regelmäßig Wasser ist und dachte, das macht nichts

    War die übrige Wohnung auch nicht tapeziert?

    Üblicherweise werden ja Wohnung als unrenoviert übergeben, wenn sie tapeziert sind, aber noch gestrichen und ggf. Dübellöcher verschlossen werden müssen. Allerdings könnte hier auch eine abweichende Vereinbarung getroffen worden sein.

    Dass es schwierig ist, Handwerker für diese Arbeiten zu finden und dies dann entsprechend teuer ist, stimmt vermutlich, aber das entlässt nicht den Vermieter aus der Verantwortung. Wenn dies so einfach ist, könnte er ja auch selbst die Aufgabe übernehmen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!