Beiträge von Schweinchenfan

    Die Kosten werden alle vom Vermieter übermittelt, dieser muss Nachweise über die Kosten auf Verlangen vorlegen. Dann kannst du die Summen aus der Abrechnung prüfen. Üblicherweise wird bei Fehlen eines Zwischenzählers pauschal von den Brennstoffkosten auf den Heizungsstrom geschlossen. Weitere Kosten könnten beispielsweise Zählermiete, Kosten für Wartung und Abrechnung usw. sein.

    Der Verkaufserlös des Öls sollte Mietern gutgeschrieben werden, allerdings wird da bei den aktuellen Ölpreisen keine nennenswerte Summe herauskommen, wenn es überhaupt jemand abnimmt. Der Ölpreis ist im Keller.

    Zunächst wäre zu prüfen, ob nach Wohnfläche oder beheizter Wohnfläche abgerechnet wird und ob das ausgebaute Dachgeschoss an die gemeinsame Heizung angeschlossen ist. Ich kenne nämlich auch einen Fall, da wurde das ausgebaute Dachgeschoss nur mit Elektro-Heizkörpern ausgestattet, sodass es nicht von der Zentralheizung beheizt wurde. In Folge dessen wurde die beheizte Gesamtfläche auch nicht angepasst.

    Wenn nach Wohnfläche abgerechnet wird und/oder die Räume über die Zentralheizung beheizt werden, muss natürlich die zusätzliche Fläche ermittelt werden und natürlich in der Abrechnung auftauchen.

    Bei uns kommt auch 1x im Jahr der Netzbetreiber, das ist ausreichend für die Abrechnung und damit für den Vermieter. Wenn man keine Zählerstände an den Netzbetreiber meldet und auch der Netzbetreiber keinen schickt, wird dieser schätzen und das vermutlich nicht zu seinem Nachteil.

    Als Vermieter braucht man nur für einen Vertragswechsel Zugang zum Zähler, sodass man sich als Mieter ins eigene Fleisch schneiden würde, indem man den Wechsel zu einem günstigeren Anbieter zur großen Arbeit ausarten lässt. Dann bleibt es eben bei der Grundversorgung, es sind nicht die Kosten des Vermieters.

    Wenn man jemandem mit dem Verhalten schadet, dann den Mietern im Haus, aber nicht dem Vermieter

    Bei Eigentumswohnungen ist das leider durchaus denkbar. Du kannst den Vermieter nach Einsicht in den Bescheid bitten, diese muss er gewähren.

    Unsere alte Eigentumswohnung hat in quasi identischer Lage (40m weiter) 100€ mehr Grundsteuer im Jahr gekostet als unser Haus, welches 3x so groß ist. Die Berechnung der Grundsteuer ist leider überhaupt nicht nachvollziehbar und vergleichbar.

    Eine Beratung beim Anwalt ist gut. Damit der Eigenbedarf nach so kurzer Zeit gerechtfertigt ist, braucht es schon eine sehr gute Begründung. Es durfte bei Vertragsabschluss noch nicht absehbar gewesen sein, dass die Vermieterin die Wohnung selbst benötigt. Dies kann aber nur ein Anwalt im Einzelfall beurteilen und dann Ratschläge für das weitere Vorgehen geben. Im Streitfall findet vor Gericht eine Interessenabwägung statt, eure Interessen zu bleiben gegen das Interesse der Vermieterin.

    Ohne die Begründung der Kündigung kann man keine Tendenz abgeben, ob Chancen bestehen oder nicht.

    Eine Wohnung muss in hellen, neutralen Farben zurückgegeben werden, nicht mehr und nicht weniger.

    Du kannst selbstverständlich während deiner Mietzeit machen, was du willst und du musst auch nicht weiß zurückgeben. Allerdings eben auch nicht in intensiven, knalligen Farben.

    Meine Eltern hatten ein Kabel 30 Jahre lang "angebohrt" (es war ein Nagel) und eines Tages hatten sie einen Kabelbrand an der Stelle. Vermutlich wurde da mal mehr Strom gezogen als vorher und das war dann zu viel.

    Als Vermieter hätte ich nun gerne, dass der Mieter das offen lässt und mir sagt, was passiert ist. Dann kann ich überlegen, was ich mache. Ich kann auf dem Bild nichts erkennen. Evtl weiß der Vermieter da mehr als du. Ich kenne in meinem Altbau die Elektrik, weiß wo was liegt, auch wenn es nicht korrekt verlegt wurde.

    Für für Zukunft: bevor man unbekannte Wände anbohrt, unbedingt mit einem Sensor testen. Reparaturen an der Elektrik machen oft sehr viel Dreck.

    Wenn da Dielen mit Spalten sind, dann ist der Boden ziemlich sicher ca 100 Jahre alt, nämlich der originale aus dem Baujahr. Dass es abschüssig ist und knarzt, ist ebenfalls typisch für 100 Jahre alten Dielenboden. Früher hat man da sehr gerne PVC drüber gelegt, wenn man die Spalten nicht mehr wollte.

    Ansonsten gibt es jetzt verschiedene Möglichkeiten. Habt ihr den Weg des Gesprächs gesucht? Wenn ihr eine Erneuerung wollt, ist davon auszugehen, dass ihr Kosten zu tragen habt, ansonsten bleibt der Boden einfach wie er vertraglich vereinbart wurde und damit so, wie er es war.

    Ist nur der Druck des Warmwassers schwach oder auch das Kaltwasser? Handelt es sich um einen Boiler mit Speicher oder einen Durchlauferhitzer?

    Bzgl des Wasserdrucks solltet ihr auf keinen Fall einen Handwerker beauftragen, das ist in jedem Fall Sache des Vermieters.

    Für euren Geschirrspüler seid ihr allein verantwortlich. Wenn dieser nicht korrekt angeschlossen ist, seid ihr an Folgeschäden Schuld. Wendet euch also an den Händler zwecks Gewährleistung, sowohl wegen dem austretenden Wasser als auch der schlechten Spülleistung. Unter Umständen ist der Hinweis auf die Haftpflichtversicherung gar nicht so verkehrt, wenn eines eurer Geräte einen teuren Wasserschaden verursacht.

    Ich musste leider dein Bild löschen, da es sich offensichtlich um einen Screenshot einer anderen Webseite handelt, jedoch ohne Quellenangabe, woher der Inhalt stammt. Bitte zukünftig auf korrekte Darstellung gemäß Forenregeln achten.

    Es ist nicht nachvollziehbar, wie der Autor dieses Textes zu seiner Aussage kommt, ich kann mangels Quelle den Zusammenhang nicht nachvollziehen. Außerdem findet man im Internet allerdings auch viele falsche Angaben. Ob das hier der Fall ist oder ob nur der Zusammenhang hier fehlt, in dem die Aussage richtig ist, ist nicht zu beurteilen.

    Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Abrechnung erstmals gerichtlich hätte eingefordert werden können, d.h. nach dem Ende der 12- Monatsfrist nach Ende des Abrechnungszeitraums. Ab dann hast du 3 Jahre Zeit. Alle Abrechnungen kannst du also nicht mehr einfordern, aber doch einige.

    Ich kann jedoch nur raten, dies nicht im Alleingang zu machen, sondern nur mit Hilfe eines Anwalts.

    Hallo, ja es sind 100 Euro Vorauszahlungen vereinbart. Ich war gestern auch schon bei einem Anwalt. Dieser sagte mir aber ich könnte max die letzten 3 Jahre einfordern. Mein Vermieter ist doch aber dazu verpflichtet oder nicht?

    Wenn es so vereinbart ist, ist er dazu verpflichtet. Es gilt aber, wie dein Anwalt gesagt hat, die gesetzliche Verjährungsfrist. Innerhalb dieser Zeit hast du die Möglichkeit, die Abrechnungen gerichtlich einzufordern.

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