Beiträge von Schweinchenfan

    Fallen grundsätzlich unter die Kleinreparaturklausel. Sofern der Betrag die vereinbarte Summe nicht übersteigt und dir Klausel wirksam ist, kann der Vermieter die Rechnung an den Mieter weiterreichen.

    Selbst beauftragen würde ich das auf keinen Fall, bzw nur nach erfolgloser Fristsetzung. Es ist die Aufgabe der Vermieterin, das zu beauftragen. Wenn ihr 50% der Materialkosten tragen sollt und die Vermieterin den Einbau übernimmt, dürfte das nicht so schlecht sein. Wenn 150€ wirksam vereinbart sind, sollte das reichen für den Austausch. Die Vermieterin kann ja eine sehr günstige Armatur nehmen, die gibt's ab 20€, wenn diese nach 2 Jahren wieder kaputt ist, zahlt es ja wieder der Mieter.

    Teilweise sind Vermieter zu Steigerung der Energieeffizienz verpflichtet, aber tatsächlich nur in wenigen Fällen. Hast du deinen Vermieter denn bereits darauf angesprochen, ob er die Fenster oder die Heizung tauschen würde? Wenn unsere Mieterin auf uns zukommen würde, wären wir da durchaus gesprächsbereit, auch bzgl. anderer Dinge, aber natürlich nur mit einer Mieterhöhung, mit der sich die Maßnahme wirtschaftlich trägt. Der Mieter kann dann darauf bauen, dass ein Teil seiner Kosten durch geringere Heizkosten abgefedert wird.

    Wenn vergleichbare Wohnungen zu vergleichbaren Preisen neu vermietet werden, scheint die Miete ja für den Zustand und die Wohnung angemessen zu sein. Somit hat der Vermieter auch keinen Grund, euch da Renovierungs/Modernisierungsmaßnahmen zu schenken. Irgendwo muss man Abstriche mache. Entweder muss man mehr bezahlen, man zieht weiter aufs Land hinaus oder muss mit dem Zustand leben. Oder man wird selbst Eigentümer und kann über den Zustand seiner Immobilie alleine bestimmen.

    Grundsätzlich ist keine besondere Form vorgeschrieben. Mündlich, WhatsApp etc ist also möglich. Wenn du allerdings keine entscheidende Nachricht verschwiegen hast, sehe ich hier nicht im Ansatz einen Aufhebungsvertrag. Dein Mietverhältnis wird nicht einmal erwähnt. Der Vermieter wollte dem Nachmieter lediglich etwas anbieten.

    Ich sehe das auch so. Fast alles, was du beschreibst, war bereits bei Anmietung der Mietsache so und ist eher eine Frage des Komforts als dass die Nutzung eingeschränkt wäre. Ihr habt eine Wohnung mit alten, zugigen Fenstern, knarrenden und alten Dielenböden usw. angemietet und diesen Zustand schuldet der Vermieter. Wollt ihr so nicht wohnen, müsst ihr umziehen oder eine Einigung mit dem Vermieter treffen. Vielleicht ist er sogar bereit, einiges zu investieren, wenn dafür im Gegenzug die Miete (kräftig) steigt. Meistens sind dann die Forderungen/Wünsche der Mieter schnell doch nicht mehr so wichtig.

    Wenn Dübel und Schrauben in den Wänden nicht halten, ist dies meist ein Anwenderfehler, der die Schraube nur im Putz und nicht im Mauerwerk versenkt hat. Dass in alten Häusern schnell mal 5 cm Putz auf den Wänden sein können, habe ich auch in meinem eigenen Haus festgestellt. Bei der Decke ist dies ebenso der Fall, da muss man einen der tragenden Deckenbalken finden, dazwischen besteht die sehr große Wahrscheinlichkeit, dass nichts hält. Es ist eben keine gleichmäßige Betondecke und hat nichts mit maroder Bausubstanz, sondern mit der Art der Bausubstanz zu tun.

    Schallschutz war in den 50igern oder noch davor, keine Anforderung an den Bau. Du hast jedoch nur Anspruch auf die Normen, die zum Zeitpunkt des Baus galten und damit dürfte im Bereich Schallschutz nur seeeeeeeehr rudimentär etwas zu fordern sein. Dass Innenwände als einzelne Ziegelreihen oder etwas Lehm/Stroh ausgestopftes Fachwerk waren, ist normal.

    Schlechte Energieeffizienz bei einem Haus aus den 50igern ist ebenfalls zu erwarten, zumal euch vermutlich der Energieausweis bei Anmietung vorgelegt wurde und damit der Zustand bekannt war.

    In meinen Augen ist das einzige, das ihr hier fordern könnt, ist die Sicherheit der Gasheizung. Dazu sollte diese regelmäßig gewartet und geprüft werden. Sich lösende Bodenfliesen im Bad muss der Vermieter reparieren, aber deshalb muss nicht das Bad komplett saniert werden.

    Das ist keine korrekte Abrechnung für dich als Mieter. Das ist einfach die Abrechnung des Vermieters von der WEG. Grundsätzlich kannst du diese Abrechnung beanstanden, die Heizkostenabrechnung muss dir ebenfalls zur Verfügung gestellt werden, sonst sind die Kosten gar nicht nachvollziehbar.

    Gibt es noch weitere Seiten der Abrechnung?

    Dass du an den Heizkosten beteiligt wirst, ist nur fair und korrekt. Du hast die Möglichkeit, zu heizen, nutzt sogar die bereitgestellte Heizwärme, ohne dass der Verbrauch erfasst wird.

    Mir ist nicht klar, wie sich die Kosten für Heizung und Warmwasser zusammensetzen, deshalb die Frage nach weiteren Seiten.

    Wie kommst du auf die 180€ für Wasser? 4,40€ für Wasser/Abwasser ist nicht teuer. Wenn dann noch 100€ für die Aufbereitung des Warmwassers, ist das vom Preis absolut in Ordnung.

    Grünpflege ist nicht Hausmeister. Damit du die Posten prüfen kannst, darfst du Einsicht in die Rechnungen verlangen. Damit sollte das schnell geklärt sein, ob dies so korrekt ist oder nicht.

    1. Der Vermieter muss sich bei einem Austausch einen Abzug Neu für alt anrechnen lassen, da hast du recht. Er hat keinen Anspruch darauf, dass ihr die komplette neue Duschkabine bezahlt.

    2. Hier sehe ich die Sache etwas komplizierter. Bei der Reparatur gibt es keinen Abzug. Es bleibt also die Frage, ob mehrere heruntergefallene Gläser, die die Fliesen beschädigen, tatsächlich noch normale Abnutzung sind. Bei uns ist in den letzten 5 Jahren kein Glas heruntergefallen, obwohl ich selbst drei Kinder habe. Und dann noch gleich mehrere Fliesen, die dabei so kaputt gehen, dass sie ersetzt werden müssen? Ich glaube, da kann man sich auch vor Gericht sehr gut streiten.

    3. Das ist eine Frage des Beweises. Vermutlich kann der Vermieter nicht nachweisen, dass ihr den Rasen zerstört habt. Dennoch wäre es für euch vermutlich hilfreich, wenn ihr eurerseits nachweisen könntet, dass da bei Übergabe kein Rasen war.

    Die Kosten werden alle vom Vermieter übermittelt, dieser muss Nachweise über die Kosten auf Verlangen vorlegen. Dann kannst du die Summen aus der Abrechnung prüfen. Üblicherweise wird bei Fehlen eines Zwischenzählers pauschal von den Brennstoffkosten auf den Heizungsstrom geschlossen. Weitere Kosten könnten beispielsweise Zählermiete, Kosten für Wartung und Abrechnung usw. sein.

    Der Verkaufserlös des Öls sollte Mietern gutgeschrieben werden, allerdings wird da bei den aktuellen Ölpreisen keine nennenswerte Summe herauskommen, wenn es überhaupt jemand abnimmt. Der Ölpreis ist im Keller.

    Zunächst wäre zu prüfen, ob nach Wohnfläche oder beheizter Wohnfläche abgerechnet wird und ob das ausgebaute Dachgeschoss an die gemeinsame Heizung angeschlossen ist. Ich kenne nämlich auch einen Fall, da wurde das ausgebaute Dachgeschoss nur mit Elektro-Heizkörpern ausgestattet, sodass es nicht von der Zentralheizung beheizt wurde. In Folge dessen wurde die beheizte Gesamtfläche auch nicht angepasst.

    Wenn nach Wohnfläche abgerechnet wird und/oder die Räume über die Zentralheizung beheizt werden, muss natürlich die zusätzliche Fläche ermittelt werden und natürlich in der Abrechnung auftauchen.

    Bei uns kommt auch 1x im Jahr der Netzbetreiber, das ist ausreichend für die Abrechnung und damit für den Vermieter. Wenn man keine Zählerstände an den Netzbetreiber meldet und auch der Netzbetreiber keinen schickt, wird dieser schätzen und das vermutlich nicht zu seinem Nachteil.

    Als Vermieter braucht man nur für einen Vertragswechsel Zugang zum Zähler, sodass man sich als Mieter ins eigene Fleisch schneiden würde, indem man den Wechsel zu einem günstigeren Anbieter zur großen Arbeit ausarten lässt. Dann bleibt es eben bei der Grundversorgung, es sind nicht die Kosten des Vermieters.

    Wenn man jemandem mit dem Verhalten schadet, dann den Mietern im Haus, aber nicht dem Vermieter

    Bei Eigentumswohnungen ist das leider durchaus denkbar. Du kannst den Vermieter nach Einsicht in den Bescheid bitten, diese muss er gewähren.

    Unsere alte Eigentumswohnung hat in quasi identischer Lage (40m weiter) 100€ mehr Grundsteuer im Jahr gekostet als unser Haus, welches 3x so groß ist. Die Berechnung der Grundsteuer ist leider überhaupt nicht nachvollziehbar und vergleichbar.

    Eine Beratung beim Anwalt ist gut. Damit der Eigenbedarf nach so kurzer Zeit gerechtfertigt ist, braucht es schon eine sehr gute Begründung. Es durfte bei Vertragsabschluss noch nicht absehbar gewesen sein, dass die Vermieterin die Wohnung selbst benötigt. Dies kann aber nur ein Anwalt im Einzelfall beurteilen und dann Ratschläge für das weitere Vorgehen geben. Im Streitfall findet vor Gericht eine Interessenabwägung statt, eure Interessen zu bleiben gegen das Interesse der Vermieterin.

    Ohne die Begründung der Kündigung kann man keine Tendenz abgeben, ob Chancen bestehen oder nicht.

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