Die einzige Möglichkeit hier, den Mietvertrag und damit auch die Bürgschaft zu beenden, die Zustimmung des ehemaligen Mitbewohners zur gemeinsamen Kündigung einzuklagen.
Beiträge von Schweinchenfan
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Eigentlich hatten alle Mieter einen Stromanschluss aber der Vermieter hat eigenständig alle Trockner an den Allgemeinstrom gehängt und deshalb kam es dann durch den horrenden Allgemeinstromposten zu Beschwerden und deshalb sollen Zähler angebracht werden.
Achso, also doch eine Umstellung auf Erfassung der einzelnen Nutzer. Zum Einbau von konkret (Zwischen)Stromzählern konnte ich keine Urteile finden, da das sehr unüblich ist und meist einfach die Leitung auf den Zähler der einzelnen Nutzer geklemmt wird und die Stromzähler ohnehin vom Netzbetreiber/Versorger gemietet werden. Evtl. könnte man argumentieren, dass durch die Verbrauchserfassung besser auf die Nutzung geachtet wird und daher Endenergie eingespart wird. Grundsätzlich könnte ich mir hier eine Modernisierung analog zu Wasserzählern vorstellen, das ist jedoch nur eine persönliche Einschätzung ohne praktische Erfahrung, da ein solches Kontrukt aus technischer Sicht in meinen Augen keinen Sinn macht. Eigentlich muss es eigentlich eine Zuleitung für jeden Trockner geben, dann kann man diese einfach umklemmen vom Allgemeinstrom auf den jeweiligen Zähler. Etwas schwieriger wäre es nur dann, wenn der Zähler für den Allgemeinstrom ganz woanders im Haus platziert ist und man noch viele neue Leitungen ziehen müsste.
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2019: 141 MWh -> 810 Kubikmeter -> 0,174 MWh/Kubikmeter
2018: 33 MWh -> 331 Kubikmeter -> 0,1 MWh/Kubikmeter
Dies solltest du den Versorger fragen bzw. auf der Abrechnung des Versorgers erkennen können, wie genau das abgerechnet wurde. Ggf. wurde sogar von Seiten des Versorgers etwas umgestellt. Fernwärme kann mit sehr unterschiedlichem Energiegehalt pro m³ geliefert werden, die Vorlauftemperatur kann um bis zu 50°C zwischen verschiedenen Versorgern schwanken, manche Versorger rechnen nach kWh ab, manche nach eigens definierten Fernwärmeeinheiten,... Ohne Detailkenntnis kann man hier nichts dazu sagen.
In den ersten Jahren in einem Neubau kann es durchaus zu Schwankungen und auch höheren Kosten kommen. Es ist absolut zu erwarten, dass ein Haus, das z.B. nur von September bis Dezember genutzt wurde, einen wesentlich geringeren Anteil des Warmwassers am Gesamtverbrauch hat, als wenn es das ganze Jahr genutzt wurde. Ein Anteil von 40 % im Neubau halte ich für sehr realisitsch, ggf. sogar noch eher niedrig. Die alte Richtgröße von 20-30% stammt vor allem von Altbauten, bei denen das meiner Erfahrung nach auch sehr gut zutrifft. Allerdings haben die locker einen 3-4x so hohen Verbrauch an Heizenergie im Vergleich zu einem Neubau.
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Hallo,
Die erste Frage wäre, ob wir das als Mieter selbst machen müssen (vermutlich nicht) bzw. dürfen (vermutlich schon) und wer die Kosten trägt (vermutlich wir selbst). Und was passiert falls es tatsächlich etwas gibt (vermutlich muss der Vermieter dann was machen)?
Auf eigene Kosten könnt ihr das testen, solange ihr keine Substanz dabei beschädigt oder Gefährdung auslöst.
Thema Radon: was wenn ihr erhöhte Radonwerte findet? Ihr habt dennoch keinen Anspruch darauf, dass der Vermieter das Haus komplett aufgräbt (falls überhaupt möglich) und alles Radon sicher macht.
Asbest:
Unbekanntes Material des Keller-Fußbodens (war das PVC, ist das Putz/Klebstoffe?), ansonsten aber keine Wellplatten und keine Nachtspeicheröfen vorhanden.
Hier sind wir schon an einem entscheidenden Punkt. Wenn ihr evtl. asbesthaltige Bauteile zur Probeentnahme beschädigt, kann dies zu großen Problemen und Kosten führen. Beschädigte Bauteile, die dann eine Gefahr darstellen im Gegensatz zu unbeschädigten, müssen dann teuer entsorgt werden und dafür müsst ihr u.U. als Verursacher gerade stehen. Zusätzlich habt ihr euch und ggf. andere Mitbewohner einem unnötigen Risiko ausgesetzt.
Neben dem großen Problem der Probenentnahme stellt sich auch die Frage, was ihr von diesem Wissen habt. Unbeschädigte Asbestteile sind ungefährlich und es besteht keine Verpflichtung für den Vermieter, diese zu erneuern. Euch bliebe nur der Auszug.
Formaldehyd:
Kein Fertighaus oder Holzschutzmittel (nur Innentrennwände und lackierte Türen), insofern unwahrscheinlich.
Das bezweifle ich, jedenfalls wenn in der Wohnung Laminat o.ä. verlegt ist oder Möbel aus Holzwerkstoffen genutzt werden. Formaldehyd findet man in fast allen Holzwerkstoffen, d.h. auch in Faserplatten wie sie als Träger für Laminat oder andere Fußbodenbeläge verwendet werden. Dazu in fast allem (günstigen) Möbelholz, da dieses in den Klebstoffen der Spanplatten enthalten ist. Es ist alles eine Frage der Dosis.
Einen Anbieter kann ich dir nicht nennen und ich würde mir auch wirklich die Frage stellen, ob sich das lohnt und was du erreichen möchtest. Viele Produkte, auch solche die Mieter selbst mitbringen, wie übliche Dispersionsfarbe, aber auch Tür- und Fensterschaum, Bodenbeläge usw. und eben auch ganz normale Möbel sind in gewissem Maß schadstoffbelastet. Allerdings trifft das damit auf sehr viele Wohnungen zu, sodass ihr hier als Mieter kaum etwas verändern oder verbessern könnt. Wir haben als Eigentümer bei der Sanierung darauf geachtet und es ist a) schwer, überhaupt für alle Bereiche schadstofffreie Produkte zu finden, und b) ist das wirklich teuer. Im normalen Mietwohnungsbau wird man das nicht finden, weil sich das einfach nicht rechnet, für alles 2-3x so viel oder mehr zu bezahlen. Leider kommt das Bewusstsein für Wohngesundheit erst so langsam in den Köpfen der Menschen an und ist noch lange nicht Standard.
Ansprüche gegen den Vermieter habt ihr in den meisten Fällen nicht. Wenn ihr gesundheitsschädliches Asbest oder Schimmel findet, muss der Vermieter dennoch erst tätig werden, wenn dies durch einen Sachverständigen offiziell nachgewiesen ist. Beim Schimmel kommt dann noch dazu, dass die Bausubstanz die Ursache sein muss und nicht ggf. euer Nutzerverhalten. Ein Keller aus den 60igern, der üblicherweise noch nicht über vertikale Abdichtungen verfügt, ist als Aufenthaltsraum, auch für Sport, ungeeignet. Maximal als Lagerraum und auch das nur bedingt.
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Das Streichen der Fensterläden oder ein Verputzen der Fassade sind keine Modernisierungsmaßnahmen, sondern dienen nur der instandhaltung. Sogar im Rahmen einer echte Modernisierung, d.h. Anbringen einer Fassadendämmung und neuer Fenster mit besserem Wärmeschutz, wäre dieser Instandhaltungsteil von den Kosten abzuziehen.
Der Neueinbau von Zählern (z.B. Wasser) ist meist eine Modernisieurng, allerdings gehe ich davon aus, dass der Trockenraum gemeinschaftlich genutzt wird und damit nicht der Verbrauchserfassung einzelner Parteien dient. Damit sehe ich auch hier nicht, wo dies eine Modernisierung darstellen soll.
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Ich will ihn ja nicht dazu animieren, mich zu verklagen, sondern dazu, ein erneutes, wiederum fehlerhaftes Mieterhöhungsverlangen zu schicken. Bei dem nächsten Mieterhöhungsverlangen würde ich dann auf die fehlende Vergleichbarkeit der Wohnungen verweisen (eine der Wohnungen ist mehr als 25% größer als meine, eine ist anders als meine zwischenzeitlich modernisiert worden; die beiden Hinweise gebe ich natürlich nicht auf einmal). Beim dritten Mieterhöhungsverlangen, sofern mein Vermieter dann von alleine darauf kommt, dass er den Mietspiegel konsultieren sollte, wird es dann spannend. Meine aktuelle Miete liegt bereits im oberen Teil der Spannbreite (10,18 ist die durchschnittliche Vergleichsmiete), so dass er sich Gründe ausdenken muss, warum meine Wohnung überdurchschnittlich sein soll.
Du meinst, dass er dann ein Schreiben nach dem anderen schickt und du das so ewig zögern kannst? Wenn der Vermieter merkt, dass du auf ein korrektes Erhöhungsschreiben bestehst, wird er dies schnellstmöglich umsetzen, ggf. mit Hilfe eines Anwalts. Je später der Vermieter davon erfährt, dass du keine Zustimmung geben wirst, desto mehr Zeit kannst du so herausholen. Oder er reicht die Klage auf Zustimmung ein und dann wird sich zeigen, ob der Richter die Höhe der ortsüblichen Miete so einschätzt wie der Vermieter oder nicht.
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Du hast eine Bringschuld, es ist deine Aufgabe, die Miete auf das korrekte Konto zu überweisen. Du kannst nicht von deinem Vermieter verlangen, dass er das mit dem Empfänger klärt. Warum er seinen Vater nicht fragt, geht dich in diesem Fall nichts an und ist für den Sachverhalt nicht relevant. Überweise schnellstmöglich die Miete auf das richtige Konto, darauf hat der Vermieter einen Anspruch. Wenn du auf die Reaktion der Bank und des Vaters wartest und ggf. nächsten Monat auch nicht pünktlich zahlst, lieferst du u.U. einen Kündigungsgrund.
Statt den Weg über die Bank zu gehen, kannst du ebenfalls den Empfänger kontaktieren, dir das Geld zurückzuüberweisen, er muss dir die falsche Überweisung zurückzahlen und darf das Geld nicht einfach behalten. In diesem Fall ist dir der Empfänger ja bekannt.
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Bitte stelle die beiden Abrechnungen vollständig annonymisiert ein, dann können wir sie uns anschauen und versuchen, nachzuvollziehen. Aus deiner Beschreibung kann man leider keine Einschätzung abgeben.
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Das ist dann ja soweit gut.
Wenn du dich fragst, was dann die übrigen Kosten in den 150€ sind, dann kannst du ja deine Vermieter fragen. Ich finde ca 1€/m2 sehr wenig bzw zu wenig, wenn da Heizkosten und Warmwasser enthalten sein sollten. Wohngebäudeversicherung, Haftpflicht, Wasser/Abwasser/Niederschlagswasser, Müllgebühren, Grundsteuer usw evtl sogar Dienstleister, falls die Reihenhäuser eine WEG sind und es Gemeinschaftseigentum gibt.
Du kannst aufgrund des Mietvertrages ggf schon darauf pochen, dass die Heizkosten mit abgerechnet werden. Ich kann dir aber nur empfehlen, dir lieber selbst einen Stromanbieter dafür zu suchen. Dein Vermieter muss nicht den günstigsten wählen, kann einfach den Grundversorger nehmen, mit dem er die geringste Arbeit hat und das dann umlegen. Am Ende dürfte das erheblich mehr sein als wenn ihr das selbst in die Hand nehmt. Die Kosten dafür tragen müsst ihr in jedem Fall. Dass die Heizkosten an sich umlagefähig sind, das setze ich voraus.
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Wenn es sich um eine Vorauszahlung handelt und die Heizkosten praktisch nicht berücksichtigt wurden (was in einem Einfamilienhaus üblich ist, meist muss der Mieter das direkt anmeldem), dann bringt euch das nur eine hohe Nachzahlung nach der Abrechnung ein. Es verschiebt also die Kosten höchstens einmalig um ein paar Monate und mit der Abrechnung wird ohnehin angepasst.
Gibt es für den Heizungsstrom einen separaten Zähler?
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Wenn die Fenster bereits bei Vertragsabschluss so aussehen, ist der Vermieter nur mit einer entsprechenden Vereinbarung dazu zuverpflichten, die Fenster zu erneuern. Das solltet ihr dann im Mietvertrag festhalten.
Unabhängig davon würde ich bei Fenstern in einem solchen Zustand die ganze Wohnung noch mal überdenken. Alte Dachfenster dämmen sehr schlecht, im Winter verursacht das hohe Heizkosten oder unangenehm kalte Stellen, im Sommer wird es schier unerträglich warm, vor allem da ältere Dachfenster häufig nicht über Außenjalousien verfügen. Dazu haben diese alten Fenster bei heutiger eher spärlicher Heizung auch oft ein Kondenswasserproblem, was sich dann nicht selten in Schimmel an der beschriebenen Stelle äußert.
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Die Stellen sind genau die, wo das Wasser stehen bleibt, wenn es nicht aufgewischt wird. Vermischt mit Seife, Hautschuppen usw. gibt das einen perfekten Nährboden für Schimmel. Das sieht wie eine klassische Duschwand aus, die von Nutzer nur wenig geplegt wurde, maximal die Scheiben geputzt, wie man es in Mietwohnungen leider oft hat.
Die Ecke zur Wand, dieser Silikonanschluss, kann im Prinzip ganz einfach und günstig neu gemacht werden, wie AJ1900 schon geschrieben hat. Die anderen Stellen würde ich mit Anti-Schimmel-Mittel behandeln, dann sollte alles tot sein und nur noch Verfärbungen zurückbleiben, und dann in Zukunft nach der Nutzung alles vernünftig abtrocknen. Wände, Scheiben, Armatur und auch solche Übergänge. Aus Erfahrung kann ich sagen, dass das am Ende sogar viel Putzarbeit spart und Schimmel hat deutlich reduzierte Chancen.
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Ob man Ärger bekommt, hängt vom Vermieter und vom Wohnort ab. Es ist nicht erlaubt, eine Garage für anderes als Parken von Kraftfahrzeuge und Lagern von deren unmittelbarem Zubehör wie Reifen zu nutzen. Möbel, Kartons etc stellen zudem unzulässige Brandlasten dar. Eine Garage ist kein Kellerersatz.
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Welche Temperaturen und welche Luftfeuchtigkeit hast du in den Räumen?
Von der Ferne ist es nicht zu beurteilen, ob da Feuchtigkeit von außen eindringt. Denkbar ist das, aber in vielen Fällen liegt es tatsächlich am Nutzer. Dass von ein paar fehlenden Schindeln die ganze Wohnung feucht werden soll, bezweifle ich. Gerade wenn die typischen Stellen für Kondensationsprobleme wie Außenecken betroffen sind. Aber das ist von hier nicht zu beurteilen.
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Dürfen wir jetzt auch auf eine Renovierung drängen?
Die braunen und blauen Fliesen in Optik der 70er Jahre sind nicht mehr zeitgemäß.
Wenn ja, welche rechtliche Grundlage haben wir?
Grundsätzlich habt ihr nur Anspruch auf eine Wohnung, wie sie vertraglich vereinbart wurde. Wenn ihr die Zusage, dass das Bad bald (was auch immer das heißt) gemacht wird, nicht beweisen könnt, dann wird es schwierig. Das scheint ihr ja bereits versucht zu haben. Ihr habt die Wohnung mit diesen Fliesen akzeptiert und so angemietet. Was in den Nachbarwohnungen passiert, betrifft euch nicht. Dass ihr etwas nicht mehr zeitgemäß findet, spielt keine Rolle. Als Mieter habt ihr jederzeit die Möglichkeit, eine Wohnung anzumieten, die eurem Geschmack mehr entspricht.
Dennoch könnt ihr das Gespräch mit eurer Vermieterin suchen. Die Motivation der Vermieterin steigt vermutlich deutlich, wenn ihr euch bereit erklärt, dafür (erheblich) mehr Miete zu bezahlen. Wenn unsere Mieterin mit 80-100€ mehr Miete im Monat und einen Verzicht auf Mietminderung während der Bauzeit anbieten würde, könnte man über ein neues Bad (Kosten 10 000-12 000€ incl. neuer Leitungen) reden. Wenn der Markt bei euch so ist, dass es schwierig ist, Mieter zu finden, kann die Mieterhöhung vielleicht auch kleiner ausfallen, wenn die Vermieterin sonst mit Leerstand rechnen muss, wenn ihr auszieht. Bei uns wäre die Ausgangssituation so, dass ich mit einem neuen Bad und neuem Mieter (und damit heute ortsüblicher Miete) wohl eher 150-200€ mehr bekommen würde und das Angebot mit 80-100€ fair für beide Seiten wäre.
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Für die Herstellung der Baufreiheit ist der Vermieter zuständig. Praktisch müsst ihr nichts tun bei der Schadensbehebung. Ihr habt nur eine passive Duldungspflicht.
Allerdings müsst ihr Zugang zur Wohnung ermöglichen. Wenn ihr möchtet, dass die Handwerker beaufsichtigt sind, kannst du eine Person deiner Wahl damit beauftragen. In den meisten Fällen bestehen keine Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter im Bezug auf Einkommensausfall.
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- Ist es korrekt, dass es sich um einen formellen Fehler handelt wenn der
Vermieter in der Nebenkostenabrechnung für 2018 die Belege aus vorherigen (2017) oder zukünftigen Abrechnungsjahren (2019) umlegt?
Das kommt darauf an. Wir rechnen nach Leistungsprinzip ab. Der Bescheid über die Müllgebühren oder auch Wasser und Abwasser erhaltem wir immer Anfang des Folgejahres, d.h. der Beleg stammt aus 2020 für 2019. Dort ist aber eindeutig ersichtlich, dass der Leistungszeitraum 2019 war. Gleiches gilt für Brennstoffkosten. Eine Leistung, die in 2019 erbracht wurde und in 2019 abgerechnet und bezahlt wurde, kann natürlich nicht für 2018 oder 2020 umgelegt werden. Gerade bei den Brennstoffkosten kommt es wegen er Pflicht zum Leistungsprinzip häufig vor, dass Beträge aus Vor- und Folgejahren abgerechnet werden, je nachdem, ob es Guthaben oder Nachzahlungen und deren Verrechnungen gab.
- Ist es korrekt, dass es sich um einen formellen Fehler handelt wenn der
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Aufgrund der Gesamtsituation kann ich nur raten, dich von einem Anwalt beraten zu lassen. Diese kann dich konkret dazu beraten, wie hoch eine Mietminderung in diesen Fall ausfallen kann oder was er zu einer fristlosen Kündigung sagt. Außerdem kann er genauer betrachten, ob hier ein Fernabsatzgeschäft vorliegt und du ggf. sogar ein Widerrufsrecht hast. Weiterer Beratungsbedarf betrifft auch die Situation, dass hier das Jobcenter mit involviert ist und sich daher die Frage nach einem erneuten Umzug stellt. Für ein Forum führt dies zu weit. Hier werden wesentliche vertragliche Verpflichtungen vom Vermieter nicht erfüllt und du musst als Mieter den Zustand ohne Küche, obwohl vertraglich zugesichert, nicht hinnehmen. Vermutlich ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt, allerdings brauchst du dafür ja auch eine Ersatzwohnung und wenn das Jobcenter dem Umzug zustimmen muss, wird es noch etwas komplizierter.
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Der Vermieter hat ein berechtiges Interesse daran, die Vermögensverhältnisse abzufragen und darunter würde ich auch eine solche Frage sehen. Die Höhe des Einkommens alleine reicht nicht als Auskunft, denn auch einem hohen Einkommen können so hohe Zahlungsverpflichtungen entgegen stehen, dass die Zahlung der Miete gefährdet ist. Deshalb halte ich persönlich die Frage für zulässig.
Wenn dein Einkommen nach Abzug der Raten für den Kredit immer noch ausreichend für die Miete ist, sollte dies für dich kein Nachteil sein. Was der einzelne Vermieter daraus macht, ist natürlich seine Sache. Die meisten dürfte aber nur die Höhe des verbleibenden Einkommens wichtig sein.
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Eine Wohnung ohne Küchenanschlüsse ist rechtlich betrachtet keine Wohnung. Was wurde denn konkret im Mietvertrag vereinbart? Wurde die Wohnung/ das Zimmer vorab besichtigt? Gab es zu diesem Zeitpunkt eine funktionsfähige Küche oder wurde die Anschlussmöglichkeit zugesichert?
Ist die Wohnfläche in Mietvertrag als Merkmal für den vertragsgemäßen Zustand der Wohnung vereinbart? Häufig finden auch dort Negativklauseln, dass die Angabe einer bestimmten Wohnungsgröße nicht den vertragsgemäßen Zustand definiert und sich dieser aus den vermieteten Räumen ergibt. Dies kannst du selbst in deinem Vertrag prüfen.
Was wurde zum "alten Kram" vereinbart? Gibt es ein Übergabeprotokoll?
Als Küche kann man einen Kellerraum ohne Anschlüsse für eine Küche eher nicht vermieten. Allerdings kann auch ein Raum im Keller die Anforderungen an Wohnfläche genügen, wenn dieser ausschließlich über die Wohnung zu nutzen ist und dem ansonsten baurechtlich nichts entgegen steht.
Es hängt maßgeblich von den vertraglichen Vereinbarungen ab, welche rechtlichen Möglichkeiten als Mieter zur Verfügung stehen. Die Klärung des Einzelfalls ist jedoch einem Anwalt vorbehalten. Wir können nur allgemeine Tipps geben.
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