Beiträge von Schweinchenfan

    Festgestellt habe ich über die ganzen Monate, dass die Luffeuchtigkeit oft über 55% liegt, insbesondere wenn es wärmer ist und regnet, im Sommer hatte ich teilweise 70% in der Wohnung.

    Das ist aber nicht ungewöhnlich. Wenn es im Sommer regnet und draußen warm ist, herrscht draußen eine sehr hohe Luftfeuchtigkeit, besonders absolut. Wenn es bei dir drinnen kühler ist, ist es normal, dass die Luftfeuchtigkeit dann Richtung 70% oder auch mehr geht. Dagegen kannst du im Prinzip nichts machen, außer aktiv die Luft entfeuchten.

    Auch im Winter habe ich das Problem der Feuchtigkeit und der Kälte in der Wohnung, da es sich um ein Endhaus handelt, welches NICHT isoliert ist. Zudem sind die Wänder sehr dünn. Die Außenwände von Schlafzimmer und Wohnzimmer liegen zur Nordseite. Im Winter hat mein Schlafzimmer ohne Heizen nur ca. 10 Grad mit geschlossenem Fenster.

    10 Grad ohne Heizen im Winter spricht aber nicht dafür, dass es besonders schlecht isoliert ist. Wenn die Außenwände nach Norden gehen, hast du hier keine Erwärmung durch Sonneneintrahlung. Dass Altbauten nicht isoliert sind und nicht selten dünne Wände haben, ist bis heute normal, es gibt bisher keine Dämmpflicht für Fassaden. Dies sollte jedoch im Energieausweis ersichtlich sein.

    Ich wohne auf Hochparterre und habe festgestellt, dass auch mein Teppich teilweise klamm ist. Meine Nachbarin hat das Problem nicht, sie hat immer ca. 10/15% weniger Luftfeuchtigkeit.

    Wenn die Kellerdecke nicht gedämmt ist und der Keller darunter kalt, kann es gut sein, dass dir am kalten Fußboden die hohe Raumluftfeuchtigkeit kondensiert. Dann wird der Teppich klamm.

    Meine Nachbarin hat das Problem nicht, sie hat immer ca. 10/15% weniger Luftfeuchtigkeit.

    Der Eigentümer hat sich nur darauf berufen, dass ich zu wenig Heize und sich in den letzten Jahren nie jemand beschwert hat. Er hatte schon eine Sanitärfirma, Hausmeister und Maler zu mir geschickt, die alle nichts herausgefunden haben.

    Verschiedene Wohnungen zu vergleichen ist tatsächlich schwierig. Hat die Nachbarin ebenfalls eine Erdgeschosswohnung mit gleicher Ausrichtung? Ich vermute nicht? Zudem müsstet ihr dann die Lüft- und Heizgewohnheiten genau vergleichen.

    Wie ist denn dein Heizverhalten? Leider ist es tatsächlich so, dass viele Mieter zu wenig Lüften oder falsch lüften und zu wenig heizen, da ja alles teure Energie kostet. Dann steigt zwangsläufig die Luftfeuchtigkeit, wenn man nicht gerade in einem solchen Altbau wohnt, der noch so undicht ist, dass man permanente Lüftung durch die Fenster oder Decken hat.

    An welchen Fachmann kann ich mich wenden, der die Wände/Bausubstanz prüfen kann, wo genau die Ursache liegt? Ich habe eine Rechtsschutzersicherung für Immobilien, darüber möchte ich gerne beim Eigentümer ein Beheben der Ursache erwirken, wenn ich sie denn herausfinde.

    Die Frage ist, wer dir "helfen kann". Wenn du im allgemeinen eine hohe Luftfeuchtigkeit in allen Räumen hast und es keine besonders auffälligen Stellen gibt, spricht viel dafür, dass es keine bauliche Ursache hat. Anders wäre das, wenn nur ein Raum, eine Raumecke oder begrenzter Bereich betroffen wäre. Dann könnte man Feuchtigkeitseintritt von außen vermuten. Wenn du sagst, die Wände innen sind trocken, wo soll deiner Meinung nach die Feuchtigkeit herkommen außer vom Nutzerverhalten? Gegen dünne, kalte Wände muss der Eigentümer nach heutiger Gesetzeslage in der Regel nichts unternehmen.

    Meine Bekleidung im Schrank ist das ganze Jahr leicht klamm, wie auch meine Bettdecke, Teppich. Die Handtücher in Bad und Küche sind meist auch immer leicht klamm und trocknen so gut wie nie komplett. Meine Wäsche kann ich in der Wohnung nicht aufhängen, die trocknet im semi-trockenen Keller.

    Was bei der hohen Luftfeuchtigkeit nicht verwunderlich ist.

    Ein Bekannter von Gegenüber meinte, dass das Haus total schlecht verputzt worden ist, er hat wohl damals den Hausbau mitbekommen.

    Was soll das heißen? Außer im Sockelbereich ist/sollte Putz nicht wasserdicht sein, sondern diffusionsoffen, sodass ein Feuchtigkeitsaustausch stattfinden kann.

    Wenn es draußen viel regnet, riecht es in der Wohnung leicht modrig.

    Weißt du, von wann das Haus ist? Wenn ein Bekannter den Bau gesehen hat, vermutlich nicht so alt?

    Falls das Thema Lüften angesprochen wird, daran liegt es nicht! Ich habe alles durchprobiert, ...Es kann also nicht am Heizen liegen.

    Doch, aus einer bisherigen Beschreibung würde ich genau das vermuten, die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass es am Nutzerverhalten liegt. Sicherlich im Zusammenspiel mit der Bausubstanz des Hauses, aber das heißt nicht, dass das per Se schlecht ist, sondern halt eben kein Neubau, mit dem vermutlich jeder umgehen kann.

    Wir haben in jedem Raum im Haus eine andere Luftfeuchtigkeit, je nach Ausrichtung und Nutzung der Räume. Wir haben unser Schlafzimmer auch mit einer großen Außenwand Richtung Norden, den Raum muss man zwingend heizen, sonst ist Schimmel dort vorprogrammiert. Esszimmer Richtung Südwesten ist fast immer zu trocken im Winter und muss außer in den frühen Morgenstunden quasi beheizt werden, nicht mal bei -5°C hier reicht die Sonneneintrahlung ab 13 Uhr. Und das ist bisher auch ein Vorkriegsaltbau ohne Fassadendämmung.

    Wir hatten in unserem Vorkriegsaltbau auch vor der Sanierung viele feuchte Stellen. Dennoch war die Quintessenz am Ende immer, dass es am Nutzerverhalten lag, warum die Feuchtigkeit dort so hinkam. Die alten Nutzer hatten extrem sparsam geheizt und gelüftet und das funktioniert in einem Altbau nur bedingt.

    Ist die Kündigung rechtens, obwohl sie nun pünktlich gezahlt hat ?

    Genau kann das nur ein Anwalt unter Berücksichtigung der Gesamtsituation beurteilen. Wenn es keinerlei Vereinbarungen gab, Abmahnungen wegen wiederholter verspäteter Zahlungen oder ganz ausgebliebener Zahlungen, dann ist eine ordentliche Kündigung sehr wahrscheinlich berechtigt. Diese ist auch nicht einfach durch Zahlung der Schulden bzw. zukünftiger pünktlicher Zahlung heilbar.

    Man sollte auch darüber nachdenken, ob ein Umzug nicht sinnvoll wäre, wenn sich die Mieterin das Haus nicht leisten kann und auch ihren übrigen vertraglichen Pflichten nicht nachkommen kann.

    Es gibt auch eine dritte Möglichkeit, da 1) nicht zur Verfügung steht: die Rückforderung der Nebenkostenvorauszahlungen.

    Vordrucke gibt es meines Wissens nach nicht öffentlich, vor allem würde ich die nicht einfach ohne genau Kenntnis der Rechtslage nutzen, denn damit sind durchaus hohe Kostenrisiken verbunden, die den strittigen Betrag übersteigen würden. Deshalb solltest du genau überlegen, ob sich ein Rechtsstreit überhaupt lohnt.

    Im Endeffekt interessiert mich hauptsächlich, wann ich diese Wohnung in etwa verlassen muss. 3 Monate oder 3 Jahre sind ja ein gewaltiger Unterschied. Kann das jemand hier beurteilen?

    Die Wahrheit dürfte ziemlich genau dazwischen liegen. Wenn ich mal davon ausgehe, dass der Eigenbedarf berechtigt ist und sobald wie möglich umgesetzt wird, reden wir vermutlich von etwa einem Jahr. Es kann tatsächlich aber auch schneller gehen, ich habe schon ein Grundbuchamt erlebt, das die Eintragung als Eigentümer innerhalb von 4 Wochen nach Kaufpreiszahlung durch hatte. Üblich sind eher 4-6 Monate. Je nachdem, ob du zum Zeitpunkt der Kündigung bereits mehr als 5 Jahre dort wohnst, verlängert sich zudem die Kündigungsfrist auf 6 Monate.

    Wie Fruggel schon schreibt, hängt es von der Begründung ab, ob ein Gästezimmer als Eigenbedarf ausreicht. Es ist sicherlich anders zu werten, dass man ein Gästezimmer möchte, damit 2x im Jahr die Enkelin für eine Woche zu Besuch kommen kann oder ob sehr regelmäßig dort z.B. ein Familienangehöriger oder eine Pflegekraft unterkommen, um die Eigentümer im Alltag zu unterstützen, zu Therapien zu begleiten usw. Dies läuft dann auf eine Abwägung der Interessen im Einzelfall hinaus.

    Welche Merkmale der Wohnung wohnwertmindern oder -erhöhend wirken, kann man immer nur im betreffenden Mietspiegel nachlesen und ggf. in Gerichtsurteilen von ortsansässigen Gerichten. Das ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Was in Berlin als werterhöhend gilt, kann in Hamburg oder München gar keine Beachtung finden und umgekehrt, sodass die Suche im Netz nur mäßig Informationen liefert.

    Du kannst dem Vermieter auch ein Angebot über eine deiner Meinung nach angemessene Mieterhöhung machen. Ggf. sieht er dann aufgrund des Prozessrisikos davon ab, die volle Höhe per Gericht durchsetzen zu wollen.

    Wenn das Haus erst nach Bezug in Eigentumswohnungen aufgeteilt wurde, greift automatisch eine Sperrfrist wegen Eigenbedarf für 3-10 Jahre, je nach Wohnort. Dafür benötigt ihr kein Schreiben und der Verkäufer muss auch nicht so nett sein, dass den Käufern per Vertrag aufzuerlegen. Das ist gesetzlich so geregelt und keine Freundlichkeit des Verkäufers.

    Habt ihr Erfahrungen mit so einem Sachverhalt? Wie chancenreich haltet ihr die Argumentation mit der weiten Pendelstrecke, die mein Studium unverhältnismäßig einschränken würde (tut es nicht, aber das muss ja keiner wissen)?

    Doch, genau das muss jemand wissen. Wenn du dieses Argument vorbringen willst, dann musst du das auch beweisen können. Jedenfalls dann, wenn es zu keiner gütlichen Einigung kommt.

    Ich halte diese Argumentation für sehr schwierig. Du müsstest schon sehr genau begründen, warum das bei Vertragsabschluss noch nicht absehbar war, dass du wegziehen musst, um deine beruflichen Ziele zu verwirklichen, der Wohnort dein Studium nachweislich behindert und warum das Pendeln nicht zumutbar ist. Das scheint aber ja faktisch nicht der Fall zu sein, sondern du willst einfach nur umziehen, weil dir die Lage der Wohnung nicht gefällt.

    An dieser Stelle willst du etwas. Es ist nicht der Vermieter, der beweisen muss, dass es zumutbar ist, in der Wohnung zu bleiben, sondern du musst beweisen, dass es für dich nicht zumutbar ist.

    Kannst du dies noch weiter ausführen - inwiefern ungeeignet?

    Zumindest mit dem Entfeuchter ist der Keller trocken und schimmelfrei.

    Wenn es dennoch gesundheitliche Risiken geben könnte, wäre ich für Hinweise dankbar!

    Üblicherweise sind in so alten Keller keine Aufenthaltsräume zulässig. Es fehlt in der Regel Licht, Belüftung und vermutlich auch dem 2. Fluchtweg. Gerade für Sport wäre eine gute Belüftung wichtig.

    Wenn du nicht gerade eine Ersatzvornahme machen willst, wird es mindestens genauso lange dauern, bis du den Vermieter auf gerichtlichem Weg zum Behandeln bewegen kannst, wenn nicht länger. Und selbst wenn dann in einem Jahr das Gerichtsurteil da ist, dass etwas gemacht werden muss, könnte es Monate dauern und verzögern, bis der Vermieter einen Elektriker rangeschafft hat. Ich spreche da leider aus leidvoller Erfahrung, aktuell dauert es Monate, wenn man nicht einen an der Hand hat, der einen irgendwo dazwischen schiebt, wobei das bei einer so großen Aktion ohnehin schwierig ist. Insbesondere wenn die Wohnung bewohnt ist. Das sind mehrere Wochen Arbeit und sehr viel Dreck. Neue Elektrik in einer bewohnten Wohnung ist meiner Meinung nach praktisch unmöglich. Wir verkabeln gerade "nur" unseren Flur und Treppenhaus neu und selbst das geht nur, wenn nur mein Mann im Haus bleibt und wir für einige Tage ausziehen, dort stehen aber eben keine Möbel, keine fertigen Fußböden usw.. In Wohnräumen kann man das vergessen. Es ist ja nicht nur Kabel ziehen, man muss darüber neu verputzen, neu tapezieren, streichen... unmöglich, dort zu wohnen.


    Wenn dort so vieles im Argen liegt, wäre doch ein Umzug erst recht angebracht. Bis das über irgendwelche Behörden in Gang kommt, dauert. Vermultich kommt dann als erstes die sofortige Nutzungsuntersagung, wenn das Wohnen dort lebensgefährlich ist und dann musst du auch raus.

    Selbst wenn der Vermieter in der Pflicht wäre, warum bringst du nicht einfach selbst Rauchmelder an? Die kosten nun wirklich nicht die Welt und man lebt sicherer.

    Eigentlich hatten alle Mieter einen Stromanschluss aber der Vermieter hat eigenständig alle Trockner an den Allgemeinstrom gehängt und deshalb kam es dann durch den horrenden Allgemeinstromposten zu Beschwerden und deshalb sollen Zähler angebracht werden.

    Achso, also doch eine Umstellung auf Erfassung der einzelnen Nutzer. Zum Einbau von konkret (Zwischen)Stromzählern konnte ich keine Urteile finden, da das sehr unüblich ist und meist einfach die Leitung auf den Zähler der einzelnen Nutzer geklemmt wird und die Stromzähler ohnehin vom Netzbetreiber/Versorger gemietet werden. Evtl. könnte man argumentieren, dass durch die Verbrauchserfassung besser auf die Nutzung geachtet wird und daher Endenergie eingespart wird. Grundsätzlich könnte ich mir hier eine Modernisierung analog zu Wasserzählern vorstellen, das ist jedoch nur eine persönliche Einschätzung ohne praktische Erfahrung, da ein solches Kontrukt aus technischer Sicht in meinen Augen keinen Sinn macht. Eigentlich muss es eigentlich eine Zuleitung für jeden Trockner geben, dann kann man diese einfach umklemmen vom Allgemeinstrom auf den jeweiligen Zähler. Etwas schwieriger wäre es nur dann, wenn der Zähler für den Allgemeinstrom ganz woanders im Haus platziert ist und man noch viele neue Leitungen ziehen müsste.

    2019: 141 MWh -> 810 Kubikmeter -> 0,174 MWh/Kubikmeter

    2018: 33 MWh -> 331 Kubikmeter -> 0,1 MWh/Kubikmeter

    Dies solltest du den Versorger fragen bzw. auf der Abrechnung des Versorgers erkennen können, wie genau das abgerechnet wurde. Ggf. wurde sogar von Seiten des Versorgers etwas umgestellt. Fernwärme kann mit sehr unterschiedlichem Energiegehalt pro m³ geliefert werden, die Vorlauftemperatur kann um bis zu 50°C zwischen verschiedenen Versorgern schwanken, manche Versorger rechnen nach kWh ab, manche nach eigens definierten Fernwärmeeinheiten,... Ohne Detailkenntnis kann man hier nichts dazu sagen.

    In den ersten Jahren in einem Neubau kann es durchaus zu Schwankungen und auch höheren Kosten kommen. Es ist absolut zu erwarten, dass ein Haus, das z.B. nur von September bis Dezember genutzt wurde, einen wesentlich geringeren Anteil des Warmwassers am Gesamtverbrauch hat, als wenn es das ganze Jahr genutzt wurde. Ein Anteil von 40 % im Neubau halte ich für sehr realisitsch, ggf. sogar noch eher niedrig. Die alte Richtgröße von 20-30% stammt vor allem von Altbauten, bei denen das meiner Erfahrung nach auch sehr gut zutrifft. Allerdings haben die locker einen 3-4x so hohen Verbrauch an Heizenergie im Vergleich zu einem Neubau.

    Hallo,

    Die erste Frage wäre, ob wir das als Mieter selbst machen müssen (vermutlich nicht) bzw. dürfen (vermutlich schon) und wer die Kosten trägt (vermutlich wir selbst). Und was passiert falls es tatsächlich etwas gibt (vermutlich muss der Vermieter dann was machen)?

    Auf eigene Kosten könnt ihr das testen, solange ihr keine Substanz dabei beschädigt oder Gefährdung auslöst.

    Thema Radon: was wenn ihr erhöhte Radonwerte findet? Ihr habt dennoch keinen Anspruch darauf, dass der Vermieter das Haus komplett aufgräbt (falls überhaupt möglich) und alles Radon sicher macht.

    Asbest:

    Unbekanntes Material des Keller-Fußbodens (war das PVC, ist das Putz/Klebstoffe?), ansonsten aber keine Wellplatten und keine Nachtspeicheröfen vorhanden.

    Hier sind wir schon an einem entscheidenden Punkt. Wenn ihr evtl. asbesthaltige Bauteile zur Probeentnahme beschädigt, kann dies zu großen Problemen und Kosten führen. Beschädigte Bauteile, die dann eine Gefahr darstellen im Gegensatz zu unbeschädigten, müssen dann teuer entsorgt werden und dafür müsst ihr u.U. als Verursacher gerade stehen. Zusätzlich habt ihr euch und ggf. andere Mitbewohner einem unnötigen Risiko ausgesetzt.

    Neben dem großen Problem der Probenentnahme stellt sich auch die Frage, was ihr von diesem Wissen habt. Unbeschädigte Asbestteile sind ungefährlich und es besteht keine Verpflichtung für den Vermieter, diese zu erneuern. Euch bliebe nur der Auszug.

    Formaldehyd:

    Kein Fertighaus oder Holzschutzmittel (nur Innentrennwände und lackierte Türen), insofern unwahrscheinlich.

    Das bezweifle ich, jedenfalls wenn in der Wohnung Laminat o.ä. verlegt ist oder Möbel aus Holzwerkstoffen genutzt werden. Formaldehyd findet man in fast allen Holzwerkstoffen, d.h. auch in Faserplatten wie sie als Träger für Laminat oder andere Fußbodenbeläge verwendet werden. Dazu in fast allem (günstigen) Möbelholz, da dieses in den Klebstoffen der Spanplatten enthalten ist. Es ist alles eine Frage der Dosis.

    Einen Anbieter kann ich dir nicht nennen und ich würde mir auch wirklich die Frage stellen, ob sich das lohnt und was du erreichen möchtest. Viele Produkte, auch solche die Mieter selbst mitbringen, wie übliche Dispersionsfarbe, aber auch Tür- und Fensterschaum, Bodenbeläge usw. und eben auch ganz normale Möbel sind in gewissem Maß schadstoffbelastet. Allerdings trifft das damit auf sehr viele Wohnungen zu, sodass ihr hier als Mieter kaum etwas verändern oder verbessern könnt. Wir haben als Eigentümer bei der Sanierung darauf geachtet und es ist a) schwer, überhaupt für alle Bereiche schadstofffreie Produkte zu finden, und b) ist das wirklich teuer. Im normalen Mietwohnungsbau wird man das nicht finden, weil sich das einfach nicht rechnet, für alles 2-3x so viel oder mehr zu bezahlen. Leider kommt das Bewusstsein für Wohngesundheit erst so langsam in den Köpfen der Menschen an und ist noch lange nicht Standard.

    Ansprüche gegen den Vermieter habt ihr in den meisten Fällen nicht. Wenn ihr gesundheitsschädliches Asbest oder Schimmel findet, muss der Vermieter dennoch erst tätig werden, wenn dies durch einen Sachverständigen offiziell nachgewiesen ist. Beim Schimmel kommt dann noch dazu, dass die Bausubstanz die Ursache sein muss und nicht ggf. euer Nutzerverhalten. Ein Keller aus den 60igern, der üblicherweise noch nicht über vertikale Abdichtungen verfügt, ist als Aufenthaltsraum, auch für Sport, ungeeignet. Maximal als Lagerraum und auch das nur bedingt.

    Das Streichen der Fensterläden oder ein Verputzen der Fassade sind keine Modernisierungsmaßnahmen, sondern dienen nur der instandhaltung. Sogar im Rahmen einer echte Modernisierung, d.h. Anbringen einer Fassadendämmung und neuer Fenster mit besserem Wärmeschutz, wäre dieser Instandhaltungsteil von den Kosten abzuziehen.

    Der Neueinbau von Zählern (z.B. Wasser) ist meist eine Modernisieurng, allerdings gehe ich davon aus, dass der Trockenraum gemeinschaftlich genutzt wird und damit nicht der Verbrauchserfassung einzelner Parteien dient. Damit sehe ich auch hier nicht, wo dies eine Modernisierung darstellen soll.

    Ich will ihn ja nicht dazu animieren, mich zu verklagen, sondern dazu, ein erneutes, wiederum fehlerhaftes Mieterhöhungsverlangen zu schicken. Bei dem nächsten Mieterhöhungsverlangen würde ich dann auf die fehlende Vergleichbarkeit der Wohnungen verweisen (eine der Wohnungen ist mehr als 25% größer als meine, eine ist anders als meine zwischenzeitlich modernisiert worden; die beiden Hinweise gebe ich natürlich nicht auf einmal). Beim dritten Mieterhöhungsverlangen, sofern mein Vermieter dann von alleine darauf kommt, dass er den Mietspiegel konsultieren sollte, wird es dann spannend. Meine aktuelle Miete liegt bereits im oberen Teil der Spannbreite (10,18 ist die durchschnittliche Vergleichsmiete), so dass er sich Gründe ausdenken muss, warum meine Wohnung überdurchschnittlich sein soll.

    Du meinst, dass er dann ein Schreiben nach dem anderen schickt und du das so ewig zögern kannst? Wenn der Vermieter merkt, dass du auf ein korrektes Erhöhungsschreiben bestehst, wird er dies schnellstmöglich umsetzen, ggf. mit Hilfe eines Anwalts. Je später der Vermieter davon erfährt, dass du keine Zustimmung geben wirst, desto mehr Zeit kannst du so herausholen. Oder er reicht die Klage auf Zustimmung ein und dann wird sich zeigen, ob der Richter die Höhe der ortsüblichen Miete so einschätzt wie der Vermieter oder nicht.

    Du hast eine Bringschuld, es ist deine Aufgabe, die Miete auf das korrekte Konto zu überweisen. Du kannst nicht von deinem Vermieter verlangen, dass er das mit dem Empfänger klärt. Warum er seinen Vater nicht fragt, geht dich in diesem Fall nichts an und ist für den Sachverhalt nicht relevant. Überweise schnellstmöglich die Miete auf das richtige Konto, darauf hat der Vermieter einen Anspruch. Wenn du auf die Reaktion der Bank und des Vaters wartest und ggf. nächsten Monat auch nicht pünktlich zahlst, lieferst du u.U. einen Kündigungsgrund.

    Statt den Weg über die Bank zu gehen, kannst du ebenfalls den Empfänger kontaktieren, dir das Geld zurückzuüberweisen, er muss dir die falsche Überweisung zurückzahlen und darf das Geld nicht einfach behalten. In diesem Fall ist dir der Empfänger ja bekannt.

    Das ist dann ja soweit gut.

    Wenn du dich fragst, was dann die übrigen Kosten in den 150€ sind, dann kannst du ja deine Vermieter fragen. Ich finde ca 1€/m2 sehr wenig bzw zu wenig, wenn da Heizkosten und Warmwasser enthalten sein sollten. Wohngebäudeversicherung, Haftpflicht, Wasser/Abwasser/Niederschlagswasser, Müllgebühren, Grundsteuer usw evtl sogar Dienstleister, falls die Reihenhäuser eine WEG sind und es Gemeinschaftseigentum gibt.

    Du kannst aufgrund des Mietvertrages ggf schon darauf pochen, dass die Heizkosten mit abgerechnet werden. Ich kann dir aber nur empfehlen, dir lieber selbst einen Stromanbieter dafür zu suchen. Dein Vermieter muss nicht den günstigsten wählen, kann einfach den Grundversorger nehmen, mit dem er die geringste Arbeit hat und das dann umlegen. Am Ende dürfte das erheblich mehr sein als wenn ihr das selbst in die Hand nehmt. Die Kosten dafür tragen müsst ihr in jedem Fall. Dass die Heizkosten an sich umlagefähig sind, das setze ich voraus.

    Wenn es sich um eine Vorauszahlung handelt und die Heizkosten praktisch nicht berücksichtigt wurden (was in einem Einfamilienhaus üblich ist, meist muss der Mieter das direkt anmeldem), dann bringt euch das nur eine hohe Nachzahlung nach der Abrechnung ein. Es verschiebt also die Kosten höchstens einmalig um ein paar Monate und mit der Abrechnung wird ohnehin angepasst.

    Gibt es für den Heizungsstrom einen separaten Zähler?

    Wenn die Fenster bereits bei Vertragsabschluss so aussehen, ist der Vermieter nur mit einer entsprechenden Vereinbarung dazu zuverpflichten, die Fenster zu erneuern. Das solltet ihr dann im Mietvertrag festhalten.

    Unabhängig davon würde ich bei Fenstern in einem solchen Zustand die ganze Wohnung noch mal überdenken. Alte Dachfenster dämmen sehr schlecht, im Winter verursacht das hohe Heizkosten oder unangenehm kalte Stellen, im Sommer wird es schier unerträglich warm, vor allem da ältere Dachfenster häufig nicht über Außenjalousien verfügen. Dazu haben diese alten Fenster bei heutiger eher spärlicher Heizung auch oft ein Kondenswasserproblem, was sich dann nicht selten in Schimmel an der beschriebenen Stelle äußert.

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