Ich glaube kaum, dass der Vermieter wirklich Anspruch auf die Zusendung von "Originalen" hat. Das macht man grundsätzlich nicht, die werden höchstens zur Einsichtnahme vorgelegt, allerdings macht das bei Gehaltsabrechnungen o.a. auch keinen Sinn, die sind von ihrer Kopie oder Scan in einer E-Mail praktisch nicht zu unterscheiden.
Beiträge von Schweinchenfan
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Der Vermieter muss nur für die Ausstattung sorgen, d.h. die Installation durchführen oder beauftragen, die Mietkosten darf er umlegen, sofern das der Mietvertrag ermöglicht.
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Jetzt sehe ich sie. Der weit größere Teil der Kosten (kalte Betriebskosten) ist unabhängig von deiner Nutzung. Hausmeister, Winterdienst, Zählermieten, Allgemeinstrom... fallen unabhängig davon an, ob du tatsächlich da bist oder nicht.
Heizung und Warmwasser sind sehr gering, zumal auch hier 30% unabhängig von deiner Nutzung anfallen. Da wäre kaum noch Einsparpotential. Mir ist noch nicht klar, warum die "Wohnfläche" bei Heizung, Warmwasser und anderen Betriebskosten unterschiedlich ist, das müsste man im Vertrag prüfen. Heizung dürfte nach Gradtagszahlen berechnet sein, aber beim Warmwasser verstehe ich die Abweichung nicht.
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Ich kann die Datei nicht öffnen, aber gebe zu bedenken, dass Jan-Juni 2021 in D ziemlich kalt war und wir beispielsweise bis in den Juni geheizt haben. Für 2021 werden viele Abrechnungen wegen den Heizkosten mehr oder weniger große Nachzahlungen haben.
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Da steht doch eindeutig, sie "empfehlen", ohne dass es eine Verpflichtung gibt. Die Brennstoffpreise haben sich nahezu verdreifacht im Vergleich zu vor Herbst 2021. Mit viel Glück sinken die Preise im Verlauf des Jahes noch etwas, aber ob oder wie weit? Die Nachzahlungen für 2022 werden horrend ausfallen, wenn keine Anpassung der Vorauszahlungen erfolgt. Es betrifft ja wie dort beschrieben auch nicht nur die Heizkosten, sondern genauso Allgemeinstrom und früher oder später auch die Dienstleistungen, die mit höheren Treibstoffkosten anders kalkulieren müssen (ggf. auch wegen höheren Lohnkosten wegen Mindestlohn usw.)
Wenn bei dir der Anteil der Heizkosten besonders klein ist oder eine Verdreifachung mit den 500 € bisherigen Rückzahlungen gedeckt sind, musst du dieser Empfehlung ja nicht folgen und bei Lastschriftmandat das dem Vermieter auch entsprechend mitteilen. Ich gehe davon aus, dass der Text ein Standardschreiben ist, das an alle Mieter rausgegangen ist und nur die Zahlen geändert wurden und deine hohen Rückzahlungen nicht berücksichtigt wurden.
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Damit kannst du nur deinen Auszug beweisen, aber nicht die Vereinbarung. Das hilft meiner Meinung nach nichts. Denn Auszug heißt nicht, dass man ab sofort nicht mehr zahlen muss.
Spielt das alles 2021 ? Weißt du, was anschließend in der Wohnung passiert ist?
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Danke - das beantwortet nicht die Frage - meine Sicherungen werden "von Unbekannt" immer wieder geklaut.
Indirekt schon: Aus dem, was Grace schreibt: was stellst du dir vor, was der Vermieter unternehmen soll? Der Mieter muss jederzeit Zugang haben, er kann also keinen Raum abschließen. Ohne zeitliche Verzögerung schließt aus meiner Sicht auch eine Sicherung durch Vorhängeschlösser usw, vor allem mit Schlüssel, den man ggf nicht mehr suchen kann (z.B. Brand in der Wohnung), oder Zahlencode, den man in Panik vermutlich nicht mehr weiß, wenn man den 10 Jahre nicht genutzt hat, aus, auch wenn ich mir ohnehin nur schwer vorstellen kann, wie das realisierbar sein sollte. Ich wüsste daher auch erst einmal keinen Ansatz für den Vermieter, die Sicherungen zu sichern vor unbefugtem Zugriff.
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Als Mieter ist die Kündigungsfrist immer gleich, d.h. du kannst zu Ende Juli kündigen.
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Wintergärten sind extreme Energievernichter. Nicht selten verursachen die so viele Heizkosten wie der ganze andere Rest. Heizt ihr ihn wirklich auf Raumtemperatur wie den Rest der Wohnung?
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- Türanlage kaputt, die Tür schließt nicht richtig
Dies muss instandgesetzt werden, sodass die Tür ihre Funktion erfüllen kann.
- Keller feucht
Je nach Baujahr des Hauses und/oder Nutzungsverhalten ist das normal bzw zu erwarten. Wenn "Altbau" wirklich Altbau vor dem 2. Weltkrieg bedeutet, dann sind feuchte Keller normal, denn damals hatte man keine Abdichtungen am Keller. Wenn man einen solchen Altbau anmietet, kann man keinen trockenen Keller erwarten, es sei denn das ist explizit vereinbart. Unser Keller aus dem BJ ist auch feucht. Ist eben so, seit über 100 Jahren, und lässt sich auch nicht einfach und schon gar nicht schnell und kostengünstig beheben.
- Fenster veraltet und teilweise undicht
Wenn dies bei Abschluss des Mietvertrages bereits auch so war, stellt dies keinen Mangel dar. Alte Fenster per se sind kein Mangel, erst wenn sie ihre Funktion nicht mehr erfüllen.
- Immer wieder Probleme mit der Heizung
Es steht dem Vermieter frei, ob er reparieren oder ersetzen will. Zumal es aktuell auch gar nicht so einfach ist, überhaupt Handwerker und/oder Material für einen Heizungsaustausch zu bekommen. Da wartet man Monate.
Diese "Mängel" sind letztlich alle im Entscheidungsbereich des Vermieters. Er muss die Funktion gewährleisten, sei es bei den Fenstern, der Tür oder der Heizung. Nicht mehr und nicht weniger. Zumal diese Sachen mit wirklich sehr hohen Kosten verbunden sind, die man auch erst einmal bezahlen können muss und die sich aus den Mieten finanzieren müssen.
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Soweit mir bekannt ist, geht es bei der Mietpreisbremse nur um das Baujahr bzw Jahr des Erstbezugs. Mieterwechsel spielen keine Rolle, ein Neubau im Sinne des Gesetzes bleibt die Wohnung trotzdem.
Das "erstmalig genutzt" legt nur das Jahr fest, denn es könnte ja BJ 2013 sein, welches aber erst 2014 erstmalig bezogen wurde. In dem Fall zählt dann 2014 als maßgeblicher Jahr.
Man wollte ja durch die Mietpreisbremse nicht den Neubau von Mietwohnungen hemmen, indem bereits ein sehr kurzes erstes Mietverhältnis dafür sorgt, dass zukünftig die Mietpreisbremse gilt.
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Bauliche Mängel müssen behoben werden. Beim Schimmel ist hier zunächst die Ursache zu klären. Mietminderung können selbstverständlich nur die geltend machen, deren Wohnungen einen Mangel aufweisen, der Rest sollte das tunlichst unterlassen.
Ansonsten ist es dem Eigentümer überlassen, wofür er wie viel Geld ausgibt. Es ist nicht die Entscheidung der Mieter, welche Maßnahmen sinnvoll sind und welche nicht.
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Besonders geschickt war es nicht, hier etwas zu verändern. Allerdings sollte ein vernünftiger Vermieter auch wissen, dass es sich bei Silikonfugen um Wartungsfugen handelt, die alle paar Jahre erneuert werden müssen, sonst kommt es zu solchen Schäden. Insofern sollte er hier kein großes Drama machen, dass ein Mieter nicht einfach so Silikon entfernt, ist eigentlich offensichtlich.
Meldet den Schaden dennoch unbedingt euren Vermieter. Dieser kennt die Bausubstanz (hoffentlich ;)) und kann abschätzen, ob es wirklich damit getan ist, die Ecke zu trocknen und neu auszufugen oder ob feuchteempfindliche Bauteile wie Gipskarton im Flur, Holzdecke unter dem Bad... vorhanden sind, nach denen man genauer schauen muss.
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Der Boden wurde nur deshalb teilweise abgetragen, weil das Korkparkett nicht unter die Tür gepasst hat. War einfacher als die Tür zu schleifen.
Auf die Idee, dass er als Mieter weder Boden abtragen noch Türen schleifen darf, ist er nicht gekommen? Dann hätte er eben einen dünneren neuen Boden wählen müssen, wenn man das nicht mit simplen Beilagscheiben in den Scharnieren und Ausschnitte für die Zarge hätte lösen können.
So kann ich Fruggel nur zustimmen. Als Vermieter würde ich hier längst beim Anwalt sitzen und die Beseitigung des Schadens auf den Mieter abwälzen. Er hat allein durch vertragswidrige Handlung den Mangel, der nun beseitigt werden muss, zu verantworten und darf nun die Behebung bezahlen. Wenn der Vermieter hier nichts tut, ist der Mieter noch gut bedient. Allerdings die Nachmieter weniger...
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Die Abrechnung für 2020 kann nicht mehr zum Nachteil des Mieters verändert werden, da brauchst du dir keine Sorgen machen. Die Belegeinsicht für 2021 steht dir zu. Es sieht ja grundsätzlich seltsam aus, dass 2021 plötzlich doppelt so viel eingekauft wurde, aber die erfassten Verbräuche nahezu gleich sind. Diese Frage muss sich der Vermieter schon gefallen lassen, ich denke, da seid ihr nicht die einzigen, die hier nachfragen.
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Tatsächlich ist die Abrechnung für 2020 absolut unplausibel.
In 2020 würden aus 17 MWh Gas 26 MWh Heizenergie und 6,7 MWh fürs Warmwasser gemacht. Das ist völlig unmöglich.
In 2021 sieht das mit eingekauften 40 MWh bei 23 MWh für Heizung und 9 MWh fürs Warmwasser deutlich realistischer aus, auch wenn die Verluste ziemlich hoch sind. Je nach Position der Zähler aber nicht undenkbar.
Wurden evtl 2021 Zähler gewechselt? Evtl war hier in der Vergangenheit etwas nicht korrekt, denn so wie sie Zahlen auf der Rechnung stehen, kann es physikalisch nicht sein.
Evtl hat der Vermieter auch keine korrekte Abgrenzung der Brennstoffkosten zwischen den Jahren vorgenommen und eine Nachzahlung aus 2020 in 2021 mit abgerechnet. Das kannst du in der Belegeinsicht prüfen.
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Bitte stelle die Abrechnung vollständig anonymisiert ein, dann können wir sie uns anschauen. Dass 2021 die Heizkosten deutlich gestiegen sind, ist durchaus realistisch, aber das muss man sich genauer anschauen.
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Dies ist hier eine Betrachtung des Einzelfalls. Es dürfte maßgeblich davon abhängen, wie der Widerspruch des Mieters aussah. Wenn dieser nur damit begründet war, dass der Mieter davon ausgeht, dass alles vorgetäuscht war, könnte man tatsächlich von einem freiwilligen Auszug ausgehen, sodass der Schadenersatzanspruch entfällt.
Wir waren tatsächlich in der gleichen Situation und mussten auch vor Gericht die Argumentation des Vermieters, dass wir ja freiwillig ausgezogen wären, auch entkräften. Die Kündigung war unwirksam, da die Erbengemeinschaft gemeinsam hätte kündigen müssen, allerdings wussten wir gar nichts davon, dass es diese Erbengemeinschaft überhaupt gab, da sich nur einer (der, der auch gekündigt hat), als neuer Vermieter gemeldet hatte. Daher wurde kein Urteil über den Inhalt der Kündigung gefällt. Wir hatten jedoch in unserem Widerspruch nur auf Härte hingewiesen und nicht darauf, dass wir die Kündigung anzweifeln (hier hilft ein guter Anwalt, die das explizit herausgelassen hat, vermutlich aus genau diesem Grund). Aus diesem Grund kann ich mir schon vorstellen, dass das hier schwierig wird, wenn der Mieter von Anfang an dargelegt hat, dass er den Wahrheitsgehalt der Kündigung bestreitet.
Das Kostenrisiko ist hier sehr erheblich und wenn der eigene Anwalt bereits davon abrät, ist man hier gut beraten, dem zu folgen. Dieser kennt den gesamten Schriftverkehr und kann das deutlich besser einschätzen.
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