Beiträge von Schweinchenfan

    Zum Thema Sicherheitsgründe:

    Ich kenne zwar die Tiefe des Pools nicht, aber wenn ich mal einen Wert von 1m annehme, sprechen wir in deinem Fall von 6.000l (Chlor-)Wasser, das im Havariefall wahlweise in das Haus, auf das Nachbargrundstück oder auf die öffentliche Straße läuft.

    Ich sehe das Problem hier auch. Wo soll denn dieser doch recht große Pool eigentlich hin? Direkt rechts vorne an die Straße? Dann läuft das Wasser im Havariefall direkt in Strömen auf den Gehweg und die Straße? Auf die Terrasse? Ein paar tausend Liter würde ich auch nicht auf der nahezu versiegelten Fläche direkt an meinem Haus stehen haben wollen. Wo soll denn im Havariefall das Wasser hin, außer in die Hauswände? Auch wenn man die Maße nicht wirklich schätzen kann, finde ich den Garten für einen so großen Pool auch eher ungeeignet. Ein großer Garten nach hinten raus, großflächig ohne Versiegelung, kann im Schadensfall das Wasser aufnehmen und versickern lassen, aber das sehe ich hier nicht.

    Strom für die Filteranlage müsste auch verlegt werden mit entsprechender Sicherung im Haus, wassergeschützter Verbindung usw. Eigentlich muss das dauerhaft (unterirdisch und frostfrei) verlegt sein und hier sind wir bei baulichen Maßnahmen und Eingriffen in die elektrische Anlage. Klar lässt sich das alles mit mehr oder weniger Aufwand lösen, aber ganz so einfach wie "ich stelle einen Pool auf" ist es leider nicht.

    Was steht genau zum Garten im Vertrag?

    Bei einem MFH dürft ihr selbstverständlich nicht einfach den Vermieter aussperren, indem ihr das Schloss wechselt. Wenn er dort eine Wohnung hat, hat er selbstverständlich auch Zutritt. Er hat sich auch nicht anzumelden, wenn er seine Wohnung nutzen will und es spielt auch keine Rolle, wie viele auch dort aufhalten, solange die Ruhezeiten eingehalten werden.

    Ausschließlich von euch bzw den Nachbarn gemietete Fläche darf er natürlich nicht betreten und dafür auch keine Schlüssel haben. Das Haus und gemeinschaftlich genutzte Flächen dagegen auch ohne Ankündigung.

    Hier sind verschiedene Aspekte relevant:

    - die 20/15% Kappungsgrenze spielt keine Rolle bei Mieterhöhungen nach Modernisierung, stattdessen gibt es aber eine Begrenzung auf 2€/m2 im Monat, wenn die Miete unter 7€/m2 liegt. Deshalb wäre eine Erhöhung um 2,50€/m2 bei dir nicht zulässig. Die 8€ wären aber deutlich darunter und damit rechtlich sicherlich durchsetzbar.

    - Berechnungsgrundlage für die Erhöhung ist nur der Modernisierungsanteil, dies wäre zu prüfen.

    Was man noch bedenken sollte: die 8€/m2 sind unter dem maximal Möglichen. Wenn man sich hier mit dem Vermieter anlegt, trotz des aus meiner Sicht sehr fairen Angebots, und er sich dann Hilfe sucht, hat er ggf noch die Möglichkeit, vor deiner Zustimmung zur Modernisierungsmieterhöhung eine Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete zu machen. Wenn er damit über die 7€ kommt, dürfte er die gesamten 2,50€ umlegen, sodass du bei 9,50€ oder mehr landen würdest. Es gibt in dieser Reihenfolge nämlich auch keine zeitlichen Fristen. Der Vereinbarung nicht zuzustimmen, birgt damit ein recht hohes Kostenrisiko.

    Der Mieter braucht selbstverständlich die Zustimmung des Vermieters, wenn er Umbauarbeiten an der elektrischen Anlage durchführen lassen will.

    Allerdings ist es sehr zweifelhaft, dass der Vermieter diese Zustimmung geben wird. Bestandsschutz für Altanlagen besteht nur solange, bis an den Anlagen Veränderungen vorgenommen werden. Evtl müsste mit de geplanten Änderungen die gesamte Anlage modernisiert werden und das geht nicht im laufenden Mietverhältnis. Ob so etwas überhaupt machbar ist, hängt am Aufbau des Sicherungskastens, zum einen, ob dort noch Platz wäre, zum anderen, ob sich ein Elektriker findet, der in diesem Kasten überhaupt noch etwas verändert und eine weitere Sicherung mit FI einbaut.

    Was das Merkmal ist, muss in der Abrechnung ersichtlich sein. Wenn es Wasserzähler gibt, wäre das die erfasste Menge, ansonsten Wohnfläche oder ggf. Personen(tage).

    Aus den Zahlen kann man sich aktuell keinen plausiblen Reim machen, dazu muss man sich die Unterlagen im Detail anschauen und prüfen. So macht das erst einmal keinen Sinn. Wenn diese dir zugehen, kannst du sie gerne anonymisiert einstellen. Ggf wurde alles nach Abflussprinzip umgelegt und die Rechnungen für 2020 erst in 2021 bezahlt, sodass in 2021 praktisch die Kosten für beide Jahre abgerechnet wurden. Hast du Zugriff auf Vorjahre?

    Gewohnheitsrecht gibt es im Mietrecht nicht, vor allem wenn der Vermieter"gemeckert" und das Verhalten auch abgemahnt hat.

    Regelmäßig seine Miete zu spät zu zahlen, ist ein Kündigungsgrund, es gehört zu den vertraglichen Pflichten, die Miete im voller Höhe pünktlich zu bezahlen.

    Er sollte sich so schnell wie möglich eine neue Wohnung suchen, wenn alles Rauszögern kostet auch Geld. Kosten für eine Räumungsklage kann man anhand der Kaltmiete in Rechnern im Internet nachrechnen.

    Jetzt sehe ich sie. Der weit größere Teil der Kosten (kalte Betriebskosten) ist unabhängig von deiner Nutzung. Hausmeister, Winterdienst, Zählermieten, Allgemeinstrom... fallen unabhängig davon an, ob du tatsächlich da bist oder nicht.

    Heizung und Warmwasser sind sehr gering, zumal auch hier 30% unabhängig von deiner Nutzung anfallen. Da wäre kaum noch Einsparpotential. Mir ist noch nicht klar, warum die "Wohnfläche" bei Heizung, Warmwasser und anderen Betriebskosten unterschiedlich ist, das müsste man im Vertrag prüfen. Heizung dürfte nach Gradtagszahlen berechnet sein, aber beim Warmwasser verstehe ich die Abweichung nicht.

    Da steht doch eindeutig, sie "empfehlen", ohne dass es eine Verpflichtung gibt. Die Brennstoffpreise haben sich nahezu verdreifacht im Vergleich zu vor Herbst 2021. Mit viel Glück sinken die Preise im Verlauf des Jahes noch etwas, aber ob oder wie weit? Die Nachzahlungen für 2022 werden horrend ausfallen, wenn keine Anpassung der Vorauszahlungen erfolgt. Es betrifft ja wie dort beschrieben auch nicht nur die Heizkosten, sondern genauso Allgemeinstrom und früher oder später auch die Dienstleistungen, die mit höheren Treibstoffkosten anders kalkulieren müssen (ggf. auch wegen höheren Lohnkosten wegen Mindestlohn usw.)

    Wenn bei dir der Anteil der Heizkosten besonders klein ist oder eine Verdreifachung mit den 500 € bisherigen Rückzahlungen gedeckt sind, musst du dieser Empfehlung ja nicht folgen und bei Lastschriftmandat das dem Vermieter auch entsprechend mitteilen. Ich gehe davon aus, dass der Text ein Standardschreiben ist, das an alle Mieter rausgegangen ist und nur die Zahlen geändert wurden und deine hohen Rückzahlungen nicht berücksichtigt wurden.

    Danke - das beantwortet nicht die Frage - meine Sicherungen werden "von Unbekannt" immer wieder geklaut.

    Indirekt schon: Aus dem, was Grace schreibt: was stellst du dir vor, was der Vermieter unternehmen soll? Der Mieter muss jederzeit Zugang haben, er kann also keinen Raum abschließen. Ohne zeitliche Verzögerung schließt aus meiner Sicht auch eine Sicherung durch Vorhängeschlösser usw, vor allem mit Schlüssel, den man ggf nicht mehr suchen kann (z.B. Brand in der Wohnung), oder Zahlencode, den man in Panik vermutlich nicht mehr weiß, wenn man den 10 Jahre nicht genutzt hat, aus, auch wenn ich mir ohnehin nur schwer vorstellen kann, wie das realisierbar sein sollte. Ich wüsste daher auch erst einmal keinen Ansatz für den Vermieter, die Sicherungen zu sichern vor unbefugtem Zugriff.

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