Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Der Vermieter hat keine Verpflichtung, darauf zu reagieren, auch nicht, wenn du um eine Rücksprache gebeten hast. Möglicherweise sieht er aktuell auch noch gar keinen Handlungsbedarf, denn es sind ja noch einige Woche bis zum Ende des Mietverhältnisse, vielleicht will er sowieso gar nicht direkt weiter vermieten...
Mir ist der Vermieter nicht geheuer (aufgrund vorheriger Erlebnisse) und ich traue ihm vieles zu.
Es ist im Zweifelsfall an dir, nachzuweisen, dass die Kündigung beim Vermieter eingegangen ist. Ein Einwurf-Einschreiben weißt auch nur den Zeitpunkt eines (beliebigen) Schreibens nach, nicht dessen Inhalt. Wenn du ihm vieles zutraust, warum hast du dann nicht von Anfang an einen anderen Weg gewählt? Unabhängiger Zeuge, der den Inhalt des Schreibens kennt und den Einwurf bezeugen kann, wäre da deutlich besser geeignet.
Ansonsten - du hast da im Grunde keine Handhabe im Moment. Entweder du verlässt dich darauf, dass alles glatt geht, gibst die Wohnung fristgerecht zurück, oder kündigst noch einmal mit einem Zeugen.