Beiträge von Schweinchenfan

    Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Der Vermieter hat keine Verpflichtung, darauf zu reagieren, auch nicht, wenn du um eine Rücksprache gebeten hast. Möglicherweise sieht er aktuell auch noch gar keinen Handlungsbedarf, denn es sind ja noch einige Woche bis zum Ende des Mietverhältnisse, vielleicht will er sowieso gar nicht direkt weiter vermieten...

    Mir ist der Vermieter nicht geheuer (aufgrund vorheriger Erlebnisse) und ich traue ihm vieles zu.

    Es ist im Zweifelsfall an dir, nachzuweisen, dass die Kündigung beim Vermieter eingegangen ist. Ein Einwurf-Einschreiben weißt auch nur den Zeitpunkt eines (beliebigen) Schreibens nach, nicht dessen Inhalt. Wenn du ihm vieles zutraust, warum hast du dann nicht von Anfang an einen anderen Weg gewählt? Unabhängiger Zeuge, der den Inhalt des Schreibens kennt und den Einwurf bezeugen kann, wäre da deutlich besser geeignet.

    Ansonsten - du hast da im Grunde keine Handhabe im Moment. Entweder du verlässt dich darauf, dass alles glatt geht, gibst die Wohnung fristgerecht zurück, oder kündigst noch einmal mit einem Zeugen.

    Also die Wasseruhr im Bad beobachten ?

    ja, das würde ich empfehlen. Mit Fotos dokumentieren, da muss man dann auch nicht direkt davor stehen können. Vielleicht ist der Zähler kaputt, vielleicht läuft da noch anderes Wasser drüber. Habt ihr mal mit den Nachbarn verglichen, was diese für Werte haben? Evtl. sind hier Zähler falsch in eine Leitung eingebaut, z.B. wenn er in der Zirkulationsleitung sitzt. Dann würde er immer drehen, wenn die Zirkulation aktiv ist, ggf. also 24h/Tag.

    Je nachdem, wann ihr die Abrechnung für 2022 bekommen habt, wäre es ggf. sinnvoll, auch hier auch Widerspruch einzulegen, weil der Warmwasser"verbrauch" viel zu hoch ist.

    Wie kann ich mich wehren?

    Das ist nicht einfach zu beantworten. Selbstverständlich darf der Vermieter weder in deinen Keller noch darf er verbieten, dort ein Schloss anzubringen und auch nicht fremdes Eigentum entsorgen. Sie hat es trotzdem getan. Mietrechtlich ist es nicht so einfach beizukommen, wenn sich der Vermieter an bestehende Gesetze nicht hält. Letztlich kann man nur zu einem Anwalt raten, der einen umfänglich über die Rechte aufklärt und dann muss man diese auch einfordern. Im Einzelfall beraten, ob es sinnvoll ist, Schadenersatz zu fordern o.ä. kann auch nur ein Anwalt.

    Es ist der Wahnsinn, was diese Frau gerade macht. Auch will Sie immer irgendwas und mir wird das langsam echt zu viel. So viel, dass ich mich schon gar nicht mehr wohl fühle in meiner eigenen Wohnung, weil sie öfter Mal vor der Tür steht.

    Aus meiner Sicht sollte spätestens hier klar sein, dass ein Auszug die beste Lösung ist. Dass sie öfter mal vor der Tür steht, wird man kaum verhindern können, wenn das ihr Haus ist. Nachweise darüber führen, dass sie dies tut, um euch zu ärgern, einzuschüchtern... wird kaum möglich sein. Erfahrungsgemäß kann man solche Vermieter auch nicht belehren, mein Grundstück, mein Haus, meine Regeln. Dauerhaft im (Rechts)streit mit dem Vermieter stehen, dem man nach und nach alle seine rechtlichen Verfehlungen auf dem Rechtsweg erklären muss, ist verdammt anstrengend und führt nie dazu, dass man sich im Haus wohler fühlt.

    Keine spülmaschine oder sonst was das Wasser zieht.

    Der Gedanke ist falsch. Spülmaschinen, genau wie normale Waschmaschinen, ziehen kaltes Wasser und erhitzen das selbst. Eine Spülmaschine verbraucht gar kein Warmwasser. Geschirr von Hand spülen, womöglich noch unter fliesenden Wasser, verbraucht dagegen (nicht unerheblich) Warmwasser. Ich kenne einen Haushalt, der verbraucht bei gleicher Personenzahl locker das 2-3-fache an Warmwasser, größtenteils vermutlich, weil von Hand gespült wird.

    Trotz Spülen von Hand finde ich den Verbrauch an Warmwasser aber tatsächlich auch extrem hoch, wir verbrauchen als 5-köpfige Familie incl. Gartenbewässerung im Jahr etwa 130 m³ Wasser, d.h. der gesamte Frischwasserbezug vom Versorger. Warmwasser wird davon nur ein kleiner Bruchteil sein.

    Zunächst solltest du prüfen, ob die Zählerstände stimmen, ggf. wurde etwas vertauscht. Dein Warmwasserverbrauch ist schon immer sehr hoch. Außerdem kannst du noch prüfen, ob sich der Zähler dreht, wenn du nirgends etwas aufdrehst. Ggf. fotografieren und etwas später wieder in einem Zeitraum, in dem du ganz sicher kein Warmwasser verbraucht hast. Ich kann mir tatsächlich nicht vorstellen, wie man als Einzelperson so viel Warmwasser verbrauchen kann. Wo sitzen die Zähler? Direkt an deinen Abnahmestellen oder irgendwo im Keller?

    Meine Frage ist, wie es sich rechtlich verhält, wenn der Vermieter solche Preise veranschlagt?

    Der Vermieter darf nur Kosten umlegen, die tatsächlich angefallen sind. Er kann nicht selbst Preise berechnen, aber genauso kann man nicht einfach so von den Preisen pro m³ nach Preisblatt ausgehen. Die Grundgebühr muss ebenfalls berücksichtigt werden.

    Beim Abwasser/Wasser darf nach Abflussprinzip abgerechnet werden, d.h. der Vermieter darf z.B. 2023 die Beträge abrechnen, die in 2023 von seinem Konto abgeflossen sind. Das muss kaum etwas mit den Preisen im Preisblatt zu tun haben, das kann auch doppelt so hoch sein als die Preise im Preisblatt. Die Rückzahlung in 2024 (weil zu viel vorausgezahlt wurde) kommt dann erst in 2024 zum Tragen.

    Hier hilft nur Belegeinsicht in die Rechnung/Abrechnungen und Kontobewegungen, um das prüfen zu können. Für dich ist das Preisblatt des Versorgers nicht relevant, sondern die Kosten (Abrechnung, Abschläge usw) des Vermieters und diese muss er nachweisen. Du kannst natürlich einen Blick drauf werfen, ob die Kosten, die dem Vermieter in Rechnung gestellt werden, dem aktuellen Preisblatt entsprechen, aber hier dürften wenige Fehler passieren.

    Er hat einen Mietvertrag mit seinen Eltern abgeschlossen (keine Ahnung ob er so gültig ist). Sie zahlen Miete.

    Wenn dein Mann alleine Vermieter ist, muss auch er den Mietvertrag kündigen. Wer im Grundbuch steht, spielt nur dann eine Rolle, wenn der Mietvertrag durch Kauf, Schenkung, Erbe etc. auf jemand anderen übergeht und die gesetzlichen Regelungen greifen. Ansonsten ist derjenige der Vermieter, der den Vertrag als Vermieter unterschrieben hat.

    Ausserdem brauchen wir den Platz. Ich bin Tagesmutter und möchte zwei Zimmer dafür nutzen. (Tagesmutter ist freiberuflich und kein Gewebe)

    Das ist nun nicht mehr so einfach. Eigenbedarf ist nur zu eigenen Wohnzwecken, nicht für berufliche Tätigkeiten. Diese dürfen nur untergeordnet sein (z.B. Home Office Arbeitsplatz).

    Es gibt aber noch den Paragraphen § 573a:

    Zitat

    (1) 1Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. 2Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.

    Sofern es also keine weiteren Parteien in dem Haus gibt, kann das Mietverhältnis ohne berechtiges Interesse wie Eigenbedarf, "einfach so" gekündigt werden. Gegen diese Kündigung ist es recht schwer, vorzugehen, denn darüber, ob Eigenbedarf bei 110 m² Wohnfläche noch begründbar ist, braucht man dann nicht zu diskutieren. Wir haben selbst unsere Mieter auch so gekündigt - primär und mit kürzerer Frist wegen Eigenbedarf (weil er aus unserer Sicht bestand, was aber bestritten werden kann), hilfsweise mit verlängerter Frist nach §573a.

    Trotzdem kann es sein, dass ihr die Kündigung gerichtlich mittels Räumungsklage durchsetzen müsst, wenn die Eltern nicht wollen.

    Was sind denn meine Rechte als Miteigentümerin? Was sind meine Pflichten?

    Keine, du hast mit dem Mietvertrag deiner Beschreibung nach nichts zu tun.

    Ich würde die Hausverwaltung um eine Übersicht der voraussichtlichen Nebenkosten bzw. die Vorlage einer alten Abrechnung bitten. Dann siehst du, ob die Vorauszahlungen zu den erwarteten Kosten passen oder zu hoch sind. Meistens wird bei Neuvermietungen einfach das Abrechnungsergebnis der letzten Abrechnungen angesetzt, sodass die Kosten für das Gas vermutlich da auch nicht enthalten waren, wenn das schon immer über separate Verträge lief, die der Mieter selbst abgeschlossen hat. Es bringt euch auch nichts, wenn ihr jetzt die Vorauszahlungen reduziert und dann eine große Nachzahlung kommt. Aus der Höhe der Vorauszahlungen (?) kann man ggf. auch schätzen, ob es sich realitischerweise um einen Beitrag incl. oder excl. Heizkosten handelt.

    Je nach Vertrag könnt ihr auch darauf bestehen, dass der Vermieter den Vertrag abschließt und die Kosten umgelegt werden müssen. Aber i.d.R. fährt man als Mieter besser, sich selbst um einen Anbieter zu kümmern, da der Vermieter kein besonderes Interesse daran hat, immer einen günstigen Vertrag zu haben.

    Sie selbst hat aktuell eine Eigentumswohnung in zehn Fahrminuten Entfernung und möchte diese Wohnung verkaufen, um damit meine Wohnung zu finanzieren.

    Bereits Eigentum zu haben ist per se kein Hinderungsgrund für Eigenbedarf, es braucht wie immer bei Eigenbedarf eine Begründung. Den müssen die Vermieter in der Kündigung plausibel darstellen und den Eigenbedarf rechtfertigen. Das sollte aber möglich sein. Vielleicht ist deine Wohnung vom Schnitt/Größe/Ausstattung, Lage, Lage im Gebäude... besser für die Bedürfnisse geeignet. Die Nähe zum eigenen Kind und damit potentiell unterstützenden/pflegenden Angehörigen oder Enkeln ist i.d.R. ein guter Grund, warum nun deine Wohnung nun besser passt als die bisherige usw. Wäre es die gleichschnittene Wohnung im Haus nebenan, sähe das vielleicht anders aus, aber aus der geringeren Distanz zu sehr nahen Angehörigen lässt sich meistens eine gute Begründung für Eigenbedarf finden, gerade wenn es noch weitere Unterschiede zwischen den Wohnungen gibt.

    Geht das wirklich? Wie soll das gehen? Es geht doch auf einer Seite Gas rein und auf der anderen Seite (Wohneinheit) Warmwasser raus?

    Indem dazwischen noch eine Heizung eingebaut wird.

    Ganz ehrlich - das kann man vergessen. Nicht nur eine Gasleitung müsste durchs Haus verlegt werden, man braucht außerdem einen passenden Schornstein, an dem man die neue Heizung anschließen kann. Da ist ganz sicher Gemeinschaftseigentum betroffen, sodass das nur mit Zustimmung der Eigentümergemeinschaft geht. Das ist absolut hoffnungslos.

    Abgesehen davon, dass das kaum was sparen wird. Allein die Fixkosten unserer Gasheizung (Schornsteinfeger, Grundkosten Zähler, Wartung) liegen bei ~ 500€, die du dann allein tragen müsstet.

    Der Vermieter muss sich mit der Eigentümergemeinschaft auseinandersetzen und durchsetzen, dass die einen anderen Anbieter aussucht. Wenn der dazu keine Lust hat, dann bleibt nichts.

    Besteht die Chance, die entstandenen Kosten dem Vermieter aufs Auge zu drücken?

    Mit welcher Begründung? Ihr habt den Elektriker beauftragt, er hat euer Kochfeld geprüft. Damit hatte der Vermieter nichts zu tun.

    Es gibt einen Bestandsschutz für elektrische Anlagen, warum sollte die Anlage stillgelegt werden? Alte Leitungen ist kein Grund. Es ist auch gar nicht gesagt, dass es an "überalterten Leitungen" liegt, was auch immer das heißen soll.

    Es betrifft jede steuerliche Betrachtung, auch Handwerkerleistungen, die du dann nur teilweise absetzen kann. Das ist schon sehr von Nachteil, so verbilligt zu vermieten. Betriebskosten für ein Haus nur 100€ im Monat?? Bei uns reicht das leider nicht mal für die Versicherung, von Heizung, Wasser, Müll... ganz zu schweigen.

    Letztlich ist es natürlich deine Sache, aber dass du hier massiv draufzahlen wirst, sollte dir bewusst sein.

    Wenn es dir nur um die Form geht - schriftlichen Mietvertrag aufsetzen mit Kaltmiete und Betriebskosten und fertig. Über die Betriebskosten sollte man abrechnen, sonst könnte das ein Fass ohne Boden werden.

    Kann ich von dem Vermieter das Abschleifen und Neuversiegeln des Bodens verlangen? Oder ist dieser doch sehr sehr schlechte Zustand so Bestandteil des Mietvertrages geworden und ich habe das so hinzunehmen?

    Aus meiner Sicht ist das hinzunehmen, denn du schreibst ja selbst, dass der sehr schlechte Zustand bereits bei Besichtigung offensichtlich zu sehen war. Solange hier keine Einschränkung bei der Nutzung vorliegt, die nicht zu erkennen war (rausragende Nägel, große Spalten...), sodass ihr die Wohnung nicht vertragsgemäß nutzen können, ist da aus meiner Sicht nichts zu machen. Gemietet wie besichtigt. Sonst hätte man das aus meiner Sicht vor Abschluss des Mietvertrages klären müssen, wenn ihr mit dem Boden nicht einverstanden seid.

    Dass der Handwerker nicht empfiehlt, den Boden zu übergeben, ist logisch, er will den Auftrag zur Aufarbeitung. Rein optische Mängel sind bei einem Mietverhältnis kein Problem, solange sich ein Mieter findet, der die Wohnung so anmietet.

    Ansonsten haben wir "natürlich immer die Möglichkeit bei Nichtgefallen des Fußbodens einen Teppich oder PVC während Ihrer Mietzeit darauf zu legen". Diesen dürfen wir aber nicht verkleben, sondern er müsste schwimmend angebracht werden, was bei Zimmern über 20 qm echt schwierig werden sollte.

    Oder einen anderen Boden. Wir haben selbst auch einen Altbau und den Bodenbelag (Korkparkett und Teppich) nur über die alten Dielen gelegt, ohne irgendetwas zu verkleben. Auch Teppich in größeren Räumen liegt wunderbar darin, ohne sich beim Saugen zu heben. Das Korkparkett sowieso. Ganz dünnes, billiges PVC könnte schwierig werden, weil das zu leicht ist, aber ansonsten geht da mMn viel. Die Voreigentümer hatten Clickvinyl + 1 mm Trittschalldämmung/Ausgleich (5 +1 mm Aufbau) auf die alten Dielen gelegt, das war auch problemlos. Man muss nur schauen, dass das mit den Türen dann noch passt.

    Frage: hat jemand von euch Ahnung, was wir tun können? Hat jemand ähnliches erlebt? Wäre für jede konstruktive Nachricht dankbar!

    Möbel abbauen? Um welche Möbel handelt es sich da, dass man diese nicht auf "normalem" Wege aus der Wohnung bekommt? Ich habe es tatsächlich noch nicht erlebt, obwohl ich selbst oft in engen Altbauten gelebt habe, dass man Möbel nicht in oder aus der Wohnung bekommt. Selbst ein Klavier oder große, schwere Sofas haben wir mit ein klein wenig Kreativität bisher überall rein und rausbekommen, wenn auch mit teils ordentlichem Aufwand (Demontage beim Klavier, Herumfädeln um x Türen beim Sofa, aufrechte Transporte ...).

    Ich denke auch, dass ihr nicht verlangen könnt, Wege zu nutzen, zu denen man als Mieter normalerweise keinen Zugang hat. Ihr müsst die Möbel ja auch reinbekommen haben.

    Ist dieser Passus im Mietvertrag wirklich rechtens ?

    Das kommt darauf, wie der Passus wirklich formuliert ist. Es ist rechtens, dass der Mieter die Kosten übernehmen muss. Es ist jedoch nicht wirksam auf den Mieter zu übertragen, dass er die Wartung selbst beauftragen muss, das ist einzig Sache des Vermieters. Aus der Kostenübernahme leitet sich weder ein Recht noch eine Pflicht des Mieters ab, selbst Aufträge am Eigentum des Vermieters zu vergeben.

    Die Begründung des Vermieters ist daher kein haltbares Argument. Er selbst hat die Wartung nicht beauftragt, das kann er nicht dem Mieter anlasten.

    Ihr seid nicht verpflichtet, dem Vermieter etwas zu erklären, schon gar nicht, wie er eine korrekte Mieterhöhung hin bekommt. Es ist euch überlassen, ob ihr hier dem Mieterverein vertraut oder ob ihr alles noch einmal einem Fachanwalt vorlegen wollt, die Erhöhung mit allen Anlagen, Kenntnis der Daten bzgl Ankündigung, Umsetzung... Dann könnt ihr euch überlegen, ob ihr der Mieterhöhung zustimmt oder teilweise zustimmt und zu welchem Zeitpunkt. Ich würde hier nur eine Aussage treffen, Zustimmung ja/nein/teilweise und keinerlei Erklärungen liefern. Das darf der Vermieter selbst herausfinden, wenn er nicht zustimmt.

    Toll dass man extra im Mieterverein ist und die einen falsch beraten 🙁

    Leider schwankt die Beratungsqualität beim Mieterverein erheblich. Bisher galt diese "Regel", dass man bei Staffelmieten (und Indexmieten) keine Modernisierungsmieterhöhungen machen kann, außer man hat diese nicht zu vertreten. Dies hat sich jedoch mit dem neuen GEG und den dann folgenden Anpassungen des BGB geändert.

    Aktuell ist die Erhöhung 65c/qm, wir können uns also nur auf die Kappungsgrenze nach § 559e Absatz 3 beziehen?

    Ja, darauf könnt ihr euch noch beziehen. Ebenso ist der letzte Satz von dir korrekt, dass er mit weiteren Maßnahmen wie Fassadendämmung, neue Fenster usw. weitere Erhöhungen folgen könnten.

    In Vorbereitung auf ein Gespräch mit dem Vermieter haben wir nochmal die Paragraphen zur Staffelmiete und dem neuen BGB und GEG rausgesucht und sind dabei auf Artikel gestoßen, die besagen, dass die Mieterhöhung trotz Staffelmiete mit dem neuen Gesetz doch nicht ausgeschlossen ist.

    Ich halte das auch für zulässig, wenn man sich den Gesetzestext im BGB anschaut:

    Im BGB steht unter 557a (Staffelmiete):

    Zitat

    Während der Laufzeit einer Staffelmiete ist eine Erhöhung nach den §§ 558 bis 559b ausgeschlossen.

    Nun ist die Erhöhung wegen Modernisierung der Heizung 559e und damit nicht ausgeschlossen.

    Bei der Indexmiete dagegen wird die Erhöhung nach 559e auch explizit ausgeschlossen. Wäre das bei Staffelmieten auch so gedacht, hätte man sicherlich auch diesen Paragraphen analog geändert.

    Es bleibt nun noch zu prüfen, ob die Umlage korrekt ist, allerdings dürfte der Vermieter sogar 10% der aufgewendeten Kosten umlegen, wo er sogar darunter bleibt. Wenn die 50 ct/m² eingehalten sind und die Berechnung ansonsten korrekt ist, denke ich, dass man hier nichts einwenden kann. Ein weiterer Punkt könnte noch sein, dass der Vermieter zur Umlage der gesamten Kosten noch eine Mindesteffizienz nachweisen muss, allerdings sollte das vermutlich kein Problem sein, da praktisch alle in D verbauten Wärmepumpen dies auf dem Papier erfüllen. Wie die Praxis dann aussieht, wird man später sehen, denn die Effizienz hängt leider maßgeblich am Nutzerverhalten.

    Ich stell die Frage mal anders , ist die folgende Aussage Richtig ?

    Nein.

    Entweder hat die Person Zugang und kann die Wohnung vertragsgemäß nutzen, dafür zahlt sie noch Miete oder

    Sie hat keinen Zugang, weil er ihr verweigert wird und muss dementsprechend auch nichts mehr bezahlen.

    Warum sollte die Person Miete für eine Wohnung bezahlen, die sie nicht mehr nutzen kann? Wie Fruggel schon schreibt, man muss sich entscheiden.

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