Beiträge von Schweinchenfan

    Geht das wirklich? Wie soll das gehen? Es geht doch auf einer Seite Gas rein und auf der anderen Seite (Wohneinheit) Warmwasser raus?

    Indem dazwischen noch eine Heizung eingebaut wird.

    Ganz ehrlich - das kann man vergessen. Nicht nur eine Gasleitung müsste durchs Haus verlegt werden, man braucht außerdem einen passenden Schornstein, an dem man die neue Heizung anschließen kann. Da ist ganz sicher Gemeinschaftseigentum betroffen, sodass das nur mit Zustimmung der Eigentümergemeinschaft geht. Das ist absolut hoffnungslos.

    Abgesehen davon, dass das kaum was sparen wird. Allein die Fixkosten unserer Gasheizung (Schornsteinfeger, Grundkosten Zähler, Wartung) liegen bei ~ 500€, die du dann allein tragen müsstet.

    Der Vermieter muss sich mit der Eigentümergemeinschaft auseinandersetzen und durchsetzen, dass die einen anderen Anbieter aussucht. Wenn der dazu keine Lust hat, dann bleibt nichts.

    Besteht die Chance, die entstandenen Kosten dem Vermieter aufs Auge zu drücken?

    Mit welcher Begründung? Ihr habt den Elektriker beauftragt, er hat euer Kochfeld geprüft. Damit hatte der Vermieter nichts zu tun.

    Es gibt einen Bestandsschutz für elektrische Anlagen, warum sollte die Anlage stillgelegt werden? Alte Leitungen ist kein Grund. Es ist auch gar nicht gesagt, dass es an "überalterten Leitungen" liegt, was auch immer das heißen soll.

    Es betrifft jede steuerliche Betrachtung, auch Handwerkerleistungen, die du dann nur teilweise absetzen kann. Das ist schon sehr von Nachteil, so verbilligt zu vermieten. Betriebskosten für ein Haus nur 100€ im Monat?? Bei uns reicht das leider nicht mal für die Versicherung, von Heizung, Wasser, Müll... ganz zu schweigen.

    Letztlich ist es natürlich deine Sache, aber dass du hier massiv draufzahlen wirst, sollte dir bewusst sein.

    Wenn es dir nur um die Form geht - schriftlichen Mietvertrag aufsetzen mit Kaltmiete und Betriebskosten und fertig. Über die Betriebskosten sollte man abrechnen, sonst könnte das ein Fass ohne Boden werden.

    Kann ich von dem Vermieter das Abschleifen und Neuversiegeln des Bodens verlangen? Oder ist dieser doch sehr sehr schlechte Zustand so Bestandteil des Mietvertrages geworden und ich habe das so hinzunehmen?

    Aus meiner Sicht ist das hinzunehmen, denn du schreibst ja selbst, dass der sehr schlechte Zustand bereits bei Besichtigung offensichtlich zu sehen war. Solange hier keine Einschränkung bei der Nutzung vorliegt, die nicht zu erkennen war (rausragende Nägel, große Spalten...), sodass ihr die Wohnung nicht vertragsgemäß nutzen können, ist da aus meiner Sicht nichts zu machen. Gemietet wie besichtigt. Sonst hätte man das aus meiner Sicht vor Abschluss des Mietvertrages klären müssen, wenn ihr mit dem Boden nicht einverstanden seid.

    Dass der Handwerker nicht empfiehlt, den Boden zu übergeben, ist logisch, er will den Auftrag zur Aufarbeitung. Rein optische Mängel sind bei einem Mietverhältnis kein Problem, solange sich ein Mieter findet, der die Wohnung so anmietet.

    Ansonsten haben wir "natürlich immer die Möglichkeit bei Nichtgefallen des Fußbodens einen Teppich oder PVC während Ihrer Mietzeit darauf zu legen". Diesen dürfen wir aber nicht verkleben, sondern er müsste schwimmend angebracht werden, was bei Zimmern über 20 qm echt schwierig werden sollte.

    Oder einen anderen Boden. Wir haben selbst auch einen Altbau und den Bodenbelag (Korkparkett und Teppich) nur über die alten Dielen gelegt, ohne irgendetwas zu verkleben. Auch Teppich in größeren Räumen liegt wunderbar darin, ohne sich beim Saugen zu heben. Das Korkparkett sowieso. Ganz dünnes, billiges PVC könnte schwierig werden, weil das zu leicht ist, aber ansonsten geht da mMn viel. Die Voreigentümer hatten Clickvinyl + 1 mm Trittschalldämmung/Ausgleich (5 +1 mm Aufbau) auf die alten Dielen gelegt, das war auch problemlos. Man muss nur schauen, dass das mit den Türen dann noch passt.

    Frage: hat jemand von euch Ahnung, was wir tun können? Hat jemand ähnliches erlebt? Wäre für jede konstruktive Nachricht dankbar!

    Möbel abbauen? Um welche Möbel handelt es sich da, dass man diese nicht auf "normalem" Wege aus der Wohnung bekommt? Ich habe es tatsächlich noch nicht erlebt, obwohl ich selbst oft in engen Altbauten gelebt habe, dass man Möbel nicht in oder aus der Wohnung bekommt. Selbst ein Klavier oder große, schwere Sofas haben wir mit ein klein wenig Kreativität bisher überall rein und rausbekommen, wenn auch mit teils ordentlichem Aufwand (Demontage beim Klavier, Herumfädeln um x Türen beim Sofa, aufrechte Transporte ...).

    Ich denke auch, dass ihr nicht verlangen könnt, Wege zu nutzen, zu denen man als Mieter normalerweise keinen Zugang hat. Ihr müsst die Möbel ja auch reinbekommen haben.

    Ist dieser Passus im Mietvertrag wirklich rechtens ?

    Das kommt darauf, wie der Passus wirklich formuliert ist. Es ist rechtens, dass der Mieter die Kosten übernehmen muss. Es ist jedoch nicht wirksam auf den Mieter zu übertragen, dass er die Wartung selbst beauftragen muss, das ist einzig Sache des Vermieters. Aus der Kostenübernahme leitet sich weder ein Recht noch eine Pflicht des Mieters ab, selbst Aufträge am Eigentum des Vermieters zu vergeben.

    Die Begründung des Vermieters ist daher kein haltbares Argument. Er selbst hat die Wartung nicht beauftragt, das kann er nicht dem Mieter anlasten.

    Ihr seid nicht verpflichtet, dem Vermieter etwas zu erklären, schon gar nicht, wie er eine korrekte Mieterhöhung hin bekommt. Es ist euch überlassen, ob ihr hier dem Mieterverein vertraut oder ob ihr alles noch einmal einem Fachanwalt vorlegen wollt, die Erhöhung mit allen Anlagen, Kenntnis der Daten bzgl Ankündigung, Umsetzung... Dann könnt ihr euch überlegen, ob ihr der Mieterhöhung zustimmt oder teilweise zustimmt und zu welchem Zeitpunkt. Ich würde hier nur eine Aussage treffen, Zustimmung ja/nein/teilweise und keinerlei Erklärungen liefern. Das darf der Vermieter selbst herausfinden, wenn er nicht zustimmt.

    Toll dass man extra im Mieterverein ist und die einen falsch beraten 🙁

    Leider schwankt die Beratungsqualität beim Mieterverein erheblich. Bisher galt diese "Regel", dass man bei Staffelmieten (und Indexmieten) keine Modernisierungsmieterhöhungen machen kann, außer man hat diese nicht zu vertreten. Dies hat sich jedoch mit dem neuen GEG und den dann folgenden Anpassungen des BGB geändert.

    Aktuell ist die Erhöhung 65c/qm, wir können uns also nur auf die Kappungsgrenze nach § 559e Absatz 3 beziehen?

    Ja, darauf könnt ihr euch noch beziehen. Ebenso ist der letzte Satz von dir korrekt, dass er mit weiteren Maßnahmen wie Fassadendämmung, neue Fenster usw. weitere Erhöhungen folgen könnten.

    In Vorbereitung auf ein Gespräch mit dem Vermieter haben wir nochmal die Paragraphen zur Staffelmiete und dem neuen BGB und GEG rausgesucht und sind dabei auf Artikel gestoßen, die besagen, dass die Mieterhöhung trotz Staffelmiete mit dem neuen Gesetz doch nicht ausgeschlossen ist.

    Ich halte das auch für zulässig, wenn man sich den Gesetzestext im BGB anschaut:

    Im BGB steht unter 557a (Staffelmiete):

    Zitat

    Während der Laufzeit einer Staffelmiete ist eine Erhöhung nach den §§ 558 bis 559b ausgeschlossen.

    Nun ist die Erhöhung wegen Modernisierung der Heizung 559e und damit nicht ausgeschlossen.

    Bei der Indexmiete dagegen wird die Erhöhung nach 559e auch explizit ausgeschlossen. Wäre das bei Staffelmieten auch so gedacht, hätte man sicherlich auch diesen Paragraphen analog geändert.

    Es bleibt nun noch zu prüfen, ob die Umlage korrekt ist, allerdings dürfte der Vermieter sogar 10% der aufgewendeten Kosten umlegen, wo er sogar darunter bleibt. Wenn die 50 ct/m² eingehalten sind und die Berechnung ansonsten korrekt ist, denke ich, dass man hier nichts einwenden kann. Ein weiterer Punkt könnte noch sein, dass der Vermieter zur Umlage der gesamten Kosten noch eine Mindesteffizienz nachweisen muss, allerdings sollte das vermutlich kein Problem sein, da praktisch alle in D verbauten Wärmepumpen dies auf dem Papier erfüllen. Wie die Praxis dann aussieht, wird man später sehen, denn die Effizienz hängt leider maßgeblich am Nutzerverhalten.

    Ich stell die Frage mal anders , ist die folgende Aussage Richtig ?

    Nein.

    Entweder hat die Person Zugang und kann die Wohnung vertragsgemäß nutzen, dafür zahlt sie noch Miete oder

    Sie hat keinen Zugang, weil er ihr verweigert wird und muss dementsprechend auch nichts mehr bezahlen.

    Warum sollte die Person Miete für eine Wohnung bezahlen, die sie nicht mehr nutzen kann? Wie Fruggel schon schreibt, man muss sich entscheiden.

    Hier sind zwei Punkte zu beachten, die man ggf. mit einem Anwalt besprechen sollte, der den Wortlaut des Mietvertrages vorliegen hat.

    1) ist es überhaupt zulässig, eine Pauschale über alle Betriebskosten einschließlich Heizkosten zu vereinbaren? Die Heizkostenverordnung sieht hier nur sehr wenige Ausnahmen vor.

    2) erlaubt es der Vertrag, Änderungen an der Pauschale vorzunehmen? Dies müsste im Vertrag so vereinbart sein.

    Erst danach kann man sich über die weiteren Schritte Gedanken machen.

    Es steht dir frei, dies gerichtlich zu erstreiten. Oder einfach weiterhin zu probieren, man sollte nur mal mit der Haftpflicht abklären, ob die das als Vorsatz sehen würden, wenn damit das Gebäude in Brand gerät. Mich persönlich würde hier der Ausgang sehr interessieren. Faktisch raten alle bekannten Organisationen davon ab, das Auto standardmäßig an der Steckdose zu laden, üblicherweise werden die Ladeziegel als Notfallgeräte beschrieben, und man hat ins BGB aufgenommen, dass man einen Anspruch auf Installation einer Ladeeinrichtung hat. Ob dann ein Gericht urteilen würde, dass Mieter grundsätzlich im Sinne einer vertragsgemäßen Nutzung der Wohnung davon ausgehen können, dass jede Steckdose uneingeschränkt zum Laden von Elektroautos mittels Ladeziegel geeignet ist, wäre doch eine spannende Frage.

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    Zur Illustration: zwischen 0 und 3:00 Uhr hat das Auto mit 3,5 kW geladen

    Zwischen 10 und 15 Uhr liefen:

    - 1,5 h Brot-Backen bei 250°C

    - Spülmaschine

    - 2 Waschmaschinen gleichzeitig

    - 1 Wäschetrockner

    - und Mittagessen aufwärmen.

    Wie du siehst, ist da die Belastung auf eine Leitung nicht ansatzweise vergleichbar mit dem Laden des Autos, nicht einmal wenn jede Menge gleichzeitig in Betrieb ist.

    Er hat mir gesagt das es kein Problem sei, da man ja davon ausgeht das alles nach VDE geprüft ist bei dem Bau.

    Es gilt aber grundsätzlich erst einmal der Stand der Technik beim Bau, Altanlagen haben weitgehend Bestandsschutz. Wenn die Elektrik also z.B. aus den 60igern oder gar noch älter ist, dann kann würde ich nicht davon ausgehen, dass diese Installation für einen solchen Ladevorgang ausgelegt wurde. Man kann keinesfalls davon ausgehen, dass die Elektrik dem heutigen Stand entspricht, wenn das Haus älter ist. Es gibt keine Pflicht, nachzurüsten.

    Zum Kommentar, was dein Kollege sagt, was eher zum Brand führt: das sehe ich gar nicht so. Der Ofen ist aus gutem Grund einzeln abgesichert und spielt keine Rolle, der ist völlig unabhängig. Eine Spülmaschine zieht keineswegs durchgehend die Leistung, sondern hat üblicherweise sehr kurze Peaks bei etwa 2500 W im Intensivprogramm. Da ich ein Energiemanagementsystem habe, kann ich das sehr genau sagen. Sobald eine übliche Sicherung mit mehr als 3,6 kW belastet wird, sollte sie rausfliegen. Aber diese hohen Leistungen hat man i.d.R nur sehr kurzzeitig und auch beim gleichzeitigen Betrieb mehrere Geräte tatsächlich nur selten, einfach weil die nicht gleichmäßig ziehen. Du willst dagegen beim Autoladen über mehrere Stunden hohe Leistung abrufen, das ist etwas ganz anderes. Nicht umsonst werden beim Anschluss von dreiphasigen 11kW- Wallboxen (3x 3,6kW- also quasi 3x Steckdose) 6mm2 empfohlen, mind. aber 2,5mm2. Selbst das dürfte deine Steckdose am Balkon zu 99% nicht haben. Selbst wenn du nur mit 13 A laden willst, ist das eine deutlich höhere Belastung als übliche Haushaltsverbraucher.

    Wir hatten in unserem Haus Elektrik aus dem Baujahr 1913 gefunden sowie im Anbau aus den 60igern. Nichts davon wäre auch nur ansatzweise für das Laden eines Elektroautos geeignet gewesen, trotzdem hätte es keine Pflicht gegeben, diese Anlagen zu erneuern, bis wir umfassende Sanierungsmaßnahmen durchgeführt haben.

    Aus meiner Sicht kann man bei Bestandsbauten keineswegs davon ausgehen, dass jede beliebige Steckdose für solche Anforderungen geeignet ist.

    Was genau ist deines Erachtens nicht korrekt an der Abrechnung

    Eine Heizkostenabrechnung verteilt Kosten. Welche Jahresarbeitszahl, welche Energiemenge... spielt überhaupt keine Rolle. Die Stromkosten, die angefallen sind, stehen allerdings nirgends und genau die müssen verteilt werden. Die können nicht errechnet werden, für die muss es eine Rechnung vom Versorger geben. Zudem ist die Rechnung an sich einfach nicht korrekt, denn da stehen auf einer deinen Seite des = kWh, auf der anderen €.

    Darf er wie er sagt keine eigenen Zähler per Wohnung haben?

    Wenn dies im Mietvertrag so vereinbart ist, ja. Die Beheizung mit einer Wärmepumpe bedingt eine Ausnahme von der Heizkostenverordnung und es müssen keine Zähler eingesetzt werden. Eine Abrechnung nach m² ist zulässig, wenn dies so vereinbart wurde.

    Eine korrekte Abrechnung muss er dennoch erstellen. Er hat jedoch insofern recht, dass er die Abrechnung für 2023 erst bis Ende 2024, die für 2024 erst bis Ende 2025 zustellen muss.

    Während meiner Internetrecherche stieß ich auf günstige Strom-Verträge für Luftwärmepumpen. Ist der Vermieter im Rahmen der Pflicht zum Grundsatz der Wirtschaftlichkeit angehalten einen solchen Vertrag für uns Mieter abzuschließen?

    Das ist nicht immer möglich, sondern setzt einen separaten, vom Messstellenbetreiber installierten Zähler für die Wärmepumpe voraus. Erheblich günstiger sind diese Tarife inzwischen in den meisten Fällen auch nicht mehr, sodass es sich oft wegen der zusätzlichen Grundgebühr nicht rechnet. Verpflichtend ist das sicherlich nicht.

    Die Abrechnung der Heizkosten als solche ist hier jedoch nicht korrekt.

    Diese Berechnung ist nicht korrekt. Es müssen die tatsächlichen Stromkosten umgelegt werden nach dem Anteil der erfassten Verbräuche.

    Es ist nicht unwahrscheinlich, dass der Strompreis deutlich höher war als im Jahr davor, je nach Vertrag. Dennoch kann das so nicht berechnet werden, zumal auch unklar ist woher die JAZ kommt. Evtl ist sie aus dem Stromverbrauch errechnet, evtl auch aus der sehr ungenauen Anzeige der Heizung.

    Die 49ct/kWh Strom wären über der Strompreisbremse und die müsste hier berücksichtigt werden.

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