Beiträge von blacksock

    Hallo,

    wir haben Mitte 2013 eine neue Wohnung bezogen. In 2014 wurden 1185 KWh an Heizkosten verbraucht (30% Nutzfläche, 70% Wärmezähler).

    In 2015 wurde der Wärmezähler turnusmäßig ausgetauscht, bei der Abrechnung Ende des Jahres wurde festgestellt, dass der Zähler defekt ist, es wurde nur der Verbrauch bis einschl. 03/2015 aufgezeichnet.

    In der Nebenkostenabrechnung für 2015 wurden zur Abrechnung für 04/2015 - 12/2015 die Gradtage herangezogen.
    Damit ergibt sich unterm Strich ein Verbrauch von 2940 KWh, also fast das 2,5-fache des Vorjahres.

    Damit bin ich natürlich nicht einverstanden. Nach etwas Recherche im Netz bin ich auf folgende Seite gestoßen: https://www.mietrecht.de/nebenkosten/nebenkostenabrechnung/

    Letzter Abschnitt:

    Die Pflicht zur verbrauchsabhängigen Erfassung der Heizkosten gebietet es, der Abrechnung diejenigen Werte zugrunde zu legen, die in dem betreffenden Abrechungszeitraum tatsächlich ermittelt werden. Nur wenn das nicht möglich ist, eröffnet § 9a HeizKV die Möglichkeit zur Schätzung der Heizkosten durch Bezugnahme auf einen früheren Abrechnungszeitraum oder vergleichbare andere Räume in dem Gebäude, für welche die Verbrauchswerte vorliegen.

    Also würde doch nichts dagegen sprechen die von 2014 abgelesenen Werte heranzuziehen und nicht über die Gradtage den Verbrauch abzuschätzen. Oder wie sehr ihr das?

    Grüße

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