Beiträge von Nichtmitmir

    Ein Mietvertrag ohne Unterschrift ist kein Vertrag und somit nicht gültig. Ein schriftlicher Vertrag muss von beiden Vertragsteilnehmern unterschrieben sein.

    Heißt das wir müssen nicht mal kündigen und können raus wann wir wollen? Zählt das vor Gericht? Natürlich möchte ich keinen größeren Ärger machen und lass ihn einen Nachmieter finden, allerdings geht das auch in der Großstadt hier sehr sehr schnell. Was ich eher befürchte, dass er uns bis zum bitteren Ende der 3 Monate zahlen lassen wird, auch wenn er schon Jemanden gefunden hätte einfach nur weil es nun im Streit auseinander geht.

    Hallo anitari, vielen Dank für deine Antworten! :)

    Wie kommt Ihr darauf das Euch der jetzige Hauptmieter so einfach zu Hauptmietern der Wohnung machen kann?

    Das ist alles mit der Hausverwaltung abgesprochen gewesen und diese war nach Prüfung unserer Unterlagen einverstanden, dass wir ab Dezember übernehmen dürfen. Wir haben alle Unterlagen dort, es fehlt nur noch die schriftliche Genehmigung des Hauptmieters ich korrigiere unseres aktuellen Vermieters. ;) Aber dieser lässt auf sich warten und wer weiß wie lange noch...

    Nun möchte ich kündigen, da ich für mein Zimmer und die dazugehörigen qm nach wie vor viel zu viel Miete zahle und diese nicht halten kann. Was passiert denn falls mein Mitbewohner in seinem Zimmer bleiben möchte?
    Wir haben zusammen zwei Zimmer angemietet uns stehen gemeinsam im Untermietvertrag. Müssen wir zusammen kündigen oder ist die Kündigung auch nur mit meiner Unterschrift und Erklärung, dass mein Zimmer gekündigt werden soll wirksam?

    Barauszahlung oder Überweisung


    Wie man vorgeht im Falle, dass er sie nicht rausrückt war damit gemeint

    Danke im Voraus! :)

    Hallo ihr Lieben!

    Wir haben einige Probleme mit unserem Hauptmieter und möchten nun unsere Rechte abklären.

    Mein Mitbewohner und ich wohnen seit August 2016 zur Untermiete in einer 3er WG. Der Hauptmieter
    bewohnt jedoch das dritte Zimmer nicht und hat seinen Wohnsitz seit Jahren in einer anderen Stadt.
    Er war 3x in den letzten 6 Monaten für jeweils 2 Tage in "seinem" Zimmer.
    Zu Beginn schlossen wir einen Untermietvertrag mit ihm (unbefristet) ab. In diesem räumte er sich 2 Wochen Kündigungsfrist ein, wobei unsere Frist bei 3 Monaten liegt.
    Nachdem wir dies auf 4 Wochen geändert haben und ihm den Vertrag zuschickten, beklagte er sich darüber. Wir blieben also bei den zwei Wochen. Eine Unterschrift seinerseits zu diesem Untermietvertrag wurde allerdings nie geleistet.
    Des Weiteren sind wir bei der Hausverwaltung als Untermieter eingetragen und zahlen hierfür 35€.

    Nachdem diverse Absprachen seinerseits nicht eingehalten wurden, wie z.B. die Übernahme der Hauptmieterschaft unsererseits ab Dezember, Auszug vom Hauptmieter, sowie neuer Mitbewohner für sein Zimmer,etc.) möchten wir nun ausziehen, sobald wir eine neue Wohnung gefunden haben.

    Wir sind den Untermietvertrag nur unter der Prämisse eingegangen (mündlich) die Hauptmieterschaft so schnell es geht übernehmen zu dürfen und uns einen weiteren (zahlenden) Mitbewohner dazu zu holen. Er vertröstete uns nach Einzug auf Dezember, inzwischen ist Mitte Januar, (sein Zimmer dürfen wir nicht untervermieten) und nichts passiert.
    Nun sitzen wir seit 6 Monaten auf erhöhten Mietkosten die wir bald nicht mehr im Stande sind zu tragen. Wir bezahlen zu zweit die komplette Wohnung, wobei er sich eines der Zimmer kostenfrei warmhält, obwohl er dieses nicht bewohnt.

    Folgende Fragen kommen nun bei uns auf:

    - Ist es rechtens, dass er weiterhin die komplette Zahlung der Miete von uns erhält, obwohl mündlich andere Absprachen herrschten? (Auszug, Hauptmieterschaftswechsel, Mitbewohner für sein Zimmer, der unsere Mietkosten senkt)
    - Ist der Mietvertrag gültig ohne seine Unterschrift? Er könnte sie ja theoretisch nachträglich mit damaligem Datum fälschen
    - Sind die 2 Wochen Kündigungsfrist rechtens? (Zimmer sind nicht möbliert, Vertrag unbefristet)
    - Kann er auf unsere Kündigung eine Gegenkündigung ausschreiben? Welche Kündigung ist dann gültig?
    - Wie können wir kündigen (fristlos oder 3 Monatsfrist)? Können wir direkt raus, da kein bestehender Mietvertrag?
    - Gibt es eine Möglichkeit früher aus dem Vertrag zu kommen, sollten wir vor gesetzlicher Kündigungsfrist etwas Neues finden?
    - Wie bekommen wir unsere Kaution zurück?
    - Darf man die letzte Miete einbehalten, wenn man ausdrücklich schriftlich erklärt, dass diese von ihm mit der Kaution beglichen werden soll?

    Fragen über Fragen... Wir danken euch schonmal im Voraus! :)

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