Hallo zusammen,
ich werde bald aus unserer Mietwohnung ausziehen. Für mich ist es selbstverständlich, dass ich die Wohnung
in einem ordentlichen Zustand zurückgebe und z.B. schmutzige Wände streiche etc.
Ich habe mir meinen Mietvertrag nun durchgesehen und folgenden Abschnitt gefunden:
"Die während der Dauer des Mietverhältnisses erforderlich werdenden Schönheitsreparaturen übernimmt der Mieter auf eigene Kosten. Im Allgemeinen werden die Schönheitsreparaturen in den Mieträumen in folgenden Zeitabständen erforderlich ..."
Dieser komplette Abschnitt ist seitens des VM durchgestrichen. Unabhängig davon, dass ich wie erwähnt hier eh streichen werden, was bedeutet diese Streichung denn eigentlich für mich?
Danke im Voraus für Antworten und Tipps.
LG,
bergischer