Also nochmal: Die Dame hat eine neue Wohnung im EG bezogen und hierfür einen neuen Mietvertrag mit dem damaligen Vermieter abgeschlossen? Innerhalb von 3 Jahren kommt der neue Vermieter und will die vereinbarte Kaution?
Das bedeutet im Umkehrschluss, dass der alte Vermieter gepennt hat. Wenn er keine Kaution von der Dame verlangen will, warum vereinbart er dies im Vertrag?
Es kann auch ein Anspruch bei einem korrekten Mietverhältnis entstehen. Ich nenne hier mal zwei völlig objektive Beispiele:
1. Die betagte Dame hat im Alter ein höheren Wärmebedarf, woraus eine erhebliche Nachzahlung bei den Heizkosten entsteht. Da sie diese Nachzahlung nicht leisten kann, darf sich der Vermieter an der Kaution bedienen.
2. Die Dame verstirbt irgendwann und es gibt keine Erben. Für die Beräumung und den Mietausfall muss dann der Vermieter aufkommen. Hier kann er zumindest einen kleinen Teil der Kosten durch die Kaution decken.
Hallo Leipziger82,
danke für Ihr Bemühen.
Ihre Argumentation überzeugt.
Mein Fehler war der begrenzte retrospektive Blick auf die Funktion einer Kaution auch in der Berwertung zukünftig erwartbaren Mieterverhaltens.
Ihre anschaulichen Beispiele belegen, dass allein darauf nicht abgestellt werden kann.
Was gelernt. Danke.
Und im übrigen, ja, der alte Vermieter hat da gepennt, wie bei anderen Dingen auch.
War halt unprofessionell. Andererseits hatte er ein Mietverhältnis von Leben und Leben lassen gepflegt, was durchaus wenn es zur gegenseitigen Zufriedenhiet ist, auch gelebt werden kann. Aber eben vom neuen Vermieter aufgrund zuvor Erwähntem nicht erwartet werden darf.
Schon blöd für die alte Dame.