Beiträge von Seriöser Mieter

    Also nochmal: Die Dame hat eine neue Wohnung im EG bezogen und hierfür einen neuen Mietvertrag mit dem damaligen Vermieter abgeschlossen? Innerhalb von 3 Jahren kommt der neue Vermieter und will die vereinbarte Kaution?

    Das bedeutet im Umkehrschluss, dass der alte Vermieter gepennt hat. Wenn er keine Kaution von der Dame verlangen will, warum vereinbart er dies im Vertrag?


    Es kann auch ein Anspruch bei einem korrekten Mietverhältnis entstehen. Ich nenne hier mal zwei völlig objektive Beispiele:

    1. Die betagte Dame hat im Alter ein höheren Wärmebedarf, woraus eine erhebliche Nachzahlung bei den Heizkosten entsteht. Da sie diese Nachzahlung nicht leisten kann, darf sich der Vermieter an der Kaution bedienen.

    2. Die Dame verstirbt irgendwann und es gibt keine Erben. Für die Beräumung und den Mietausfall muss dann der Vermieter aufkommen. Hier kann er zumindest einen kleinen Teil der Kosten durch die Kaution decken.


    Hallo Leipziger82,

    danke für Ihr Bemühen.
    Ihre Argumentation überzeugt.
    Mein Fehler war der begrenzte retrospektive Blick auf die Funktion einer Kaution auch in der Berwertung zukünftig erwartbaren Mieterverhaltens.
    Ihre anschaulichen Beispiele belegen, dass allein darauf nicht abgestellt werden kann.
    Was gelernt. Danke.

    Und im übrigen, ja, der alte Vermieter hat da gepennt, wie bei anderen Dingen auch.
    War halt unprofessionell. Andererseits hatte er ein Mietverhältnis von Leben und Leben lassen gepflegt, was durchaus wenn es zur gegenseitigen Zufriedenhiet ist, auch gelebt werden kann. Aber eben vom neuen Vermieter aufgrund zuvor Erwähntem nicht erwartet werden darf.

    Schon blöd für die alte Dame.

    Was willst Du mit dem § 569 (2a) BGB?
    Wenn keine Kaution vereinbart wurde, kann der Mieter auch kaum mit der Zahlung in Verzug sein, oder?

    Selbst wenn eine Kaution vor 30 Jahren vereinbart wurde, dann ist der Anspruch nach § 195 BGB verjährt.

    Hallo Leipziger82,

    bezogen auf Thread 6, 7 u. 9 klare Ansage der Verjährung.
    Das daher dann auch für den neuen Vermieter gelten, der ja in die Rechte und Pflichten des vorherigen jahrzehntelangen Vermieters tritt.

    Mich würde jetzt noch Folgendes interessieren.
    Wenn in dem ca. 30 Jahre dauernden Mietverhältnisses, die Dame innerhalb der Immobilie des Alters wegen in eine Erdgeschosswohnung umgezogen ist, und innerhalb der Verjährungsfrist von drei Jahren der neue Vermieter ins Spiel kommt, der aber nun eine Kaution haben will.
    Obwohl der alte Vermieter ihn über das jahrzehntelange korrekte Mieterverhalten der alten Dame in Kenntnis gesetzt hat. Ändert das was an dem Umstand, dass Sinn und Zweck einer Kaution in aller Regel dazu dient, das Risiko mit dem neuen unbekannten Vermieter abzusichern.

    Der vorherige Vermieter war so freundlich und ist mit der Dame zur Stadt gegangen, um ihr zu helfen, eine Kaution gestellt zu bekommen. Vergebens.
    Na ja, verwundert nicht, da bei einem 30jährigen korrekten Mietverhältnis man den Sinn und Zweck einer Kautionsstellung zu recht bezweifeln darf.

    Man könnte die Frage nun auch darauf verkürzen:
    Alles vollkommen egal, es zählt nur die Verjährung und es wird nicht auf den Sinn und Zweck der Kaution abgestellt.
    Ist das so?

    Da meiner Meinung nach Gesetze nicht sinnlos um ihrer selbst willen da sind, erfolgt -falls solch unerwünschte Tendenzen sich entwickeln sollte- je nachdem des öfteren auch eine Korrektur durch die Rechtsprechung, die dann zu kennen recht sinnvoll wäre.

    Hallo anitari und Berny,

    der Witz ist nur, dass das das Amtsgericht bisher anders gesehen hat.
    Im vorliegenden Fall ist ein neuer Vermieter mit Betongold in den Augen aufgetaucht und hat sich den Umstand zu eigen gemacht, dass in dem Haus überwiegend sozialleistungsbedürftige Menschen leben.
    Nachvollziehbar, wenn die Stadt gar nicht einsieht unter diesen Bedingungen nach 30 Jahren eine Kaution zu stellen.
    Zumal der neue Vermieter in die Rechte und Pflichten des alten Vermieters einzutreten hat.
    Betroffene ältere Dame hatte sich in ihr Schiksal gefügt.
    Mit meiner Hilfe konnte zwar nachträglich die Kautionsangelegenheit noch rechtzeitig geheilt werden, aber der Vermieter hatte noch nicht mal verheimlicht, die Leute loswerden zu wollen, um die Wohnungen per Mietsteigerung um 100 % neuzuvermieten.
    Es handelt sich eine deutsche Großstadt, in der es extrem an Wohnraum mangelt und man jedes Drecksloch vergolden kann.
    Die meiner Meinung nach Verhöhnung vom verfassungsmäßig sozialen Rechtsstaatgbebot (auch der schöne Traum in unserer Verfassung von der Sozialpflichtigkeit des Eigentums) durch Verhinderung der Ermöglichung, eine eigentlich beabsichtige außerordentliche Kündigung heilen zu können, mittels zusätzlich ordentlicher Kündigung, hatte mich hoffen lassen, in dem Forum informelle Unterstützung erlangen zu können.
    Daher auch der andere Thread um erstmal isoliert zwei Hauptprobleme erörtern zu können.
    Es ist schon eine Sauerei dann noch versuchen zu können, nach der Heilung der außerordentlichen Kündigung und zur Freude der alten Dame per sog. ordentlicher Kündigung ihr Dame das Genick zu brechen.
    Nur mal so an die Adresse derer, die davon leben, dass der Mensch ein Dach über dem Kopf haben muss und daher der Kontext des Sozialstaatsgebots bisher noch nicht über die Wupper gegangen ist.
    Die ältere Dame, die gerne in ihrem sozialen Umfeld noch bis an ihr Lebensende wohnen möchte, lebt dort bisher 30 Jahre ohne gegen vertragliche Regeln oder den Mietfrieden etc. verstoßen zu haben.
    Was nun? Raus mit ihr weil sie nicht genug Geld hat, um die Gier bestimmter Leute zu befriedigen?
    Wir haben doch verlauste und von Gewalt geprägte Obdachlosenunterkünfte zum Zwecke der Erfüllung einer Alibifunktion und der so eröffneten Möglichkeit schlechtes Gewissen, sollte es überhaupt noch vorhanden sein, nicht an sich rankommen lassen zu müssen.
    Hierzu einen schönen Gruß an den Mainschwimmer, BHShuber und Paulchen Müller.
    Schon schlimm, wenn das Mietrecht asoziales Gebahren decken sollte.
    Also nach dieser etwas ausführlicheren Darstellung, gibt es Erfahrungswissen, was helfen könnte.
    Auch Richter sind nicht unbedingt frei von Interessen und Anschauungen, sodass deren Sicht nicht jedesmal zwingend die total richtige sein muss. Sie sind frei in ihrer Urteilsfindung, sodass sie gelegentlich trotz Karriereplanung sich entgegen höchstrichterliche Entscheidungen entscheiden oder soll vorkommen wie jeder fehlbare Mensch Fehler machen.
    Dieses Forum soll ja eine gegenseitige Hilfe Betroffener sein.
    In diesem Sinne hoffe ich auf Gedanken, Erfahrungen etc. mit denen ich das zu tiefst gerechtfertigte Interesse der älteren Dame unterstützen kann.
    Denken Sie daran, es könnte Ihre Mutter sein!

    Läuft es nicht dem Sinn und Zweck des Gesetzgebers zuwider, wenn ein Vermieter nach einem 30jährigem Mietverhältnis (!!!) bei konstant gebliebener Abwesenheit von das Mietverhältnis störenden Ereignissen eine Kaution verlangt ?
    Sinn und Zweck einer Kaution, wegen fehlender Einschätzbarkeit von Mieterverhalten dieses Risiko absichern zu wollen, lässt sich doch auf Grundlage dieser 30jährigen Erfahrung in keinsterweise mehr rechtfertigen ?!?

    Was sagt hierzu die höchstrichterliche Rechtsprechung ?

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