Im Brief vom Anwalt steht, daß er das Beweisverfahren eröffnen wird falls der Schimmel noch vorzufinden ist.
Und das ist er. Was soll ich jetzt tun?
Beiträge von IngoPan
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Der SB hat mit dem Alkohol gar nicht so unrecht. Punkt 1 Schimmel entfernen. Macht man auf abwischbaren Flächen, tatsächlich am besten mit 70% Alkohol. Sollte das Zeug unter der Tapete sitzen, geht das ledier nicht so einfach und sollte eine Firma machen.
Was du bruachst sind aber keine Protokollen, sondern ein Datenlogger http://www.datenlogger-store.de/klimalogger.html
Kauf dir son Teil und zeichne in dem Zimmer 4 wochenlang die Daten auf. Anhand der Kurve kann man dann schon sehr gut sehen, Heizung/lüften oder Wärmebrücke?
Ohne derartige Werte würde ich nicht zur Attacke blasen. Wenn die dich aber bestätigen, um so besser.Danke für den ersten sinnvollen Post!
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Warum nicht ich als Mieter ? Ich habe Hausrecht und er meines Wissens nach nicht. Nur für NICHT vermietete Räume.
Ich Bitte um Korrektur. -
Ja und, was bedrückt dich? Wenn es so ist wie du schreibst, das ihr nachweislich keine Schuld habt, dann Sei doch froh, das der Vermieter ein Beweisverfahren einleitet, hast du schon mal keinen Aufwand und kosten, das ja das dann wohl ergeben wird, oder wie?
Natürlich kann dich keiner zwingen den Schimmel zu entfernen, aber ansonsten ist alles noch bei bester Gesundheit ja?!!
Meine Frage war, wie ich mich entsprechend zu verhalten habe und ob mir das negativ ausgelegt werden kann die Beweise zu entfernen und bei der nächsten Begehung zu lügen. Wenn ich nicht lüge, wird das Verfahren (vermutlich) eingeleitet und ich wollte wissen ob es eine Rechtsschutzvers. gibt, die ich ohne 3M Wartezeit für sowas in Anspruch nehmen kann, bzw. ob die Abmahnung schon als eröffnetes Verfahren angesehen wird oder nicht.
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Er ist aber nur der Eigentümer und nicht der Besitzer. Wenn ich als Besitzer ihn auffordere das zu unterlassen hat er Folge zu leisten oder
riskiert für alle vermieteten Räume inkl. Sammelgarage ein Hausverbot, was jedoch nicht sein Begehungsrecht nach vorheriger Ankündigung ausschliesst. -
was sagt dir das Wort "Mieterschutzbund"? Warum sollten Sie dir nicht nach dem Mund reden, kostet doch nichts, und alles andere macht nur ärger, vereinfacht gesagt.Es ist genau andersrum. Sie reden mir nicht nach dem Mund und rieten zur Duldung des Schimmels und zur Beweisvernichtung auf.
Es klang grade so als seien sie nicht Interessiert, bzw. würden die Kosten scheuen und die Auseinandersetzung fürchten.
Der Vermieter wird in 2 Wochen die Whg. wieder begehen wollen, wird feststellen daß der Schimmel noch da ist und dann das Beweisverfahren einleiten. So zumindest der Schrieb seines Anwalts. Da die Protokolle nachweislich korrekt sind und die Parameter eingehalten werden, trifft uns nunmal keine Schuld. Ich würde den Ball ja gerne flachhalten, ist es jedoch der Vermieter der direkt zum
Anwalt gerannt ist. Ich kann und will den Schimmel nicht dulden, noch will ich die Beweise in seinem Namen mit Alkohol entfernen. -
Es handelt sich in meinem Fall um einen Erstbezug. Von daher hat hier niemand vor den Modernisierungsmaßnahmen gewohnt.
Ich kann Lückenlos beweisen, daß mich keine Schuld trifft. Die erstellten Protokolle sprechen für sich. -
Was für eine stumpfsinnige Aussage, da "Sachen" die zum Auto gehören sehr wohl dort gelagert werden dürfen.
Darum geht es auch nicht. Es geht um die Tatsache, daß uns zugestanden wurde, auch andere, nicht zum Auto gehörende Sachen
,dort hinzustellen (es handelt sich wie gesagt um Kleinigkeiten). -
Der MSB ist sehr wohl auf unserer Seite und es wurde von uns ein Heiz und Lüftungsprotokoll erstellt.
Die Luftfeuchtigkeit ist im grünen Bereich und gelüftet wird ausreichend und mehrmals am Tag.
Leider gibt es Kältebrücken durch die schlechte Isolation und das kann und darf uns nicht zugemutet werden.
Der Schimmel ist in 2 Räumen in den Ecken und hat etwa die Fläche vin 1-2 DIN A4 Seiten.
Die Wäsche wird nicht mehr in der Wohnung getrocknet durch den Erwerb eines Trockners im Keller.
Dieses Forum scheint ja wirklich ein Pro-Vermieter Forum zu sein wenn ich mir hier so manche Kommentare angucke.
Fakt ist, dass der Schimmel da ist und nicht durch unser Fehlverhalten entstanden ist. Sollte man es also auf ein
Beweisverfahren ankommen lassen? -
Nein, um eine 3 Parteien Sammelgarage und Sammelgarten.
Die Gerätschaften,bzw. Sachen der Anderen stehen auch in der Garage (Schlitten, Boxen, Einkaufskarren).
Der Vergleich oben hinkt: Mir wurde etwas bei Besichtigung der Wohnung zugesagt was daraufhin nach kurzer Zeit widerrufen wird.
Es gibt keine Garagenvewrordnung von der Stadt. Das sind reine Machtspielchen des Vermieters die sich jeglicher rationalen Grundlage entziehen. Auch wurde uns zugesagt, dass es uns Mietparteien freisteht zu parken wo und wann wir wollen und es unter uns auszumachen ist (Es gibt nur 4 Stellplätze für 6 Autos). Laut Mieterschutzbund dürfen sich sehr wohl Gegenstände die zum Auto gehören in der Garage abgestellt werden. Das liesse sich so pauschal nicht ausschliessen. Aktuell befinden sich in der Sammelgarage nur noch ein Holzbrett was als Befestigung für den Dachkoffer hergenommen wird.
Weiterhin rauchen der Vermieter und unbefugte Drittpersonen in der Garage obwohl er selbst dort ein Schild "Nicht Rauchen!" aufgestellt hat. Wir hatten Ihn mehrfach angesprochen dies zu unterlassen, leider ohne Erfolg. Ich denke dass die Brandgefahr eher durch sein Rauchen herrührt als durch unsere Kinderwägen. -
Doch: Uns ist laut Mietvertrag 1 PKW Stellplatz und die Mitbenutzung des Gartens gestattet.
Und ferner mündlich, daß wir Kinderwägen und Fahrräder in der Garage abstellen dürfen.
Von Gerümpel kann keine Rede sein. Da kein Platz ist sie woanders hinzustellen, kann mir
doch nicht zugemutet werden die Fahrräder zu verkaufen? Ein Gehweg ist auch nicht vorhanden
vorm Haus da das Grundstück direkt an die Strasse grenzt. Weiterhin kam die Abmahnung in
einem Brief (sprich dieser Tatbestand und eben derr, daß wir plötzlich und unerwartet Schimmel
an den Wänden haben die nicht durch uns verschuldet - von daher habe ich einen neuen Thread eröffnet) . -
Hallo,
Wir sind vor kurzem umgezogen und haben mündlich zugesagt bekommen, daß wir unsere "Sachen" inkl. Fahrräder in der Sammelgarage (ohne etwaige Fluchtwege zu verstellen) unterstellen können. Dies ist auch nicht explizit im Mietvertrag ausgeschlossen. Nach 2 Monaten kam der Vermieter auf uns zu und teilte uns mit, daß wir unsere Sachen zu entfernen haben, mit der Begründung das wir gegen irgendwelche Brandschutzauflagen verstoßen würden und das sich "Mäuse" einnisten können. Da uns dies bei der Unterzeichnung so zugesagt wurde und wir einfach keinen Platz haben diese woanders zumutbar unterzustellen, frage ich mich, ob diese Abmahnung Rechtens ist und wie hier am besten weiter vorzugehen ist. Es sind wirklich Lapalien aber er ist direkt zum Anwalt gerannt.
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Ich bin Mitglied im Mieterschutzbund und scheine einen ...nennen wir es mal überforderten Sachbearbeiter zu haben.
Dieser riet uns, den Schimmel wie vom Vermieter gefordert , mit Alkohol wegzuwischen (Beweise vernichten?) und uns "still" zu verhalten. Mein Sohn ist <2J alt.
Da kaum davon auszugehen ist, daß sich die Symptomatik zum Positiven hin ändert, frage ich mich, wie es zu einer solchen Aussage seitens des MS kommen kann. Es kann nicht hingenommen werden, daß Kinder hier mutwillig und wider besseren Wissens krank gemacht werden nur vor dem Hintergrund, daß der MS vermutlich Kosten einsparen will. -
Hallo geplagte Gemeinde,
Gibt es eine Rechtsschutzversicherung für Mietrecht OHNE Wartezeit ?
Ich habe von meinem Vermieter eine Abmahnung wegen einer Lapalie erhalten und weiterhin wird mir
vorgeworfen dem Schmimmelbefall Vorschub zu leisten durch "falsches Lüften".
Gilt weiterhin die 3Monatsfrist diverser Versicherungen ab Zustellung der Abmahnung oder erst ab
Anordnung eines Beweislastverfahrens ?Danke,
Ingo
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