Beiträge von peter1983

    Folgendes Szenario:

    2012 wurde ein Mietvetrag unterschrieben und beim erstellen des Dauerauftrags zur Mietbegleichung aus Versehen die KM angegeben, statt die KM + Nebenkosten.

    Das fällt dem Vermieter jetzt nach 4.5 Jahren aufgefallen. Hat der Vermieter nun das Recht die vollen NK einzufordern, oder ist ein Teilforderung schon verfallen?

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