Beiträge von Marie_Curie

    Das gibt es nur wenn die Wohnung während der Wohndauer des Mieters in eine ETW umgewandelt und erstmals verkauft wird.

    Vorkaufsrecht bedeutet übrigens nur das sie dem Vorkaufsberechtigten zuerst angeboten werden muß.

    Ok. Ja sie wurde ja nicht wirklich angeboten. Wir hatten ja überliegt sie zu kaufen und von seitens der Sparkasse passierte dann nix mehr. Hätte halt sein können, dass man daraufhin jetzt noch irgendwie handeln kann ;)


    Das fragst Du in etwa einem Jahr, wenn die Kündigung da ist, noch mal.

    Die Wohnung war schon eine ETW als Ihr sie gemietet habt?

    Ich frage jetzt, weil ich davon ausgehe, dass die Kündigung am 31.12.16 bei uns auf dem Tisch liegen kann. Ja die Wohnung war dann wohl dementsprechend eine ETW -> wurde vor Erstbezug von der Sparkasse an unseren jetzigen Vermieter verkauft.

    Wie lange wohnt Ihr schon dort?

    Ein Härtefall läge z. B. vor wenn Ihr binnen kurzer Zeit 2 x umziehen müßtet. Erst in eine Wohnung und wenig später dann in das Eigenheim.

    Erst 4 Jahre, also 3 Monate Kündigungsfrist. Danke, dann bin ich da schon mal schlauer :)

    Wo hast Du das denn her?

    Natürlich kann sie die Wohnung kaufen um (irgend wann) selbst drin zu wohnen.

    Von einer befreundeten Hausverwaltungs-Agentur. Klar kann sie Eigenbedarf anmelden... Aber angeblich nur wenn sie die Wohnung aufgrund "unvorhersehbarer" Gründe dann selber braucht. Sie "darf" keine vermietete Wohnung kaufen, mit dem Wissen, diese "gleich" selbst zu nutzen -> Mieterschutz.

    Deswegen frage ich ja, weil ich wissen will, ob das wirklich so passt und es sich lohnt jetzt ggf. gleich einen Anwalt einzuschalten um am endgültigen Kauf noch was drehen.

    Auch werde ich auch erstmal mit der Vermieterin reden... wie gesagt, kriegen wir in 1,5 Jahren wahrscheinlich das Haus von meinen Schwiegereltern und vielleicht kann sie bis dahin auch noch warten. Aber ich würde halt gerne wissen ob ich rechtlich was in der Hand habe.

    Wichtig ist mir nur der Punkt mit einer "vergleichbaren" Wohnung... was ist vergleichbar und was nicht und was ist da der Härtefall.

    Aber danke schon mal :)

    Hallo,

    ich habe ein paar Fragen zu Eigenbedarf bei Kauf einer vermieteten Wohnung.

    1. Unsere Wohnung wird/wurde durch die Sparkasse verkauft, weil der Vermieter sich diese nicht mehr leisten wollte (wird erst seit 4 Jahren abgezahlt und "gehört" ihm noch nicht)
    Wie sieht es hier mit dem gesetzlichen Vorkaufsrecht aus?
    Wir hatten Interesse an der Wohnung und haben das dem Vermieter und der Sparkasse mitgeteilt. Seitens der Sparkasse hieß es, dass wir ein Angebot kriegen, das nie ankam und wurden jetzt im Endeffekt komplett übergangen, weil die Wohnung anderweitig "gekauft" wurde.

    2. Die Käuferin kauft bewusst eine vermietete Wohnung. Nun hat sie uns eröffnet, dass Sie nächstes Jahr irgendwann Eigenbedarf anmelden wird. Sie lebt aber seit einem Jahr bei Ihrem Lebensgefährten in der "gleichen" Wohnung gegenüber und hat bereits eine Eigentumswohnung, die sie angeblich zum Kauf der jetzigen Wohnung verkaufen muss/musste. Diese Wohnung befindet sich wahrscheinlich in einem anderen Landkreis und lt. Autokennzeichen hat sie sich auch immer noch nicht umgemeldet.
    Wie sieht es hier nun mit dem Eigenbedarf aus?

    3. Die Übergabe der Wohnung ist noch nicht durch. Das wird alles erst zum Ende des Jahres geregelt für einen sauberen "Schnitt".
    Kann ich hier jetzt noch irgendwie eingreifen?
    Angeblich "darf" sie eine vermietete Wohnung nicht mit dem Hintergedanken "Eigenbedarf" kaufen, sondern erst Eigenbedarf anmelden, wenn unvorhersehbar ein Bedarf eintritt bzw. wir die Miete nicht zahlen würden.

    4. Der Wohnungsmarkt (weitgefächert im ganzen Landkreis) ist momentan sehr bescheiden und wir würden 200 € mehr Miete zahlen. Wie sieht es hier für uns aus bzgl. des Härtefalls eine vergleichbare Wohnung zu finden. Zudem haben wir eine 67 qm große Dachterrasse mit entsprechenden Hochbeeten und 3 Katzen. Wie sieht hier eine vergleichbare Wohnung aus? Haben wir "Anspruch" auf einen Garten bzw. Balkon?

    Und wie sieht es mit den Katzen aus? Ein Großteil der Vermieter wollen ja keine Haustiere. Kann man hier das Mietverhältnis wirklich soweit hinauszögern, bis was "passendes" gefunden wurde? (Wir haben die Aussicht auf ein Haus in 1,5 Jahren... )

    Vielen Dank für die Hilfe :)

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