Vielen Dank für eure Antworten. Einsicht in die Unterlagen habe ich bereits eingefordert, da der Beitrag sich seit 2013 ja sogar verzehnfacht hat. Ich bin mir eben auch nicht ganz sicher, ob der Vermieter die erhöhten Beiträge bei der Angabe der kalten Nebenkosten mit hätte angeben müssen, wenn diese schon vor Abschluss des Mietvertrages bekannt waren. Es sind ja keine unkalkulierbaren Verbrauchskosten. Die Wohnung wird auch aktuell online mit den gleichen kalten Betriebskosten angeboten.
Beiträge von Baro
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