Beiträge von Baro

    Vielen Dank für eure Antworten. Einsicht in die Unterlagen habe ich bereits eingefordert, da der Beitrag sich seit 2013 ja sogar verzehnfacht hat. Ich bin mir eben auch nicht ganz sicher, ob der Vermieter die erhöhten Beiträge bei der Angabe der kalten Nebenkosten mit hätte angeben müssen, wenn diese schon vor Abschluss des Mietvertrages bekannt waren. Es sind ja keine unkalkulierbaren Verbrauchskosten. Die Wohnung wird auch aktuell online mit den gleichen kalten Betriebskosten angeboten.

    Hallo zusammen,

    ich habe heute meine Nebenkostenabrechnung für 2015 erhalten. Über einen Posten bin ich sehr gestolpert. 2013 lagen die Kosten für die Gebäudeversicherung 1300€. 2014 (ich bin Ende des Jahres eingezogen) bei 5278€. 2015 sind die Kosten für die Gebäudeversicherung auf 13573€ gestiegen, sie haben sich also innerhalb von 2 Jahren verzehnfacht. Für meine Wohnung mit 59qm betrugen die Zahlung für Gebäudeversicherung 600€ in 2015. Im Netzt habe ich nur gefunden, dass die Gebäudeversicherung wirtschaftlich seien muss und in der Regel bei 0,14€ pro qm und Monat liegt. Das wären in meinem Fall knapp 100€ jährlich. Die Steigerung von 13 auf 14 wäre dadurch zu erklären, dass der Keller des Hauses 2013 durch das Elbhochwasser unter Wasser gestanden hat. 2014 gabe es keine Schäden.

    Kann mir jemand sagen ob so eine Steigerung der Kosten für die Gebäudeversicherung generell zulässig ist, und ob, wenn diese Steigerung auch 2014 schon feststand, der Vermieter die Nebenksten entsprechend hätte anpassen müssen?

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