Beiträge von Phoenix85

    Vieleicht lässt sich das Problem mir der nicht nachvollziehbaren Nebenkostenabrechnung anhand eines Bild besser nachvollziehen.

    Anbei meine Nebenkostenabrechnung:

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    Grundsetzlich zahle ich alles was ich verbrauche ich will nur nicht "über den Tisch gezogen werden" und wenn man Anfang des Jahres nachdem die entsprechenden Rechnungen eingegangen sind gesagt bekommt es gibt eine Rückzahlung in höhe von ca. 500,- € und nach dem man die ABrechnung aufgrund dessen, dass man "gerade kein Geld hat" bis Ende des Jahres aufschiebt und dann die Rückzahlung lediglich ca. 190,- € beträgt fragt man sich natürlich wo sie Differenz her kommt.

    Da die 100% Verbrauchsabhänige Abrechnung müsste dann aber aber Explizit im Vertrag stehen oder? So habe ich es jedenfalls an fast allen stellen gelesen. Da das nicht der Fall ist, könnte man dies wohl anfechten wenn man will.

    Da in der Nebenkostenabrechnung keine Kosten für Schornsteinfeger und Wartung der Heizung aufgeführt wurden gehe ich davon aus, dass diese in die Verbrauchskosten gerechnet wurden das wäre aber nicht zulässig oder?

    Hallo zusammen,

    Zunächste ein paar Eckdaten:
    - Zweifamilien-Fachwerkhaus (eine Partei Vermieter)
    - Schlechte Dämmung, teilweise nicht entkoppelte Alufenster und nur teilweise gedämmte Heizungsrohre im Keller.
    - Gas-Zentralheitung mit Wärmemengenzähler im Keller + Holz-Kamin in der Wohnung des Vermieters
    - Unsere Wohnung geht über 2 Etagen mit ca. 93 qm. die Wohnung der Vermieter müsste größer sein.

    Nachdem wir 2013 eine sehr hohe Nachzahlung bei den Nebenkosten hatten (hauptsächlich Heizkosten) wurde Anfang 2014 die Zentral-Gasheizung richtig eingestellt (Vorlauftemperatur von 73 auf 55 Grad gesenkt) und ich habe mir diese Elektronischen Heizungsregler für die Wohnung angeschafft. Außerdem haben wir die Vorauszahlung etwas angehoben. Für 2014 gab es dann bei den Nebenkosten eine Rückerstattung von ca. 500,- €.

    Letzte Woche habe ich dann endlich die Nebenkostenabrechnung von 2015 erhalten und trotz vom Vermieter angeküntigtem Guthaben im gleichen Berreich von 2014 gab es dann "nur" eine Rückerstattung von ca. 190,- €. Die Heizkosten haben sich trotz gleicher Einstellung und meines Empfinden ähnlichem Winter fast Verdoppelt.

    Da der Vermieter mir Anfang des Jahres etwas anderes gesagt hatte wie jetzt auf der Abrechnung stand habe ich mich näher mit dieser beschäftigt und habe festgestellt, dass diese nicht einmal die Mindestanforderung an eine Nebenkostenabrechnung erfüllt (keine Gesamtkosten / keine Verteilerschlüssel).

    Außerdem ist mir aufgefallen, dass im Mietvertrag gar keine 100 % verbrauchsabhänige Abrechnung der Heizkosten angegeben wurde. Dort steht nur nach BGB. Ich muss allerdings sagen, dass dies bei der Besichtigung damals mündlich mitgeteilt wurde.

    Nun werde ich auf jeden Fall eine vernünftige Nebenkostenabrechnung verlangen und diese dann ggf. auch nochmal über meine Rechtsschutz vom Anwalt prüfen lassen.

    Da die 100% Verbrauchsabhänige Heizkostenverteilung offenbar eher unüblich ist findet man im Internet sehr wenige brauchbare informationen und ich hoffe, dass sich vieleicht hier jemand damit auskennt.

    Da unsere Vermieter sehr viel mit Ihrem Kamin heizen und nur die Nebenräume über die Gasheitzung laufen wird wohl der Großteil des Verbrauchs über uns laufen. Von daher ist die 100 % Verbrauchsabhänige Abrechnung für den Vermieter natürlich sehr schön, da die Kosten für die Bereitstellung in der Übergangszeit haptsächlich von uns getragen werden.

    Nun stellt sich natürlich für mich auch die Frage was mit den Kosten für z.B. Schornsteinfeger und Wartung passiert die sind ja nicht Verbrauchsabhänig. Muss der Vermieter diese dann komplett übernehmen?

    Gibt es bei der 100% verbrauchsabhänigen Abrechnung der Heizkosten andere sachen die ich berücksichtigen muss?

    Mich ärgert außerdem, dass bei einer Nachzahlung die Nebenkostenabrechnung noch im Januar im Briefkasten liegt und bei einer Rückerstattung ein Jahr gewartet. Ich weiß das es rechtlich in Ordnung ist aber trotzdem ärgert mich diese Vorgenensweise.

    Gruss

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