Beiträge von Media

    Liebe Mitglieder,
    ich habe vor einige Tagen eine Mieterhöhung der Kaltmiete von 23% erhalten. Wir sind natürlich alle aus den Wolken gefallen. Grund: Grundförderung der Sozialbauwohnung ist abgelaufen und eine Anschlussfinanzierung wurde nicht gewährt.
    Wohnort: Seit 2008 in der Wohnung in Berlin (76qm), keine Veränderung der Betriebskosten.
    Nachstehend findet Ihr die sukzessive Mietanpassung wieder. Gestartet bin ich mit einer KM von 383,30 €.

    Mietanpassung 01.04.2013 KM 425,47 € +19,17 € 5%
    Mietanpassung 01.04.2014 KM 446,17 € +23,00 € 5%
    Mietanpassung 01.05.2015 KM 469,17 € +20,70 € 4%
    Mietanpassung 01.04.2016 KM 479,14 € +9,97 € 2%
    Mietanpassung 01.03.2017 KM 618,65 € +139,51 € 23%

    Jetzt frage ich mich, wo die Mietgrenze aus der Politik ist?
    Ist die Erhöhung zulässig, da eine Kappungsgrenze in Berlin gilt.
    Was wäre zulässig?
    Über Tipps von Euch bin ich sehr dankbar…

    Liebe Grüße aus Berlin,
    Media

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