Vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Um ganz sicher zu gehen, kann ich dir eine Kopie der Rechnung(en) zukommen lassen. Ich würde dann natürlich sensible Daten schwärzen.
Eine Frage zu erst: Was heißt ETW?
Wie gesagt, ich war von 1.10.2014 bis 31.3.2015 in dieser Wohnung in Miete. Die Abrechnung dieser Kosten für den Zeitraum vom 1.10.2014 bis 31.12.2014 habe ich am 18.11.2015 erhalten. Die aktuelle Abrechnung (um die es hier nun geht) für den Zeitraum von 1.1.2015 bis 31.3.2015 habe ich am 18.11.2016 erhalten.
Die Frage meinerseits: Ist es rechtens mir nach 1 Jahr und 8 Monaten und ein paar Tage die Abrechnung für den Zeitraum 1.1.2015 - 31.3.2015 zukommen zu lassen? - Aber wie du geantwortet hast, darf der Vermieter wohl wirklich bis 31.12.2016 eine solche Rechnung stellen.
Bist Du ganz sicher das eine Warm-/Pauschalmiete vereinbart war?
Nein es war Kaltmiete vereinbart.