Beiträge von bandchef

    anitari:

    Vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Um ganz sicher zu gehen, kann ich dir eine Kopie der Rechnung(en) zukommen lassen. Ich würde dann natürlich sensible Daten schwärzen.

    Eine Frage zu erst: Was heißt ETW?

    Wie gesagt, ich war von 1.10.2014 bis 31.3.2015 in dieser Wohnung in Miete. Die Abrechnung dieser Kosten für den Zeitraum vom 1.10.2014 bis 31.12.2014 habe ich am 18.11.2015 erhalten. Die aktuelle Abrechnung (um die es hier nun geht) für den Zeitraum von 1.1.2015 bis 31.3.2015 habe ich am 18.11.2016 erhalten.
    Die Frage meinerseits: Ist es rechtens mir nach 1 Jahr und 8 Monaten und ein paar Tage die Abrechnung für den Zeitraum 1.1.2015 - 31.3.2015 zukommen zu lassen? - Aber wie du geantwortet hast, darf der Vermieter wohl wirklich bis 31.12.2016 eine solche Rechnung stellen.

    Bist Du ganz sicher das eine Warm-/Pauschalmiete vereinbart war?

    Nein es war Kaltmiete vereinbart.

    Hi Leute,

    ich habe von 1.10.2014 bis 31.3.2015 in einem Wohnhaus in einer 35m^2 Wohnung in miete gewohnt; dazu gehörte auch ein sogenannter Combilift-Garage im Keller des Hauses für mein Auto.
    Nun ist es so, dass ich zum 31.3.2015 fristgerecht gekündigt habe und auch ausgezogen bin.

    Am 18.11.2015 bekam ich dann jeweils eine Abrechnungen der Bewirtschaftungskosten für den Combilift über 30,63€ und für die Wohnung selbst über 155,82€ jeweils für den Zeitraum 1.10.2014 bis 31.12.2014.
    Zu diesem Zeitpunkt habe ich das über mich ergehen lassen, weil ich es "nicht besser wusste" und auch sonst alles für mich ersichtlich "erklärt" wurde (am Telefon).

    Nun habe ich heute eine weitere Abrechnung der Bewirtschaftungskosten für den Zeitraum 1.1.2015 bis 31.3.2015 erhalten. Hier ebenfalls wieder für den Combilift über 50,33€ und für die Wohnung selbst über 312,45€.

    Meine damalige Miete war warm und dementsprechend auch schon Wasser/Heizung miteingerechnet.

    Diese "Bewirtschftungskosten" setzen sich aus bspw. folgenden Dingen zusammen: Heizung/Warmwasser/Wasser/Abwasser, Allgemeinstrom, Allgemeinstrom der Dachrinnenheizung, Müllgebühren, Straßenreinigung, Niederschlagswasser, Hausmeister/Reinigung, Gartenpflege Innenhof, Streugut, Verbrauchsmaterial, Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Kabelanschlussgebühren, Betriebskosten Aufzüge, Kosten der Combilifte usw. usf.

    Nun meine Frage: Dürfen die das jetzt noch (Frist)? Wer kennt sich da aus? Was mich etwas stutzig macht, ist die Tatsache, dass ich nur 35m^2 hatte und die Abrechnung für den Zeitraum 1.1.2015 bis 31.3.2015 gegenüber dem Zeitraum 1.10.2014 bis 31.12.2014 sich für mich extrem erhöht ansieht.

    Danke!

    Grüße!

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