Quadratmillimeter wären dann mit 1 Mio zu multiplizieren...:o
Halte uns bitte auf dem Laufenden.
Ups, habe es angepasst.
Werde berichten sobald wir beim Anwalt gewesen sind.
Quadratmillimeter wären dann mit 1 Mio zu multiplizieren...:o
Halte uns bitte auf dem Laufenden.
Ups, habe es angepasst.
Werde berichten sobald wir beim Anwalt gewesen sind.
Habe das mal überschlagen... http://www.gesetze-im-internet.de/nmv_1970/__4.html
Aber eine MEH mit nur fünf Tagen Frist finde ich doch recht abenteuerlich...:eek:
Zumal im Mietvertrag unter "Mieterhöhung" steht:
Der Mieter kann MEH nach §558-560 BGB vornehmen
-> diese Paragraphen sagen aber auch das eine Sperre von 15 Monaten besteht für eine MEH.
->Zudem wurde exra vereinbart, das die Miete Jährlich erhöht wird aufgrund des Förder Abbaus (0,15 Cent pro m²).
Klingt für mich sehr widersprüchlich die Ganze Geschichte. Treten kommende Woche mit einem Anwalt in Kontakt und fragen bei der Zuständigen Behörde mal nach.
Bis dahin habt Ihr evtl noch Erfahrungswerte zur Thematik.
Vielen Dank
Hallo siscos,
wie begründet denn der Absender die MEH? §§?
Hallo Berny,
habe das Schreiben mal als jpg angehängt.
Grüße
Hallo,
erneut muss ich mich zu dem Thema melden. Wir sind nun am 1.1.17 eingezogen und heute bekomme ich einen Brief der Wohngesellschaft, be ider es heißt das die Nettokaltmiete von 570,62 auf 687,95 Euro zum 01.03.17 angehoben wird.
1. Da das nicht bis zum 15. geschah, wäre diese Erhöhung erst zum 01.04.17 möglich richtig?
2. Ist generell solch eine Erhöhung von 20,56% nach 2 Mietmonaten möglich?
3. Erst regelt man vertraglich das sich aufgrund von Förderungsabbau die Miete um 0,15 Euro pro mm jährlich erhöht also 14,70 pro Jahr und dann kommt man so?
Sie haben eine vereinfachte Wirtschaftlichkeitsberechnung beigefügt und begründen das Ganze mit dem Abbau der Förderung.
Es handelt sich um ein WBS Objekt.
Danke und Grüße
Was hältst du davon, dich bei der freundlichen Mitarbeiterin zu erkundigen, bei der du den WBS beantragt und auch erhalten hast.
P.S. Das hat aber nichts mit Mietrecht zu tun, wenn du in den Genuss einer preiswerten Wohnung kommen willst, oder schon gekommen bist.
Auch das hier ist für dich von Interesse: http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllge…oehung/ma02.htm
Vielen Dank für den Link! Am 28.11.16 konnte ich einen Termin beim Bürgeramt zur Vertragsberatung vereinbaren.
Macht Sinn! Vielen DanK!
In der Hoffnung nicht völlig peinlich darzustehen, frage ich Sie: Welches Amt bzw. wo genau kann das Prüfen veranlasst werden?
Danke und Grüße
Zur Unterzeichnung des Mietvertrages, war das Abgeben eines Wohnungsberechtigungsscheins notwendig.
Wir haben keine amtlichen Schritte vor der Unterzeichnung getätigt, was auf Vermieterseite vorab getan wurde bezüglich, ist mir nicht bekannt.
Gibt es gängige Schritte die ich jetzt oder später bei Ankündigung der Erhöhung vollziehen kann? Oder empfehlen Sie generell den Gang zum Anwalt?
Danke und Grüße
Hallo liebes Forum,
als stiller Mitleser habe ich nun doch mal eine individuelle Fragestellung.
Meine Frau und ich samt 2 Kinder ziehen am 1.1.2017 in eine WBS Wohnung um. Der Preis pro Quadratmeter liegt bei rund 5,40€.
Folgende Klausel steht im Mietvertrag:
Jedes Jahr erfolgt eine Erhöhung der Kaltmiete um 15 Euro. Begrenzt bis die Förderung endet. Als Grund gibt man an, dass jedes Jahr die staatliche Förderung geringer wird und mit den 15 Euro pro Jahr das Ganze kompensiert wird.
Ist das rechtens bzw. muss ich das jährlich so hinnehmen, auch wenn ich es im Mietvertrag als Sonderveinbarung unterschrieben habe?
Vielen Dank und beste Grüße!
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