Beiträge von Cherry

    Das sind natürlich alles Ausflüchte, mindestens im juristischen Sinne. Warum ein paar Tage Umzug die Fachhochschulreife deines volljähringen Sohns gefährden soll, wird man wohl ernsthaft niemandem erklären können.
    Ansonsten sind solche mündliche Zusagen die ein Vermieter abgibt, auch nicht bindender als mündliche Zusagen die ein Mieter abgibt. Was das bedeutet sollte klar sein.
    Außerdem, wenn ihr am Kauf Interesse habt, warum versucht ihr das Haus dann nicht zu kaufen?

    Wird es. Das Alter hat nichts damit zu tun ob es ihn einschränkt oder nicht. Mitten in der Prüfungsphase wäre ein Umzug nicht zumutbar, für beide kinder.

    Wir sehen uns nach anderen Häusern zum Kauf o. Miete um. Heute möchte die Maklerin anrufen und einen Termin vereinbaren, sie wird wahrscheinlich danach fragen ob wir es kaufen wollen aber wir wollen ungerne von solchen Menschen etwas kaufen.

    Hallo,

    dass eine Mietwohnung oder eben ein Haus zur Miete ja "schon bei Einzug praktisch unbewohnbar war", ist eine alte Leier, die mich immer wieder den Kopf schütteln lässt.

    Keiner hat euch gezwungen, in dieses Haus zu ziehen (auch wenn die Suche schwer sein mag).

    Bei euch liegt mit relativer Sicherheit -aus meiner Sicht- keinerlei Härtefall vor. Ich kenne eure privaten Vehältnisse nicht, aber:
    Die "Kinder" sind alle schon erwachsen, mindestens die beiden älteren werden sowieso früher oder später (eher früher) eine eigene Wohnung haben. Der jüngste ist bei der Suche nach neuem Wohnraum für die Familie ganz sicher nicht derart involviert, dass er keine Zeit zum Lernen hat.

    anonym2


    Was hast du für Probleme?! Wir wussten nicht, dass Fenster undicht sind oder das Bad ETC als wir eingezogen sind ;) Die ganzen Nachbarn haben uns hinterher erst gesagt? Dass die VM nichts in ihr Haus investiert und es ständig solche. Probleme gibt. Die VM hat alles gezahlt, da es IHR verschulden war und trotzdem gat UNS das ZEIT und NERVEN gekostet

    Natürlich ist er involviert, ich dachte hier kennt sich jemand mit dem Gesetz aus deshalb wollte ich fragen, denn das es zu Abschlussprfungen ein härtefall ist wurde mehrfach von Gerichten beschlossen. Anscheinend wisst ihr es einfach nicht :) ich werde meinen Kindern (mögen sie sonst noch so erwachsen sein) niemals ihre Prüfungen, die für das Leben wichtig sind!!, verhauen lassen nur weil jemand sofort einziehen will. Sie soll verkaufen, wir wollen auch nicht länger hier bleiben aber BKS sich was findet dauert es und vor JULI werde ich nicht ausziehen und nein die älteren werden nicht ausziehen! Wieso sollten sie? Der älterer wird anfangen hier zu studieren und meine Tochter studiert bereits auch hier, kein Grund auszuziehen.

    Hallo Cherry,

    erst einmal kann man dich etwas beruhigen: ein Verkauf dauert eigentlich immer seine Zeit (gerne mal 3-6 Monate) - erst recht, wenn das Haus vermietet ist. Wenn es sich nämlich um ein EFH handelt, welches üblicherweise zur Eigennutzung gekauft wird, scheuen sich viele Käufer, ein vermietetes Objekt zu kaufen. Und zwar aus genau dem Grund, dass der Mieter einfach nicht gerne ausziehen möchte und es nicht abzusehen ist, wie schwer man sein Eigentum wieder selbst nutzen kann.

    Wie wäre es, wenn Ihr selbst die Immobilie kauft?

    Ansonsten gilt (wenn Ausschluss wegen Eigenbedarf nicht im MV verankert ist):
    Ab jetzt schon mal neue Wohnung/Haus suchen. Falls ihr nämlich doch ganz schnell etwas passedes findet, könntet ihr dem jetzigen Vermieter anbieten, früher auszuziehen - und euch dies monetär vergüten lassen (4stelliger Betrag).

    Damit ist beiden Seiten geholfen, denn auch der Vermieter kann die Immibilie nun viel besser - und teurer verkaufen.
    Es wäre also eine win-win-Situation.

    Gruß,
    anonym2

    Hinweis: nur meine unverbindliche Meinung - keine Rechtsberatung


    Danke für die Antwort. Wir wären am Kauf interessiert gewesen aber nun sind wir natürlich sehr wütend und enttäuscht. Als wir hier eingezogen sind mussten wir neue Türen (die von VM gestellt waren) montieren, hatten undichte Fenster - wurden ausgetauscht, das Bad war kaputt - Wände nass - Bad nicht benutzbar - hatten mehrere Firmen da und einen Monat lang trocknungsgeräte. Von Anfang an ist in diesem Haus etwas kaputt und wir waren der VM gegenüber stets freundlich obwohl wir uns so unwohl fühlten und jetzt sollen uns Besichtigungen noch dazu ins Haus stehen? Das alles ist unzumutbar. Letztes Jahr am 03.12 haben wir das Haus besichtigt und die VM bat um Einzug am 01.01 und wir? Haben das gemacht! Ihr zuliebe.

    Wir sind schon seit gestern (als der Anruf kam) auf der Suche allerdings gestaltet sich die Suche im
    rhein main geniet sehr schwer. Bis wir dieses Haus fanden vergingen bereits Jahre. Wir brauchen fünf Zimmer (was hier sowieso kaum zu finden ist) und es muss natürlich bezahlbar sein. Das wird in drei Monaten definitiv nicht zu schaffen sein.

    Hallo cherry,

    Hast du das schriftlich?
    am besten sogar im MV vereinbart?


    PP


    so schnell geht das nicht.
    zunächst muss der Käufer im Grundbuch eingetragen sein.
    Dann wäre zu prüfen ob es MV-Einschränkungen gibt.


    Nein das ist kein Härtefall wenn man 3 Tage nicht zum lernen kommt...


    Auch PP


    Dann frage ich mich warum ihr nicht auf einen beidseitigen Kündigungsverzicht von 4 Jahren vereinbart habt.
    Die meisten VM wären doch wahrscheinlich froh wenn ein M sowas wünscht.


    VG Syker


    Ich meine gelesen zu haben, dass das ein Härtefall ist. Da es die Leistung gefährdet. Ein Umzug ist ja nicht in drei Tagen getan, da hängt schon Arbeit dran.

    Mit Kündigungsverzicht kannten wir uns leider nicht aus, da wir vorher jahrelang in ein und derselben Wohnung (die aber zu klein war) wohnten. Wir hben einfach mal an das gute im Menschen geglaubt.

    Nein schriftlich haben wir dies nicht, ich habe Zeugen (war nicht alleine bei Terminen) sie schon.

    Hallo, am 01.01.2016 sind wir in ein Haus gezogen - zur Miete.
    Mein Mann, ich und unsere drei kinder (24,22,18). Wir haben die Vermieterin gefragt ob sie jemals verkaufen mag, sie verneinte dies ganz sicher. Heute rief mich die damalige Maklerin an und eröffnete mir, das die Vermieterin sich zum Verkauf entschlossen hat.

    Der Umzug hat uns Geld gekostet, das Streichen des ganzen Hauses ebenso! Wenn das Haus verkauft wird, kann der neue Eigentümer zwecks Eigenbedarf kündigen. Das weiß ich. Nun meine Frage:

    Mein Sohn (24j) hat von März 2017 bis Juli 2017 seine Ausbildungsprüfungen. Mein anderer Sohn (18J) hat ab Mai 2017 die Abschlussprüfungen zur Fachhochschulreife. Ein Umzug würde die Abschlüsse beider gefährden, da sie nicht ordentlich lernen könnten durch erneuten Umzug usw. Könnte dies einen Härtefall darstellen?

    Abgesehen davon leben wir im Rhein Main Gebiet und haben bereits Jahre gebraucht um dieses Haus zu finden, wir sind zu fünft und es ist sehr schwer einen vergleichbaren Wohnraum zu finden - es sind meist 300€ mehr die für ähnliche Bzw weniger QM verlangt werden.

    Wir sind sehr ratlos und traurig, gerade angekommen zu sein und dann so etwas zu erleben...

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