Folgende Situation:
M zog als Untermieter in eine 2er WG ein. Sein Vermieter ist F, der zusammen mit A Hauptmieter der Wohnung ist. Die beiden Hauptmieter F und A wohnen allerdings beide nicht mehr dort, A hat ihr Zimmer ebenfalls untervermietet. Der Vermieter weiß nur, dass F nun ausgezogen ist und glaubt, dass A noch in der Wohnung wohnt.
Der richtige Vermieter weiß von alledem nichts und es gab auch keine Erlaubnis zur Untervermietung. Nun haben die Hauptmieter und M einen Mieterwechsel beim Vermieter vorgeschlagen und M hat ihm seine Unterlagen geschickt. Der Vermieter dcheint allerdings nicht mit der Bonität des Studenten M einverstanden zu sein, sodass er ablehnt und ergänzt dass die Hauptmieter nur gemeinsam kündigen können.
Der Vermieter sieht hier also wahrscheinlich seine Chance das aktuelle Mietverhältnis aufzuheben und einen ganz neuen Vertrag mit solventeren Mietern zu schließen, wahrscheinlich mit höherer Miete.
M sieht nun 2 Möglichkeiten, wenn er in der Wohnung bleiben will:
1. Alles bleibt wie gehabt und M und seine Mitbewohnerin bleiben heimlich Untermieter von F und A.
2. M fragt den Vermieter, ob es möglich wäre dass F und A Hauptmieter bleiben und F aber ein Zimmer an M untervermietet.
Zu 1.:
Ist das strafbar? Wenn M lediglich die fristlose Kündigung droht, hat er ja überhaupt nichts zu verlieren, denn jetzt müsste er ja eh aus der Wohnung raus.
M müsste halt wahrscheinlich sehr schnell aus der Wohnung raus und würde dann wenn den Hauptmieter gekündigt wird, seinen Untermietvertrag einvernehmlich mit seinem Vermieter aufheben.
Zu 2.:
Wahrscheinlich wird der Vermieter nicht zustimmen, denn er will F und A ja anscheinend zur Kündigung bewegen.
M kann auch nicht einfach so eine andere Wohnung finden.