Für eine neue Küche hat's aber gereicht.
Schon mal was von Ratenzahlung gehört???
Für eine neue Küche hat's aber gereicht.
Schon mal was von Ratenzahlung gehört???
Naja....als alleinerziehende Mama mit Teilzeitjob sind 1200€ sehr sehr viel Geld
Also klingt das so das meiner Freundin nichts anderes übrig bleibt als das alles zu bezahlen
Ja aber nachdem die mitvermietete Küche, Zubehör der Wohnung ist....ist das ja bestätigt das die verbaute Küche doch in der bereits bezahlten Mietkaution drin ist, oder les ich das falsch
Ja der Vermieter hat die ausgebaute Küche in dem Kellerabteil meiner Freundin gesehen
Also kann er zur bereits bezahlten Mietkaution keine weiter Kaution verlangen?
Die Küche hat meine Freundin leider ohne Rücksprache mit dem Vermieter ausbauen lassen.
Wenn deine Ausführung wirklich zutreffen würde, wäre das natürlich im Moment sehr gut für meine Freundin.
Und geplant war ja von ihr beim Auszug die ausgebaute Küche wieder so einzubauen wie diese Verbaut war, inkl der Elektrogeräte usw
Ja aber ist für sowas nicht die bisher hinterlegte Mietkaution da
Meine Freundin hat auch Angeboten die von Ihr neu eingebaute (Maßgefertig und professionell) Küche nach Beendigung des Mietvertrages dem Vermieter kostenlos zu überlassen...dieser wollte sich aber die neue Küche noch nicht einmal ansehen
@AJ19000
Die Mietkaution in Höhe von 1910€ wurde bei Mietsantritt bereits bezahlt
Guten Tag zusammen
Ich bin komplett neu hier, eigentlich im Namen meiner Freundin
Diese hat nun ein Problem mit ihrem Vermieter
Erstens mal um das was es geht:
Meine Freundin hat (vor meiner Zeit) die vorhandene Einbauküche in ihrer Mietwohnung ausbauen lassen und in ihrem Kellerabteil der Mietwohnung eingelagert.
In gleichem Zug hat sie professionell eine neue, auf Maß gefertigte Einbauküche einbauen lassen
Ich selber hab wohl schon rausgefunden das sie auf jedenfall den Vermieter fragen hätte müssen...obwohl ich auch der Seite "meineimmobilie.de" den Textauszug "Tauscht Ihr Mieter Ihre mitvermietete EBK gegen eine neue, von Ihm selbst gekaufte EBK aus, gilt: Ihr Mieter darf das zwar, allerdings muss er die vorhandene EBK aufbewahren und bei seinem Auszug wieder einbauen. Dies gehört zum Wiederherstellen des ursprünglichen Zustanden."
Nun kam vom Vermieter ein Schreiben in dem er eine "KAUTION zur Sicherung gegen mit dem Umbau/Ausbau der Küche verbundenen Gefahren" stellt. Diese schlägt er in Höhe von 1200€ (für den erneuten Einbau der zu Wohnung gehörenden EBK) an.
Dieses Betrag will er ZUSÄTZLICH zu der bereits bestehenden Mietkaution in Höhe von 1210€
Außerdem ist er mit der Lagerung der EBK im vorhandenen Kellerabteil der Mietwohnung nicht einverstanden, da laut seiner Aussage ein durch Holzgitter abgetrenntes Kellerabteil keine fach- und sachgerechte Lagerungsort darstellt.
Er will das die an einen fachgerechten Lagerort untergebracht wird dessen Auswahl er vorher absegnen muss, natürlich soll dann die Lagerungskosten meine Freundin auch noch tragen.
Ich hoffe auf hilfreiche Antworten
Vielen Dank schon einmal im vorraus
MfG Stefan
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