Beiträge von Fummy

    Ja aber nachdem die mitvermietete Küche, Zubehör der Wohnung ist....ist das ja bestätigt das die verbaute Küche doch in der bereits bezahlten Mietkaution drin ist, oder les ich das falsch

    Ja der Vermieter hat die ausgebaute Küche in dem Kellerabteil meiner Freundin gesehen

    Sweeney

    Die Küche hat meine Freundin leider ohne Rücksprache mit dem Vermieter ausbauen lassen.

    BHShuber

    Wenn deine Ausführung wirklich zutreffen würde, wäre das natürlich im Moment sehr gut für meine Freundin.
    Und geplant war ja von ihr beim Auszug die ausgebaute Küche wieder so einzubauen wie diese Verbaut war, inkl der Elektrogeräte usw

    Meine Freundin hat auch Angeboten die von Ihr neu eingebaute (Maßgefertig und professionell) Küche nach Beendigung des Mietvertrages dem Vermieter kostenlos zu überlassen...dieser wollte sich aber die neue Küche noch nicht einmal ansehen

    Guten Tag zusammen

    Ich bin komplett neu hier, eigentlich im Namen meiner Freundin

    Diese hat nun ein Problem mit ihrem Vermieter


    Erstens mal um das was es geht:

    Meine Freundin hat (vor meiner Zeit) die vorhandene Einbauküche in ihrer Mietwohnung ausbauen lassen und in ihrem Kellerabteil der Mietwohnung eingelagert.
    In gleichem Zug hat sie professionell eine neue, auf Maß gefertigte Einbauküche einbauen lassen


    Ich selber hab wohl schon rausgefunden das sie auf jedenfall den Vermieter fragen hätte müssen...obwohl ich auch der Seite "meineimmobilie.de" den Textauszug "Tauscht Ihr Mieter Ihre mitvermietete EBK gegen eine neue, von Ihm selbst gekaufte EBK aus, gilt: Ihr Mieter darf das zwar, allerdings muss er die vorhandene EBK aufbewahren und bei seinem Auszug wieder einbauen. Dies gehört zum Wiederherstellen des ursprünglichen Zustanden."


    Nun kam vom Vermieter ein Schreiben in dem er eine "KAUTION zur Sicherung gegen mit dem Umbau/Ausbau der Küche verbundenen Gefahren" stellt. Diese schlägt er in Höhe von 1200€ (für den erneuten Einbau der zu Wohnung gehörenden EBK) an.

    Dieses Betrag will er ZUSÄTZLICH zu der bereits bestehenden Mietkaution in Höhe von 1210€


    Außerdem ist er mit der Lagerung der EBK im vorhandenen Kellerabteil der Mietwohnung nicht einverstanden, da laut seiner Aussage ein durch Holzgitter abgetrenntes Kellerabteil keine fach- und sachgerechte Lagerungsort darstellt.
    Er will das die an einen fachgerechten Lagerort untergebracht wird dessen Auswahl er vorher absegnen muss, natürlich soll dann die Lagerungskosten meine Freundin auch noch tragen.


    Ich hoffe auf hilfreiche Antworten

    Vielen Dank schon einmal im vorraus
    MfG Stefan

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