Was heißt denn Umzug melden? Er war nicht Hauptmieter, sondern hat einfach als Sohn zusammen mit den Eltern die Wohnung bewohnt?
Die einzige Konsequenz ist, dass Ihr hierdurch zuviel Betriebskosten (falls nach Personen umgelegt) gezahlt habt.
Mündlich ist schlecht. So etwas meldet man schriftlich und reicht als Nachweis noch eine Kopie der Sterbeurkunde ein.
Ja, der Umlageschlüssel sollte in der Betriebskostenabrechnung zu sehen sein.
Euch droht gar nichts. Ihr habt letztendlich Betriebskosten für 3 Personen gezahlt, obwohl die Wohnung nur von einer Person bewohnt wurde. So hart das klingt, aber das ist Euer persönliches Pech.
Die Kosten müsst Ihr jetzt zahlen.
Verjährungsfrist wofür?
Hi Leipziger,
danke für die Antwort.
Zu "Euch droht gar nichts. Ihr habt letztendlich Betriebskosten für 3 Personen gezahlt, obwohl die Wohnung nur von einer Person bewohnt wurde. So hart das klingt, aber das ist Euer persönliches Pech.
Die Kosten müsst Ihr jetzt zahlen."
Also wir hatten die letzten zwei Jahre, also nach dem mein Bruder weggezogen sind, immer ein Plus am ende der Nebenkostenabrechnung gehabt, so um die 130 €, die wir dann am ende des jeweiligen Monats weniger überwiesen haben. Wenn ich es jetzt richtig verstanden habe, hätten wir sogar bissi mehr Plus gehabt, wenn wir rechtzeitig genug Bescheid gegeben hätten ?
Zu "Verjährungsfrist wofür?":
Link: http://www.nebenkostenabrechnung.com/verjaehrungsfr…stenabrechnung/
Also ich meinte damit, ob der Vermieter unser "Plus" wieder zurückfordern kann, sobald ich meinen Bruder bei der Wohnungsgesellschaft abgemeldet habe, das war ursprünglich damit gemint. Aber wenn ich es oben richtig verstanden habe, wird es nicht so sein.
Danke nochmals