Guten Abend,
folgendes Problem:
- September 2014 Einzug in die Wohnung
- Mai 2015 verpasste Ablesetermine
- November 2015 Abrechnung mit Schätzwerten
- Mai 2016 Ablesen der Werte an den Verdunstern
- Oktober 2016 Abrechnung mit abgelesenen Werten von Mai 2016
Der geschätzte Verbrauchswert für den Zeitraum bis Mai 2015 beträgt 27 Einheiten. Diese wurden uns, trotz Einzug im September, für den gesamten Abrechnungszeitraum in Rechnung gestellt.
Der abgelesene Verbrauch im Mai 2016 (für den Zeitraum Mai 15 - Mai 16) betrug 8 Einheiten.
Diese wurden uns jetzt mit der Abrechnung Oktober 2016 in Rechnung gestellt.
Wir verstehen das Vorgehen nicht und daher auch die Abrechnungen nicht. Anbei die beiden Abrechnungen sowie der Zettel vom Tag des Ablesens im Mai 2016.
Diese Werte stellen uns vor eine wichtige Frage, die leider auch die Verwaltung nicht beantworten konnte: Haben wir (mein Mitbewohner und ich) einen Verbrauch, in dem gesamten Zeitraum vom 01.09.2014 bis 26.04.2016, von kumuliert 8 gehabt? Wenn dem so ist, wie kommt man dann bitte auf die Idee, für einen verkürzten Abrechnungszeitraum 27,5 (selbst bei Schätzungen) in Rechnung zu stellen? Sollte dem wirklich so sein, haben wir 27 Einheiten bezahlt, für einen Zeitraum, der kürzer ist als der jetzt gemessene, in dem wir aber nur 1/3 verbraucht haben.
Somit hätte die jetzt erhaltene Rechnung nicht eine Forderung, sondern eine Gutschrift der zuviel gezahlten ~19 Einheiten enthalten müssen?
Die abgelesenen Einheiten von 8 können ja nur für den gesamten Zeitraum sein, denn es hat niemand die Röhrchen getauscht, seit dem wir hier wohnen.
Wir wären sehr glücklich, wenn jemand Rat wüsste.
Danke