Beiträge von andibi

    Unsere Wohnung hat einen Wasserschaden in einer Wand im Flur. Das undichte Rohr wurde inzwischen beseitigt und ersetzt. Der Gutachter verlangt aber, dass die Wohnung genauer untersucht wird, und dabei teilweise Böden in Küche und Flur geöffnet werden müssen. Dazu muss auch die Therme abgebaut werden, die Heizung und Warmwasser versorgt, d.h. die Wohnung ist praktisch nicht nutzbar. Als geschätzter Zeitraum ist zwei bis sechs Wochen angegeben. Die Versicherung der Hausgemeinschaft übernimmt alle Reparaturkosten und würde auch dem Vermieter die Mietausfälle decken. Allerdings würde diese Versicherung nicht unsere Mehrkosten für Übernachtungen in einem Hotel, Nutzung von Waschsalons etc. decken. Hier wurde auf unsere eigene Hausratversicherung verwiesen. Wie sind die Meinungen dazu? Ist dies gerechtfertigt? Welche Auslagen können uns im Falle solch einer Nicht-Nutzbarkeit erstattet werden? - Danke für jegliches Feedback!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!